Kapitaldienstfähigkeit

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    Bedeutung

    Die Kapitaldienstfähigkeit ist die Fähigkeit eines Kreditnehmers, sämtliche notwendigen Zins– und Tilgungszahlungen (d. h. den Kapitaldienst) nachhaltig jetzt und zukünftig uneingeschränkt erbringen zu können. Daher ist sie Voraussetzung für die Vergabe eines Kredits. In der Regel berechnen Kreditinstitute die Kapitaldienstgrenze im Rahmen der Bonitätsprüfung. Auch § 18 KWG besagt, dass ein Kredit ausschließlich nach Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse gewährt werden darf.

    Um die Kapitaldienstfähigkeit zu berechnen, wird der Cashflow ermittelt, um verschiedene Positionen zu bereinigen und sie dem Kapitaldienst (Zins- und Tilgungszahlungen) gegenüberzustellen. Ein Unternehmen ist kapitaldienstfähig, sofern die Differenz zwischen der Kapitaldienstgrenze und dem Kapitaldienst zu jedem Zeitpunkt größer als null ist.

    1 Begriff und Wesen

    Der Kapitaldienst definiert sich als die Summe aller Zins- und Tilgungszahlungen und beinhaltet damit auch Tilgungssurrogate. Bei Privatpersonen sind Tilgungssurrogate beispielsweise die Ansparleistungen von Kapitallebensversicherungen, Rentenversicherungen oder Bausparverträgen.

    Wie die verwendeten Adjektive „zukünftig“ und „nachhaltig“ schon in der Definition verdeutlichen, ist die Zeitkomponente bei der Beurteilung der Kapitaldienstfähigkeit eines Kreditnehmers von besonderer Bedeutung:

    • „Zukünftig“ drückt aus, dass der Kreditnehmer nicht nur gegenwärtig (z. B. an einem Stichtag), sondern auch künftig in der Lage sein muss, den jeweils fälligen Kapitaldienst zu leisten. Um die zukünftige Kapitaldienstfähigkeit zu beurteilen, sind die vergangenheitsbezogenen Daten aus der periodischen Rechnungslegung anhand aussagekräftiger Planungsrechnungen in die Zukunft zu projizieren.
    • „Nachhaltig“ bedeutet, dass der Kreditnehmer auch ausreichend Reserven erwirtschaften muss, um auch gegen unerwartete und außerordentliche Ereignisse abgesichert zu sein, ohne die Kapitaldienstfähigkeit zu verlieren.
    Die Kapitaldienstfähigkeit: Kreditnehmer sollen Zins- und Tilgungszahlungen nachhaltig und zukünftig uneingeschränkt erbringen zu können.

    Der Begriff der Kapitaldienstfähigkeit hat eine gewisse inhaltliche Nähe zum Begriff der Liquidität. Liquidität ist die Eigenschaft von Unternehmen, ihren Zahlungsverpflichtungen uneingeschränkt nachkommen zu können. Der Begriff Kapitaldienstfähigkeit ist dagegen enger gefasst: Weil der Kapitaldienst lediglich Zins- und Tilgungszahlungen beinhaltet, wird bei den betrachteten Zahlungsverpflichtungen eine Einschränkung auf die Zahlungsverpflichtungen vorgenommen, welche aus Kreditverträgen resultieren sowie Zins- und Tilgungszahlungen erfordern. Zahlungsverpflichtungen, die außerhalb von Kreditverträgen bestehen (wie Lohnverbindlichkeiten), haben durchaus Einfluss auf die Kapitaldienstfähigkeit eines Kreditnehmers, müssen somit auch bei Bestimmung der Kapitaldienstfähigkeit berücksichtigt werden, sind allerdings kein Bestandteil des eigentlichen Kapitaldienstes.

    Die Kapitaldienstfähigkeit ist sowohl für den Kreditnehmer, als auch für den Kreditgeber von Bedeutung.

    Für den Kreditgeber beruht eine Entscheidung zur Vergabe eines Kredites meist auf einer umfassenden Analyse der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers. Die Beurteilung der Kapitaldienstfähigkeit des Kreditnehmers ist dabei ein zentrales Bonitätskriterium und bildet eine wesentliche Entscheidungsgrundlage beim Kreditvergabeprozess.

    Der Kreditnehmer wird die Kapitaldienstfähigkeit aufrechterhalten wollen, um weiterhin kreditwürdig zu sein. Für den Kreditnehmer besitzen also alle Maßnahmen zur Sicherstellung der zukünftigen und nachhaltigen Kapitaldienstfähigkeit eine vorrangige Bedeutung.

    2 Rechtliche Rahmenbedingungen

    Die Bestimmung der Kapitaldienstfähigkeit gehört zur Bonitätsprüfung der Kreditnehmer und ist damit ein Element des bankbetrieblichen Risikomanagements. Als Informationsgrundlage zur Ermittlung der Kapitaldienstfähigkeit finden primär die extern verfügbaren Rechenwerke (Jahresabschlüsse) Verwendung.

    Den Handlungsrahmen zur Ermittlung der Kapitaldienstfähigkeit eines Kreditnehmers legt dabei das Gesetz über das Kreditwesen (KWG) fest. Besonders § 18 KWG ist hier zu beachten. Laut diesem darf ein Kreditinstitut einen Kredit nur dann gewähren, wenn es sich vom Kreditnehmer die wirtschaftlichen Verhältnisse offenlegen lässt.

