Umsatzsteuerverprobung

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    Was ist eine Umsatzsteuerverprobung?

    Bei der Umsatzsteuerverprobung werden die gebuchten und tatsächlichen Umsatzsteuerwerte mit den Nettowerten in Berichtsform gegenübergestellt. Idealerweise wird mit der Umsatzsteuerverprobung die korrekte Erfassung und Verbuchung der Umsatzsteuer nochmals überprüft, bevor die Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt eingereicht wird.

    Auch zur Vorbereitung eines Jahresabschlusses kann dieses Instrument eingesetzt werden. Ebenso setzen die Außenprüfer des Finanzamts die Methode zur Kontrolle bei umsatzsteuerlichen Betriebsprüfungen ein.

    Warum ist eine Umsatzsteuerverprobung sinnvoll?

    Mit der Umsatzsteuerverprobung lässt sich die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung im Bereich Umsatzsteuer unterlegen. Wird sie laufend bereits zu den jeweiligen Steuervoranmeldungen durchgeführt, werden zuverlässig korrekte Steuervoranmeldungen im Bereich der Umsatzsteuer vorgelegt.

    So lässt sich vermeiden, dass etwa falsche Vorsteuerbeträge gezogen werden. Da es bei der Umsatzsteuer je nach Konstellation über gezogene Vorsteuer auch zu Steuererstattungen zugunsten des Steuerpflichtigen kommen kann, können Fahrlässigkeiten hier schnell den Verdacht von Steuerhinterziehungstatbeständen aufkommen lassen. Deshalb ist es bei der Umsatzsteuer besonders wichtig, korrekt zu arbeiten.

    Mögliche Fehlerquellen bei der Verbuchung von Umsatzsteuer liegen vor allem an:

    Wie wird eine Umsatzsteuerverprobung durchgeführt?

    In der Vorbereitung werden zunächst die tatsächlichen Umsatzsteuererlöse durch Aufaddition aller Erlöser ermittelt. Alle Erlöse umfassen hier neben den Erlösen aus den laufenden Geschäftsvorfällen mögliche Erlöse aus Anlagenverkäufen, bereits erhaltene Anzahlungen, alle Erträge aus Vermietung und Verpachtung, Rechnungsabgrenzungsposten (passiv) sowie alle sonstigen Umsätze.

    Der Basiswert für die Verprobung der Vorsteuer wird ebenfalls ermittelt. Er ergibt sich als Summe aus dem Wareneinsatz, den Anlagenzugängen, den Aufwendungen des Betriebs abzüglich möglicher Skonti, Rabatte und Boni sowie nicht abziehbarer Vorsteuer aus Reisekosten.

    Jetzt werden zunächst die entsprechenden Umsatzsteuererlöse getrennt nach den anzuwendenden Steuersätzen gegliedert. Mit einer Online Buchhaltungssoftware wie lexoffice lässt sich diese Gliederung unkompliziert abrufen. Wer als Unternehmer buchführungspflichtig ist, muss die entsprechenden Umsätze stets getrennt nach Steuersätzen ausweisen. In einem zweiten Schritt sind die verbuchten Umsatzsteuerwerte getrennt nach Umsatzsteuer und Vorsteuer den tatsächlichen Werten gegenüberzustellen.

    Gibt es eine Toleranzgrenze bei der Umsatzsteuerverprobung?

    Ja, Differenzen bis zu 0,5 % der Umsatzerlöse werden regelmäßig durch die Finanzämter toleriert. Stellt man bei der Umsatzsteuerverprobung eine größere Differenz fest, sollte man der Ursache exakt auf den Grund gehen.

    Hier liegen vermutlich keine bloßen Rundungsdifferenzen mehr vor, sondern möglicherweise schwerwiegende Fehlbuchungen oder steuerliche Falschbewertungen. Insbesondere mit Blick auf den endgültigen Jahresabschluss und die Umsatzsteuerjahreserklärung müssen solche groben Fehler korrigiert werden, da sie schnell zu einer strafrechtlichen Bewertung der Vorgänge und somit zum Vorwurf der Steuerhinterziehung führen können.

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