Degressive Abschreibung

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    Die degressive Abschreibung und wozu sie dient

    Die degressive Abschreibung gehört zu den planmäßigen Abschreibungen. Die Abschreibungsbeträge bei der degressiven Abschreibung sind im ersten Jahr der Nutzung am höchsten und sinken jährlich. Wofür Sie die degressive Abschreibung benötigen und wie Sie diese anwenden, erklären wir Ihnen in diesem Artikel.

    Die degressive AfA erklärt

    Nach einer knapp zehnjährigen Pause darf die degressive Abschreibung seit dem Jahr 2020 (zunächst bis 2022 befristet) wieder angewandt werden. Die degressive Abschreibung ist auch als degressive AfA bekannt. AfA ist ein Akronym und steht für „Absetzung für Abnutzung“. Das erklärt auch schon teilweise, wozu die degressive Abschreibung dient: Sie dient dazu, den Wertverzehr abnutzbarer Objekte realistischer abzubilden.

    Genau wie die lineare und die Leistungsabschreibung bildet die degressive Abschreibung den Werteverzehr abnutzbarer Anlagegüter während der Nutzung in Ihrem Unternehmen ab.

    Grundsätzlich gibt es mehrere Formen der degressiven Abschreibung. Steuerrechtlich ist dabei aber nur die geometrisch degressive Abschreibung zulässig, auf die wir in diesem Artikel eingehen.

    Im Rahmen des Wachstumschancengesetzes wurde die degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter, die im Zeitraum vom 1.4.2024 bis zum 31.12.2024 angeschafft oder hergestellt worden sind, befristet wieder eingeführt. Zudem wurde die degressive Abschreibung in Höhe von 5% ebenfalls befristet auch für Wohngebäude eingeführt.

    Die degressive Abschreibung an einer Grafik erklärt

    Zum Ende eines Geschäftsjahres wird in der Buchhaltung für jeden Gegenstand des langfristigen Anlagevermögens der sogenannte Restbuchwert ermittelt. Das ist der bilanzielle Wert, der unter Berücksichtigung der fortgeführten Abschreibung übrig ist.

    Das Handelsgesetzbuch (HGB) schreibt vor, dass langfristige Anlagegüter grundsätzlich auf diese Weise im Jahresabschluss in der Steuerbilanz bewertet werden müssen. Das gilt also nicht nur für degressive Abschreibungen.

    Die degressive Abschreibung ist durch einige Besonderheiten steuerlich auf eigene Weise interessant.

    Der Unterschied zwischen linearer und degressiver Abschreibung

    Die degressive Abschreibung ist erst seit dem Jahr 2020 wieder zulässig und gilt nach aktuellem Stand für bewegliche Wirtschaftsgüter, die in den Jahren 2020, 2021 oder 2022 angeschafft wurden. Sie wurde mit dem zweiten Corona-Steuerhilfegesetz wiedereingeführt.

    Im Jahre 2011 war die degressive Abschreibung von der linearen Abschreibung abgelöst worden. Zwischen 2011 und 2020 durften also keine degressiven Abschreibungen vorgenommen werden. Stattdessen musste die lineare Abschreibung genutzt werden.

    Die Unterschiede sind auf den ersten Blick nicht groß, aber doch sehr einschneidend, da sich die Art der Abschreibung stark auf die jährlichen Abschreibungsbeträge auswirkt.

    Angenommen, Sie kaufen eine Maschine für Ihr Unternehmen. Der Preis für die Maschine beträgt 100.000,00 Euro. Die Nutzungsdauer legen Sie auf 10 Jahre an und wollen die Maschine über diese 10 Jahre abschreiben.

    Ein Beispiel für die lineare Abschreibung

    Bei der linearen Abschreibung gilt immer, dass Sie die Kosten gleichmäßig auf den Abschreibungszeitraum verteilen müssen. Im Falle der Maschine würde das bedeuten, dass Sie über 10 Jahre 100.000,00 Euro in jährlich gleichbleibenden Raten von jeweils 10.000,00 Euro abschreiben.

    Lineare Abschreibung
    JahrAbschreibungAbschreibungssummeRestbuchwert
    202210 %10.000,00 €90.000,00 €
    202310 %10.000,00 €80.000,00 €
    202410 %10.000,00 €70.000,00 €
    202510 %10.000,00 €60.000,00 €
    202610 %10.000,00 €50.000,00 €
    202710 %10.000,00 €40.000,00 €
    202810 %10.000,00 €30.000,00 €
    202910 %10.000,00 €20.000,00 €
    203010 %10.000,00 €10.000,00 €
    203110 %10.000,00 €0,00 €

    Der jährliche Beitrag bleibt bei der linearen Abschreibung immer gleich.

    Im Gegensatz zur linearen Abschreibung, bleiben die Beträge bei der degressiven Abschreibung nicht gleich. Stattdessen fallen Sie mit jedem weiteren Jahr der Abschreibung.

