Gerichtliches Mahnverfahren

Gerichtliches Mahnverfahren: So kommen Sie doch noch an Ihr Geld

Gerichtliches Mahnverfahren: Der Auftrag ist erledigt – und Sie warten darauf, dass die Rechnung bezahlt wird. Woche um Woche verstreicht, und das Geld kommt nicht auf Ihrem Konto an. In einem solchen Fall sollten Sie zunächst mit Ihrem:Ihrer Auftraggeber:in Kontakt aufnehmen und mit der Buchhaltung telefonieren.

Wichtig: Führen Sie derartige Telefongespräche mit Nachdruck, aber auch mit Feingefühl, um die Kund:innenbeziehung zu erhalten. Häufig hilft schon ein höfliches Erinnerungsschreiben.

Geht das Geld dann immer noch nicht ein, können Sie entweder eine Mahnung mit einem neuen Zahlungsziel schreiben – oder direkt eine:n Anwält:in einschalten. Der setzt dann das gerichtliche Mahnverfahren in Gang.

Gerade bei hartnäckigen Zahlungsunwilligen sollten Sie unmittelbar das gerichtliche Mahnverfahren einleiten – zum Beispiel einen Mahnbescheid online beantragen oder möglicherweise sogar Klage erheben.

Doch was ist ein Mahnbescheid? Ein Mahnbescheid wird vom zuständigen Mahngericht erlassen, wenn der:der Gläubiger:in gegenüber dem:der Schuldner:in Anspruch auf eine Zahlung hat.

Voraussetzungen für das gerichtliche Mahnverfahren

Damit Sie das gerichtliche Mahnverfahren überhaupt in Gang setzen können, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Um einen gerichtlichen Mahnbescheids zu beantragen, muss gesichert sein, dass

  • es sich um eine Geldforderung handelt,
  • der:die Schuldner:in die Rechtmäßigkeit der Forderung nicht anzweifeln kann und
  • von dem:der Schuldner:in keine Einwendungen zu erwarten sind.

Wenn Sie damit rechnen, dass Ihr:e Schuldner:in widerspricht, ist es empfehlenswert, sofort Klage einzureichen. Auf diese Weise vermeiden Sie während des gerichtlichen Mahnverfahrens Zeitverzögerungen und können Ihre Ansprüche schneller durchsetzen.

Das gerichtliche Mahnverfahren können verschiedene Akteure in die Hand nehmen:

  • Sie als Unternehmen,
  • ein Rechtsanwalt oder
  • ein Inkassobüro.

Checkliste: Gerichtliches Mahnverfahren einleiten

Mit diesen vier Schritten leiten Sie ein gerichtliches Mahnverfahren ein:
Checkliste: Mit diesen vier Schritten leiten Sie ein gerichtliches Mahnverfahren ein

Der Ablauf eines Mahnverfahrens

Ein Mahnverfahren folgt diesem Ablauf:

Zuerst muss der Antragsteller beim zuständigen Gericht einen Mahnbescheid beantragen. Der:die Schuldner:in erhält den Mahnbescheid durch das Gericht. Er:Sie hat nun drei Möglichkeiten:

  1. Er:Sie zahlt den Betrag.
  2. Er:Sie legt innerhalb von zwei Wochen Widerspruch ein.
  3. Er:Sie zahlt weder den Betrag, noch legt er Widerspruch ein. Das Amtsgericht erlässt darauf auf Antrag einen Vollstreckungsbescheid.

Gerichtliches Mahnverfahren selbst (oder mit Hilfe) gemacht

Große Firmen mit eigener Rechtsabteilung führen das gerichtliche Mahnverfahren in aller Regel selbst durch. Als kleineres Unternehmen können Sie zumindest den Erlass eines Mahnbescheids selbst beantragen. Folgt jedoch ein Prozess, sollten Sie die Angelegenheit in jedem Fall einem Rechtsanwalt übergeben.

Vielleicht haben Sie mit Ihren Kunden Glück und müssen sich nur selten mit säumigen Zahlern herumschlagen. Wenn gerichtliche Mahnverfahren bei Ihnen eher die Ausnahme als die Regel sind, Sie sich aber selbst nicht zutrauen, Forderungsansprüche gerichtlich geltend zu machen, sollten Sie einen Rechtsanwalt beauftragen.

Tipp: Die außergerichtlichen Kosten für ein Inkassounternehmen können Sie von einem Schuldner ohnehin nur bis zur Höhe der gesetzlichen Gebühren eines Rechtsanwalts einfordern.

