Lieferantenkredit

Der Lieferantenkredit im Unternehmen

Ein Lieferantenkredit ist eine Aufschiebung der Verbindlichkeiten für Lieferungen und Leistungen durch die Lieferant:innen an den oder die Empfänger:in der Ware. Eine Forderung muss also nicht direkt beglichen werden, sondern wird auf ein zukünftiges Datum gelegt oder als Ratenzahlung festgesetzt. Was Sie zum Lieferantenkredit wissen müssen, erfahren Sie in diesem Artikel.

Die Definition des Lieferantenkredits

Was ist nun ein Lieferantenkredit? Jedes Unternehmen hat Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Dabei handelt es sich um die offenen Rechnungen, die beim Kauf von Waren oder der Nutzung von Dienstleistungen entstehen. Diese Rechnungen haben eine Zahlungsfrist und müssen möglichst schnell bezahlt werden. Dies ist im Paragraph 488 BGB definiert

Mit einem Lieferantenkredit kann diese Zahlungsfrist verschoben oder eine Ratenzahlung vereinbart werden. Das ist dann sinnvoll, wenn ein Unternehmen gerade in gewissen Zahlungsschwierigkeiten steckt, aber weiß, dass es bald wieder zahlungsfähig sein wird, weil es zum Beispiel noch offene Forderungen erwartet oder Vermögenswerte verkaufen wird.

Anstatt also das Unternehmen in weitere Schwierigkeiten, wird der Lieferantenkredit gewährt und so die Frist ein wenig nach hinten geschoben, um ein wenig mehr Zeit einzuräumen.

Ein Lieferantenkredit kann aber nur dann gewährt werden, wenn die Zahlung nicht in bar getätigt wird. Eine Barzahlung muss immer unverzüglich vollzogen werden.

Kurzfristige und langfristige Lieferantenkredite

Bei Lieferantenkrediten wird zwischen langfristigen und kurzfristigen Krediten unterschieden. Wie der Name schon sagt, liegt der Unterschied in der Zeitspanne, die durch den Lieferantenkredit für die Zahlung einer Rechnung eingeräumt wird.

Der kurzfristige Lieferantenkredit wird häufiger verwendet. Dabei beträgt die Zahlungsfrist bis zu 30 Tage. Der kurzfristige Lieferantenkredit ist deshalb beliebter, weil natürlich auch die Lieferant:innen auf das Geld angewiesen sind und nicht ewig darauf warten können. Schließlich läuft bei ihnen das Geschäft weiter, mit allen Ausgaben, die sie sonst auch haben.

Der langfristige Lieferantenkredit wird in der Regel eher bei langjähriger Stammkundschaft verwendet, bei der bereits eine so große Vertrauensbasis besteht, dass Lieferant:innen bereit sind, das Risiko einzugehen, ein wenig länger auf die Bezahlung warten zu müssen.

Alle Lieferantenkredite mit einer Zahlungsfrist von mehr als 30 Tagen zählen zu den langfristigen Lieferantenkrediten. Theoretisch ist bei der Frist auch keine Grenze nach oben gesetzt. Allerdings müssen dabei die gesetzlichen Grundlagen des Bürgergesetzbuchs (BGB) beachtet werden.

Normalerweise liegt die gesetzliche Zahlungsfrist bei 30 Tagen. Allerdings gibt es auch Unternehmen, die großzügige Zahlungsfristen von bis zu 120 Tagen gewähren.  Ob das gesetzlich erlaubt ist oder nicht, hängt aber davon ab, wer mit wem Geschäfte macht.

So darf das Zahlungsziel bei Geschäften mit öffentlichen Stellen nur dann die Zahlungsfrist von 30 Tagen überschreiten, wenn das durch besondere Vertragsbedingungen bereits vereinbart worden ist. Aber auch dann darf das Zahlungsziel nicht weiter als 60 Tage entfernt sein.

Private Unternehmen dürfen diese 60 Tage ohne weiteres überschreiten, sie muss aber vertraglich vereinbart werden und darf nicht nur in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen auftauchen. Ein:e Lieferant:in muss also im Vertrag mit einem anderen Unternehmen bereits eine Klausel einfügen, dass die Zahlungsfrist 60 Tage überschreiten darf.

Vor- und Nachteil des Lieferantenkredits

Ein Lieferantenkredit hat auf den ersten Blick viele Vorteile, aber natürlich gibt es auch immer gewisse Nachteile und Risiken, die man beachten sollte.

Ein großer Vorteil einer längeren Zahlungsfrist ist natürlich eine bessere Planungssicherheit und die Minderung des Risikos, in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten.

Eine vertragliche Verpflichtung gibt es bei einem Lieferantenkredit auch nicht. Es handelt sich dabei um eine Vereinbarung, die nicht an bestimmte Konditionen gebunden ist. Es werden also keine Zinsen wie bei einem Kredit von der Bank berechnet oder ein Aufschlag auf die Ratenzahlung hinzugefügt.

Für Lieferant:innen ist das Risiko zudem recht gering, da die Ware so lange in deren Eigentum bleibt, bis diese komplett bezahlt ist. Das nennt man auch Sicherung des Eigentumsvorbehalts.

Der Nachteil eines Lieferantenkredits liegt darin, dass Käufer:innen die Skontofrist nicht einhalten können. Dadurch steigt der effektive Jahreszins. Die Skontofrist wird aber in der Regel nicht durch den Lieferantenkredit beeinflusst. Sie liegt also weiterhin in dem Zeitraum einer normalen Rechnung. Dadurch ist es schwierig, das Skonto zu nutzen, wenn die finanziellen Mittel gerade knapp sind.

Lieferantenkredite sind außerdem nicht immer transparent. Obwohl diese normalerweise nicht verzinst werden, können Käufer:innen das nicht sicher wissen.

Durch den Eigentumsvorbehalt kann es sein, dass Käufer:innen die Ware nicht rechtzeitig benutzen dürfen und so in der Produktion in Verzug geraten. Deshalb sollten im Vorfeld immer alle Gegebenheiten genau besprochen werden.

Der Lieferantenkredit in der Bilanz

Laut dem Handelsgesetzbuch (HGB) werden Forderungen in der Bilanz ausgewiesen. Bei einem gewährten Lieferantenkredit handelt es sich um Forderungen an einen Kunden oder eine Kundin. Er muss also in der Bilanz erfasst werden.

Forderungen gehören zum Umlaufvermögen auf der aktiven Seite der Bilanz. Da nicht immer eindeutig ist, wie hoch die Forderung sein wird, da Preisnachlässe oder Skonto von Kund:innen genutzt werden kann, wird der Betrag, der am Bilanzstichtag aktuell ist, in die Bilanz übernommen.

Für Käufer:innen gilt das Gleiche, sofern es sich um ein bilanzierungspflichtiges Unternehmen handelt. Allerdings kommt der Lieferantenkredit dann in das Fremdkapital zu den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.

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