Bankeinzug

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Inhaltsverzeichnis

    Das Wichtigste in Kürze

    Der Bankeinzug ermöglicht das Einziehen von Geldern im Rahmen eines Lastschriftverfahrens vom Bankkonto einer zahlungspflichtigen Person.

    Das Lastschriftverfahren ist eine gängige Methode des bargeldlosen Zahlungsverkehrs, bei der eine Person eine Einzugsermächtigung erteilt, sodass Gelder direkt vom Konto abgebucht und dem Gläubiger gutgeschrieben werden können.

    Für die Gültigkeit der Einzugsermächtigung sind rechtliche Regelungen, wie die schriftliche Zustimmung, einzuhalten.

    Der Bankeinzug für Zahlungen

    Unter dem Begriff Bankeinzug versteht man den Vorgang, Geld im Rahmen eines Lastschriftverfahrens von einem Bankkonto einzuziehen. Das Lastschriftverfahren ermächtigt eine:n Zahlungsempfänger:in dazu, Geld vom Konto einer zahlungspflichtigen Person einzuziehen. Es handelt sich dabei um eine Art des bargeldlosen Bezahlens.

    Zahlungsart Bankeinzug: Wie funktioniert Bankeinzug?

    Wenn Sie bestimmte Zahlungen, etwa regelmäßige Beiträge, bequem und ohne eigenes Zutun bezahlen wollen, gibt es dafür zwei Vorgänge.

    Zum Einen können Sie einen Dauerauftrag einrichten, der automatisch regelmäßige Überweisungen fester Beträge von Ihrem Bankkonto aus veranlasst.

    Zum Anderen können Sie mit einem so genannten SEPA-Lastschriftmandat Ihre:n Gläubiger:in bevollmächtigen, schuldige Beträge von Ihrem Konto einzuziehen. Dabei ist unerheblich, ob der Betrag monatlich variiert oder konstant bleibt. Sie verpassen nie wieder eine Zahlungsfrist.

    Bargeldloser Zahlungsverkehr und die Bankeinzug Bedeutung

    Das bargeldlose Bezahlen erfreut sich immer größerer Beliebtheit und kann mittlerweile fast überall genutzt werden. Es gibt kaum noch Geschäfte oder Etablissements, in denen man mit Bargeld bezahlen muss. Es gibt eigentlich immer mindestens eine Alternative, um auch bargeldlos die Rechnung begleichen zu können.

    Zu den Formen des bargeldlosen Bezahlens gehören:

    • Kreditkarten: Eine Kreditkarte im herkömmlichen Sinne ist mit einem Konto verbunden und greift sozusagen auf den Kontobestand zu, indem sie die mit ihr getätigten Zahlungen bis zum Monatsende festhält. Dann wird das Geld in einem Zug vom Konto abgebucht.
    • Debitkarten: Im Gegensatz zur Kreditkarte wird bei der Bezahlung mit der Debitkarte das Geld direkt vom Konto abgebucht. Die klassische Variante der Debitkarte ist die Girokarte (die früher als EC-Karte bekannt war), mit der man Geld am Bankautomaten abhebt, aber auch in Geschäften direkt bezahlen kann.
    • Prepaid-Karten: Die Prepaid-Karte ist eine Mischform aus der Kreditkarte und der Debitkarte. Sie funktioniert wie eine Kreditkarte, bei der das Geld erst zum Monatsende vom Konto abgeht. Sie besitzt aber ein eigenes Konto, auf das erst Geld eingezahlt werden muss, um die Prepaid-Karte benutzen zu können.
    • Online-Payment-Systeme: Heutzutage wird viel im Internet gekauft. Für die Bezahlung im Internet gibt es dementsprechend eigene Systeme wie Paypal oder Paydirekt. Diese Systeme sind zwar selten die einzigen Zahlungsmöglichkeiten, aber aufgrund ihrer Unkompliziertheit sehr beliebt. Sie gehören zur Gruppe der ePayment-Systeme.
    • Überweisung: Die klassische Überweisung funktioniert auch heute noch. Dabei wird das Geld von einem Konto auf ein anderes Konto geschickt.

    Es gibt noch ein paar weitere Formen wie die Funktion, mit dem Handy bargeldlos zu bezahlen.

    Der Bankeinzug ist aber die wohl gängigste Methode im bargeldlosen Zahlungsverkehr. Er erfolgt in Form des Lastschriftverfahrens.