Registrierte Inkassounternehmen dürfen das gerichtliche Mahnverfahren für ihre Kunden bis zur Abgabe an das Gericht betreiben. Darüber hinaus haben Inkassounternehmen auch weitere Befugnisse im Zwangsvollstreckungsverfahren. Sie können sogar Anträge auf Abnahme der Vermögensauskunft sowie auf Erlass eines Haftbefehls stellen.

Einen Mahnbescheid beantragen

Grundsätzlich haben Sie als Gläubiger:in zwei Möglichkeiten, um einen Mahnbescheid zu beantragen. Sie können einen schriftlichen Antrag stellen oder den Online-Antrag ausfüllen.

Inkassounternehmen und Rechtsanwält:innen müssen den Online-Mahnantrag verwenden.

Der schriftliche Mahnantrag

Das amtliche Formular ist in Schreibwarenläden zu finden. Auf der ersten Seite des Antrags werden alle Angaben zum:zur Antragsteller:in und zum:zur Antragsgegner:in abgefragt.

Wichtig: Bezeichnen Sie den:die Schuldner:in so genau wie möglich. Ist der:die Schuldner:in gewerblich, so sollten Sie auf das Handelsregister oder auf das Gewerberegister zurückgreifen. Sollten Sie den:die Schuldner:in fehlerhaft bezeichnen, können Kosten entstehen und das Mahnverfahren verzögert sich.

Auf der zweiten Seite des schriftlichen Mahnantrags muss der:die Antragssteller:in die Summe angeben, welche er einfordert. Der Grund für die Forderung wird mit Hilfe einer Nummer angegeben. Diese finden Sie im Nummernkatalog. Neben dieser Hauptforderung können Sie auch Zinsen oder Nebenforderungen einfordern.

Der Online-Mahnantrag

Den Mahnantrag können Sie auch Online stellen. Das Online-Formular fragt Schritt für Schritt die benötigten Informationen ab. Damit der Online-Mahnantrag vollständig ist, muss er folgende Elemente enthalten:

  • Ein von dem:der Antragsteller:in unterschriebenes Anschreiben an das Gericht
  • Eine Darstellung der Antragsdaten
  • Einen Barcode-Ausdruck

Die zuständigen Mahngerichte

Wohnsitz Zuständiges Mahngericht
Baden-Württemberg Amtsgericht Stuttgart
Bayern Amtsgericht Coburg
Berlin und Brandenburg Amtsgericht Wedding
Bremen Amtsgericht Bremen
Hamburg und
Mecklenburg-Vorpommern
Amtsgericht Hamburg-Altona
Hessen Amtsgericht Hünfeld
Niedersachsen Amtsgericht Uelzen
NRW: OLG-Bezirke Hamm,
Düsseldorf
Amtsgericht Hagen
NRW: OLG-Bezirk Köln Amtsgericht Euskirchen
Rheinland-Pfalz und
Saarland
Amtsgericht Mayen
Sachsen, Sachsen-Anhalt,
Thüringen
Amtsgericht Aschersleben
Schleswig-Holstein Amtsgericht Schleswig

Beim gerichtlichen Mahnverfahren auf Verjährung achten

Achtung: Mit Ablauf des 31.12. eines jeden Jahres verjähren alle Zahlungsansprüche des täglichen Geschäftsverkehrs, die der Verjährungsfrist unterliegen. Diese beträgt drei Jahre. Ende 2017 verjähren beispielsweise die Forderungen, die 2014 entstanden sind.

Nur das Einleiten des gerichtlichen Mahnverfahrens hemmt die Verjährung – also der korrekte Antrag auf einen Mahnbescheid oder die Erhebung einer Klage bei Gericht.

Wenn der Mahnbescheid kurz vor Ablauf der Verjährung beantragt und dieser zeitnah im neuen Jahr zugestellt wird, wird die Verjährung gehemmt – wenn die Angaben im Mahnantrag korrekt sind. Gleiches gilt für die Klageerhebung.

Gerichtliches Mahnverfahren auch jenseits der Grenzen

Für ein europäisches Mahnverfahren gelten die Voraussetzungen, die auch im Fall eines inländischen gerichtlichen Mahnverfahrens erfüllt sein müssen. Ein grenzüberschreitendes Mahnverfahren können Sie dann einleiten, wenn Sie als Gläubiger:in Ihr Unternehmen in Deutschland haben und Ihr:e Schuldner:in in einem der übrigen EU-Staaten ansässig ist.

In Deutschland wird das Europäische Mahnverfahren zentral für alle Amtsgerichte beim Amtsgericht Berlin-Wedding, Europäisches Mahngericht (Deutschland) geführt.

Tipp: Auf der Homepage der Stadt Berlin gibt es Hinweise zum Europäischen Mahnverfahren und den Link zum Formular des Antrags auf Erlass eines Europäischen Zahlungsbefehls.

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