Zunächst die Einnahmeausfälle durch die Pandemie des Coronavirus, dann Umsatzeinbußen und gestiegene Energiekosten durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine – die deutschen Unternehmen haben es in diesen Zeiten mit unangenehmen Belastungen zu tun. Durch diverse Entlastungspakete federt die Bundesregierung solche Probleme teilweise ab. Dies betrifft auch das Insolvenzrecht: Der Prognosezeitraum wird verkürzt und gleichzeitig eine Verlängerung der Antragsfrist gewährt.
Was ist bei drohender Insolvenz zu tun?
Der Begriff der Insolvenz beschreibt akute oder drohende Zahlungsunfähigkeit beziehungsweise Überschuldung. Der Klassiker: Der Betrieb kann seine Rechnungen nicht mehr bezahlen. Unternehmer:innen müssen dann beim zuständigen Amtsgericht das Insolvenzverfahren beantragen. Dieses Verfahren ist ein wichtiges Instrument der Insolvenzordnung und dient dazu, die Gläubiger zu befriedigen. Basis eines möglichen Insolvenzverfahrens ist die Prognose, ob das Unternehmen den Zeitraum von zwölf Monaten wirtschaftlich überstehen kann. Angesichts unsicherer Entwicklung bezüglich der Rohstoff- und Energiepreise ist das aktuell allerdings gar nicht so leicht.