    Das Lastschriftverfahren

    Beim Lastschriftverfahren erteilt der oder die Schuldner:in dem oder der Gläubiger:in eine Einzugsermächtigung vom eigenen Bankkonto. Das Konto wird mit der entsprechenden Summe belastet und auf das Konto des Gläubigers oder der Gläubigerin transferiert.

    Lastschriften sind für beide Seiten von Vorteil, weil das Verfahren unkompliziert und praktisch ist. Der Aufwand ist sehr überschaubar und beschränkt sich darauf, auf der einen Seite eine Rechnung zu stellen und auf der anderen Seite die Einzugsermächtigung zu erteilen.

    Handelt es sich um mehrere Rechnungen mit dem gleichen Betrag, lässt sich auch ein Dauerauftrag als Lastschriftverfahren einrichten.

    Dann muss das Lastschriftverfahren nur einmal erstellt werden, um zum Beispiel jeden Monat einen bestimmten Betrag auf ein bestimmtes Konto zu überweisen. Allerdings funktioniert das nur mit festen Beträgen. Während beim Lastschriftverfahren durch die Einzugsermächtigung immer unterschiedliche Beträge abgebucht werden können, geht das bei einem Dauerauftrag nur mit einem zuvor festgelegten Betrag, der manuell angepasst werden muss, wenn er sich verändert bzw. muss dann der Dauerauftrag gelöscht und ein neuer erstellt werden.

    Die rechtlichen Regelungen des Bankeinzugs

    Das Bankeinzugsverfahren wird vom europäischen Recht geregelt. Das schreibt vor, dass eine Einzugsermächtigung nur dann gültig ist, wenn die Erlaubnis schriftlich vorliegt und von der zahlungspflichtigen Person unterschrieben wurde.

    Eine mündliche Absprache reicht also nicht aus, um eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Gleiches gilt für das ständig bestehende Widerrufsrecht. Sie können eine Einzugsermächtigung jederzeit widerrufen. Aber auch das muss in schriftlicher Form geschehen, um rechtlich bindend zu sein.

    Außerdem haben Sie ein Widerspruchsrecht, falls Geld von Ihrem Konto abgebucht wurde, für das Sie keine Einzugsermächtigung erteilt haben. Das kann vorkommen, wenn ein:e Zahlungsempfänger:in versehentlich einen höheren Betrag erhält als vereinbart, oder auch, wenn ein Betrug vorliegt und irgendjemand Geld von Ihrem Konto abbucht. Und ja, das passiert immer wieder, also kontrollieren Sie regelmäßig Ihre Kontoauszüge.

    Die Widerspruchsfrist beträgt acht Wochen. Um einen Widerspruch einzulegen, gehen Sie am besten persönlich zur Bank und klären dort den Sachverhalt mit einem oder einer Bankangestellten. Der fälschlicherweise abgebuchte Betrag wird dann wieder zurückgebucht und landet so wieder auf Ihrem Konto.

    Vorteile und Nachteile des Bankeinzugs

    Das Bankeinzugsverfahren bietet sowohl Vor- als auch Nachteile. Wobei die Vorteile klar überwiegen.

    Die Vor- und Nachteile eines Bankeinzuges

    Abb. 1: Die Vor- und Nachteile eines Bankeinzuges

    Zu den größten Vorteilen gehört, wie bereits erwähnt, das unkomplizierte und praktische Verfahren. Dazu kommt, dass die Gefahr, eine wichtige Zahlung oder Frist zu vergessen, durch Daueraufträge für Zahlungspflichtige verringert wird.

    Das führt aber auch zu einem Nachteil für zahlungspflichtige Personen: Die Mahngebühren, die bei einer versäumten Zahlung anfallen, werden oft ohne Vorankündigung abgebucht, wenn eine Einzugsermächtigung erteilt worden ist. Das kann dann zu weiteren Schwierigkeiten führen, andere Rechnungen zu begleichen.

    Bei zu vielen erteilten Einzugsermächtigungen, Lastschriftverfahren und Daueraufträgen kann auch die Übersicht verloren gehen. Dann wissen Sie nicht mehr, wann wie viel Geld von Ihrem Konto abgebucht wird und können dementsprechend kaum mit Ihren Finanzen planen. Sie sollten die Bankeinzüge also in einem überschaubaren Rahmen halten, um nicht den Überblick zu verlieren.

    Zahlungsempfänger:innen können durch das Bankeinzugsverfahren kontrollieren, wann sie die entsprechende Summe einziehen lassen. Dafür bietet sich vor allem der Monatsanfang an, wenn die meisten Gehälter oder Sozialleistungen ausgezahlt werden. So lassen sich teure und aufwendige Mahnverfahren verhindern.

