Ausschüttungen

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    Gewinnausschüttung der GmbH buchen

    Ausschüttungen sind Zahlungen, die Unternehmen an ihre Anteilseigner:innen leisten. Je nach Gesellschaftsform werden sie unterschiedlich bezeichnet. Aktiengesellschaften zahlen Dividenden, GmbHGesellschafter:innen bekommen Gewinnausschüttungen und Privatunternehmer:innen oder OHG-Gesellschafter:innen führen Entnahmen durch.

    Formen von Ausschüttungen

    Ausschüttungen sind Zahlungen eines Unternehmens an seine Anteilseigner:innen.

    Sie werden in Geld oder in Form von Sachwerten geleistet. Anteilseigner:innen stellen einem Unternehmen Kapital zur Verfügung und erhalten dafür im Gegenzug eine Beteiligung an dessen Gewinnen. Diese werden im Regelfall jährlich ausgezahlt (= ausgeschüttet).

    Ausschüttungen können am ehesten mit den Zinsen für Kredite verglichen werden.

    Ausschüttungen werden – je nach Unternehmensform – unterschiedlich bezeichnet. So werden Ausschüttungen in eingetragenen Aktiengesellschaften als Dividenden an die Aktionär:innen ausgezahlt.

    Auch die Gewährung finanzieller Mittel wie Boni, Gratisaktien, Bezugsrechte oder Liquiditätserlöse stellt eine Form von Ausschüttung dar. Als Resultat wird ein gewisser Anteil des erzielten Gewinns verteilt. Dagegen erhalten GmbH-Gesellschafter:innen sogenannte Gewinnausschüttungen, und Privatunternehmer:innen sowie Gesellschafter:innen einer OHG tätigen Entnahmen.

    Auswirkungen von Ausschüttungen auf die Bilanz

    Ausschüttungen werden in der Bilanz von Unternehmen nicht aufgeführt. Sie verringern zwar das Kapital, sind aber keine Verluste oder Kosten im betriebswirtschaftlichen Sinne, weil ihnen die Betriebsrelevanz fehlt. Die Verringerung der Eigenkapitalquote durch Ausschüttungen bedeutet nicht, dass auch der Gewinn des Unternehmens geschmälert wird.

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    Der Gewinn als Jahresüberschuss lässt sich wie folgt ermitteln:

    Ausschüttungen: Jahresüberschuss berechnen

    Die geringere Eigenkapitalquote ist eine wichtige Unternehmenskennzahl. Ihre Verschlechterung bedeutet unter anderem, dass durch Ausschüttungen die Unternehmensstabilität beeinträchtigt wird.

    Die Höhe von GmbH Auszahlungen an Gesellschafter

    Unternehmen können im Regelfall frei entscheiden, wie hoch ihre Ausschüttungen ausfallen.

    Je nach Kapitalbedarf, Wachstumsaussichten und Profitabilität werden Ausschüttungen höher oder niedriger angesetzt. Dabei existieren durchaus Unternehmen, die immense Gewinne verzeichnen, aber aufgrund ihres hohen Kapitalbedarfs keine Ausschüttungen tätigen. Die Gewinne werden dann beispielsweise in Forschung und Entwicklung oder Kapazitätserweiterungen investiert.

    Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung müssen gesetzliche Regelungen für Gewinnrücklagen beachten. Ausschüttungen dürfen erst dann erfolgen, wenn die entsprechenden Gewinnrücklagen gebildet wurden. Sollen Mitarbeitende am Gewinn beteiligt werden, kann dies durch Gehaltserhöhungen erfolgen, die allerdings bei einer zukünftig schlechteren Geschäftsentwicklung schwer rückgängig gemacht werden können (Stichwort: Personalkostenfalle).

    Daher bieten sich Mitarbeiter:innenaktien oder andere Bonus-Systeme als Alternativen an.

    Was bedeutet die Ausschüttungssperre?