    Das bedeutet, dass die Beträge zu Beginn höher ausfallen und mit jedem weiteren Jahr geringer werden. Das wird im Grunde auch der Realität in der wirtschaftlichen Abnutzung gerecht, da die meisten Wirtschaftsgüter in den ersten Jahren mehr an Wert verlieren als in späteren Jahren.

    Im Falle Ihrer Maschine für 100.000,00 Euro sähe eine degressive Abschreibung folgendermaßen aus:

    Geometrisch degressive Abschreibung
    JahrAbschreibungAbschreibungssummeRestbuchwert
    202225 %25.000,00 €75.000,00 €
    202319 %18.750,00 €56.250,00 €
    202414 %14.062,50 €42.187,50 €
    202511 %10.546,88 €31.640,62 €
    20268 %7.910,16 €23.730,46 €
    20276 %5.932,62 €17.797,84 €
    20284 %4.449,46 €13,348,38 €
    20294 %4.449,46 €8.898,92 €
    20304 %4.449,46 €4.449,46 €
    20314 %4.449,46 €0,00 €

    Die degressive Abschreibung beginnt mit 25 Prozent der Anschaffungskosten und senkt die Höhe der Abschreibung jährlich bis zu einem gewissen Punkt. Da die degressive Abschreibung nach diesem Schema theoretisch ewig laufen würde, geht sie irgendwann in eine lineare Abschreibung über, um die restlichen Abschreibungsbeträge zu erfassen. In diesem Beispiel geschieht das im Jahr 2028. Die letzten vier Jahre gleichen also der linearen Abschreibung im Beispiel oben, mit dem Unterschied, dass die Abschreibungsbeträge durch die vorherige degressive Abschreibung geringer ausfallen.

    Der Vorteil der degressiven Abschreibung

    Bei der Betrachtung dieser Tabellen wird der Vorteil der degressiven Abschreibung schnell klar: während bei der linearen Abschreibung in den ersten vier Jahren mit 40 Prozent noch nicht mal die Hälfte der Summe abgeschrieben sind, sind es bei der degressiven Abschreibung bereits 69 Prozent nach vier Jahren.

    Dafür müssen Sie zwar in den ersten Jahren eine höhere Summe abschreiben, aber den Großteil der Laufzeit schreiben Sie kleinere Summen ab als bei der linearen Abschreibung.

    Formel zur Berechnung der degressiven Abschreibung

    Da im Vergleich zur linearen Abschreibung viele unterschiedliche Zahlen im Verlauf des degressiven Abschreibungszeitraums auftauchen, müssen diese Zahlen auch berechnet werden. Was auf den ersten Blick recht kompliziert aussieht, lässt sich mit einer einfachen Formel berechnen:

    Formel Abschreibungsbetrag

    Abschreibungsbetrag = Abschreibungssatz x Buchwert des Vorjahres

    Im Beispiel mit der Maschine liegt der Buchwert des Vorjahres im zweiten Jahr bei 25 %. Der Restbuchwert beträgt 75.000,00 Euro. Die Rechnung ist also:

    Abschreibungsbetrag (Jahr 2) = 25 % x 75.000 = 18.750

    Das sind die 18.750 Euro Abschreibungssumme für das zweite Jahr der degressiven Abschreibung.

    18.750 sind (aufgerundet) 19 % von den gesamten 100.000 Euro. So sinken mit weiteren Berechnungen nach und nach der Abschreibungssatz und die jährliche Abschreibungssumme.

    Zu beachten ist, dass bei der degressiven Abschreibung der Abschreibungssatz höchstens das 2,5-fache des linearen Abschreibungssatzes betragen und niemals höher als 25 % der Anschaffungskosten bzw. des Restbuchwertes sein darf. Ist das der Fall, geht die degressive Abschreibung automatisch in die lineare Abschreibung über.

    Fazit

    Abschreibungen sind oft komplex. Erst recht, wenn es sich um degressive Abschreibungen handelt. Mit lexoffice können Sie Ihre Abschreibungsbeträge aber einfach berechnen. Lexoffice hilft Ihnen sogar durch Kalkulationen dabei, die richtige Form der Abschreibung zu finden.

    Berechnen Sie einfach und schnell Ihre degressiven Abschreibungen mit dem kostenlosen AfA Abschreibungsrechner.

    Häufig gestellte Fragen

    Wofür wird eine degressive Abschreibung benötigt?

    Da der Abschreibungsprozentsatz höher ist, kann in den Anfangsjahren eine höhere Abschreibung geltend gemacht werden. Dadurch können Unternehmer Steuern sparen und die Liquidität verbessern.

     

    Bewegliche Wirtschaftsgüter, die nach der Anschaffung einen hohen Wertverlust aufweisen (z.B. Fahrzeuge, Maschinen, Betriebsausstattung), können degressiv abgeschrieben werden.

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