    Besonders das Lastschriftverfahren ist für Zahlungsempfänger:innen positiv mit Blick auf die Liquidität. Mit dem Geld kann sicher zu einem bestimmten, selbst festgelegten Zeitpunkt gerechnet werden. Das erleichtert die Planung der eigenen Finanzen.

    Das Bankeinzugsverfahren ist vermutlich das meistgenutzte bargeldlose Zahlungsmittel, aber die Online-Payment-Methoden holen auf. Trotzdem wird das klassische System mit Lastschriften und Daueraufträgen so schnell wohl nicht verschwinden.

    Welche Angaben sind für ein Lastschriftmandat notwendig?

    Dieses Mandat muss neben dem Namen und der Anschrift des Zahlungspflichtigen, Angaben zu seiner Kontoverbindung, also seine IBAN (und BIC) ebenso enthalten wie seine Unterschrift. Das ist ähnlich wie beim ELV, das eine Sonderform der Lastschrift ist.

    Außerdem ist die sogenannte Gläubiger-Identifikationsnummer ebenfalls auf dem Lastschriftmandat aufzuführen. Bei diesem Creditor Identifier oder auch Gläubiger-ID handelt es sich um einen Code, der von der Deutschen Bundesbank ausgegeben wird und der dazu dient, den Zahlungsempfänger eindeutig zu identifizieren. Und nicht zuletzt muss ein SEPA-Lastschriftmandat eine Mandatsreferenznummer enthalten.

    In welchem Zeitraum kann einem Bankeinzug widersprochen werden?

    Einem Bankeinzug kann der Zahlungspflichtige acht Wochen nach Erteilung widersprechen. Der eingezogene Betrag wird dann auf sein Konto zurückgebucht. Zieht der Zahlungsempfänger fälschlicherweise etwa einen anderen als den vereinbarten Betrag ein, kann sich der Zahlungspflichtige sogar 13 Monate lang Zeit lassen mit seinem Widerspruch.

    Das Widerspruchsrecht gilt für Privatpersonen, nicht aber für einen zwischen Firmenkunden vereinbarten Bankeinzug. Treten bei Firmen-Lastschriften Probleme auf, müssen sie direkt zwischen den Vertragspartnern ausgehandelt werden.

    Wie lange ist ein Lastschriftmandat gültig?

    Darüber hinaus erlischt ein SEPA-Mandat, wenn es vom Zahlungsempfänger 36 Monate lang nicht eingesetzt wurde. Wird ein Bankeinzug aber genutzt, ist er zeitlich unbegrenzt. Der Zahlungspflichtige kann ein erteiltes Mandat jedoch jederzeit widerrufen. Der Widerruf muss in Schriftform erfolgen; das darf aber durchaus in Form einer E-Mail passieren.

    Warum ist ein Bankeinzug so praktisch?

    Praktisch ist ein Bankeinzug für regelmäßige Zahlungen wie beispielsweise Zeitschriftenabonnements, für die Strom- oder Telekommunikationsrechnung. Dabei handelt es sich um eine wiederkehrende SEPA-Lastschrift. Ändert sich bei solch einer wiederkehrenden Lastschrift etwa der Betrag, der üblicherweise eingezogen wird, reicht es aus, wenn der Zahlungsempfänger seinen Kunden, also dem Zahlungspflichtigen, über die geänderte Summe informiert. Das ist für beide Parteien vorteilhaft.

    Während der Zahlungspflichtige keinen zusätzlichen Aufwand hat, beispielsweise um einen Dauerauftrag zu ändern, muss der Gläubiger lediglich die Höhe des Geldbetrags beim Bankeinzug ändern. Er hat keinen Zahlungsausfall und die Kontrolle über seine Zahlungseingänge. Allerdings trägt er, ähnlich wie beim Elektronischen Lastschriftverfahren das Risiko, dass der Zahlungspflichtige den Bankeinzug jederzeit widerrufen kann oder, dass das Konto des Kunden nicht über die entsprechende Deckung verfügt. Der Kunde wiederum sollte bedenken, dass beim Widerrufen eines Bankeinzugs nicht der Vertrag mit dem entsprechenden Dienstleister gekündigt wird.

    Außer dem wiederkehrenden Bankeinzug kann ein Zahlungspflichtiger einem Zahlungsempfänger auch eine Einzellastschrift aushändigen. Dass es sich dabei um eine einmalige Zahlung handelt, muss im SEPA-Lastschriftmandat festgehalten werden. Auch für den Einmalbankeinzug gelten die üblichen Widerspruchsfristen.

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