    Grundsätzlich steht der vollständige Jahresüberschuss einer Kapitalgesellschaft zur Ausschüttung zur Verfügung. Eine der wesentlichen Aufgaben des Jahresabschlusses ist dann auch die Ausschüttungsbemessungsfunktion. Es gibt jedoch Fälle, wo dieser Grundsatz nicht greift und von gesetzgeberischer Seite eine Ausschüttungssperre vorgesehen ist.

    Es gibt Vorgaben dazu, in welcher Höhe die im Jahresergebnis enthaltenen Erträge nicht ausgeschüttet werden dürfen. Die Regelung ist anzuwenden, wenn das Unternehmen nicht jederzeit auflösbare Rückstellungen in mindestens derselben Höhe vorgesehen hat – zuzüglich eines Gewinn- und abzüglich eines Verlustvortrags. Dadurch ist es nicht möglich, mehr Mittel auszuschütten als bilanziell tatsächlich vorhanden sind. Die Ausschüttungssperre ist ein Instrument zum Schutz von Gläubiger:innen.

    Die Gewinnausschüttung der GmbH und die Steuer

    Ausschüttungen müssen stellenweise versteuert werden. Dies richtet sich danach, ob das Unternehmen als Kapital- oder Personengesellschaft konzipiert ist. Bei Personengesellschaften sind Ausschüttungen (Entnahmen) steuerfrei – die Entrichtung der Steuer erfolgt bei natürlichen Personen auf der Grundlage der Abgeltungssteuer. Bei Kapitalgesellschaften muss eine Abschlagssteuer entrichtet werden.

    Auszahlung an Gesellschafter:innen der GmbH buchen

    Haben Sie zusammen mit Ihren Mitgesellschafter:innen einer GmbH eine Gewinnausschüttung beschlossen, müssen Sie korrekte Buchungen vornehmen und die richtigen Standardkontenrahmen (SKR) beachten.

    Zum einen erfolgt die Buchung auf das Konto 0860 (SKR 03) bzw. 2970 (SKR 04) mit dem Buchungssatz „Gewinnvortrag vor Verwendung“. Zum anderen erfolgt die Gegenbuchung auf das Konto 0755 (SKR 03) bzw. 3519 (SKR 04) mit dem Buchungssatz „Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern für offene Ausschüttungen“.

    Ausschüttungen: Dividenden in Aktiengesellschaften

    Ausschüttungen in Aktiengesellschaften werden als Dividenden bezeichnet. Die Höhe der Dividenden wird vom Vorstand der Aktiengesellschaft vorgeschlagen und muss auf der Hauptversammlung von den Aktionär:innen mehrheitlich beschlossen werden.

    DAX-Unternehmen in Deutschland schütten durchschnittlich ca. 40 Prozent ihrer Unternehmensgewinne aus. Dividenden sind ein grundlegendes Indiz für die wirtschaftliche Stärke von Unternehmen. Die Börse schätzt die Stärke eines Unternehmens anhand der Höhe seiner Ausschüttungen ein. Eine hohe Ausschüttung lässt den Wert der Aktie steigen und lockt neue Investor:innen an. Viele Unternehmen zahlen daher trotzdem Dividenden, obwohl im laufenden Geschäftsjahr überhaupt keine Gewinne verzeichnet, werden konnten.

    Gewinn- und Verlustbeteiligung bei Personengesellschaften

    Die Gewinn- und Verlustbeteiligung bei Personengesellschaften wird üblicherweise im Gesellschaftsvertrag festgelegt. Wenn keine gesonderte Festlegung getroffen wurde, dann greift die gesetzliche Regelung.

    In einer OHG hat jeder:jede Gesellschafter:in ein Anrecht auf einen Vorzugsgewinnanteil des eigenen Kapitalanteils in Höhe von 4 Prozent. Der Restgewinn muss dann gleichmäßig verteilt werden. In einer Kommanditgesellschaft ist der Vorzugsgewinnanteil auf die gleiche Art und Weise geregelt. Lediglich der Restgewinn wird nicht gleichmäßig, sondern anteilsmäßig verteilt.

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