    Daneben ist in den Mindestanforderungen für das Risikomanagement (MaRisk) verlangt, dass jedes Kreditinstitut zur Identifikation, Beurteilung, Steuerung, Überwachung und Kommunikation angemessene Risikosteuerungs- und Risikocontrollingprozesse anzuwenden hat. Zu solchen bankbetrieblichen Risiken gehören auch Adressausfallrisiken. Kreditinstitute müssen daher bei der Kreditgewährung die für die Beurteilung des Adressausfallrisikos wichtigen Faktoren unter besonderer Berücksichtigung der Kapitaldienstfähigkeit des Kreditnehmers auswerten und beurteilen.

    3 Ermittlung der Kapitaldienstfähigkeit

    Als Ausgangsgröße zur Berechnung der Kapitaldienstfähigkeit eines Unternehmens wird häufig der (erweiterte) Cashflow verwendet. Der Cashflow eines Unternehmens ist direkt und/oder indirekt ermittelbar.

    3.1 Direkte Ermittlung des Cashflows

    Der Cashflow ist wichtiger Indikator für die Finanzkraft eines Unternehmens und entspricht bei der direkten Ermittlung dem Unterschied von einzahlungswirksamen Erträgen und auszahlungswirksamen Aufwendungen (s. Tab. 1).

    einnahmewirksame Erträge
    – ausgabewirksame Aufwendungen
    = Cashflow
    Tab. 1: Formel zur direkten Ermittlung des Cashflows

    Bei Analyse eines externen Jahresabschlusses ist die direkte Ermittlung des Cashflows nur bedingt möglich, weil die ausgabewirksamen Aufwendungen meist nicht vollständig ersichtlich sind.

    3.2 Indirekte Ermittlung des Cashflows

    Die Cashflowermittlung erfolgt daher im Allgemeinen durch die indirekte Methode, wobei man der Jahresüberschuss um bestimmte in ihm enthaltene einnahme- bzw. ausgabeunwirksame Erfolgskomponenten bereinigt (s. Tab. 2).

    Jahresüberschuss
    + ausgabeunwirksame Aufwendungen
    – einnahmewirksame Erträge
    = Cashflow
    Tab. 2: Indirekte Ermittlung des Cashflows (1)

    Die Umsetzung der indirekten Cashflow-Ermittlung ist abhängig von dem Ausmaß, in dem einnahme- und ausgabeunwirksame Erfolgskomponenten vorliegen. In der einfachsten Grundform ergibt sich der Cashflow aus dieser Formel:

    Jahresüberschuss /-fehltbetrag
    + Abschreibungen (- Zuschreibungen) auf Anlagevermögen
    + Erhöhungen (- Verminderungen) von langfristigen Rückstellungen
    = Cashflow
    Tab. 3: Indirekte Ermittlung des Cashflows (2)

    Bei der Bestimmung der Kapitaldienstfähigkeit eines Unternehmens muss der Cashflow um diejenigen Komponenten korrigiert werden, die im Kapitaldienst selbst enthalten sind. Daher ist der Cashflow aus Tab. 3 um die geleisteten Zins- und Tilgungsaufwendungen zu erhöhen, da diese ein Bestandteil des Kapitaldienstes sind.

    3.3 Ermittlung des erweiterten Cashflows

    Des Weiteren müssen außerordentliche und periodenfremde Aufwands- und Ertragspositionen entfernt werden. Das hat auch Auswirkungen auf die Ertragsteuern. Diese Korrekturen sind nötig, da nur auf Basis des um außerordentliche und periodenfremde Positionen bereinigten Cashflows eine aussagekräftige Prognose des zu erwartenden ordentlichen Cashflows abgegeben werden kann. Daher ergibt sich der erweiterte Cashflow als Saldo der in Tab. 4 dargestellten Positionen.

    Jahresüberschuss /-fehltbetrag
    + Abschreibungen (- Zuschreibungen) auf das Anlagevermögen
    + Erhöhungen (- Verminderungen) von langfristigen Rückstellungen
    + Zins- und Tilgungszahlungen
    +/- außerordentliche und periodenfremde Positionen
    +/- Einfluss obiger Korrekturen (außerordentliche bzw. periodenfremde Positionen) auf die Ertragsteuern
    = erweiterter Cashflow
    Tab. 4: Ermittlung des erweiterten Cashflows

    3.4 Ermittlung der Kapitaldienstgrenze

    Aus dem erweiterten Cashflow kann man die Kapitaldienstgrenze bestimmen. Die Kapitaldienstgrenze ist der Teil des erweiterten Cashflows, der nach Abzug sonstiger Belastungen (wie z. B. Innenfinanzierung notwendiger Ersatzinvestitionen zur Aufrechterhaltung des Betriebes, Entnahmen und Ausschüttungen) noch zur Erbringung des Kapitaldienstes zur Verfügung steht. Damit ergibt sich die Kapitaldienstgrenze eines Unternehmens nach dem in Tab. 5 dargestellten Schema:

    erweiterter Cashflow
    – innenfinanzierte Investitionen des Anlage- und Umlaufvermögen
    – Entnahmen/Ausschüttungen
    = Kapitaldienstgrenze
    Tab. 5: Bestimmung der Kapitaldienstgrenze

    Die Kapitaldienstfähigkeit ist dann gegeben, sofern die Differenz zwischen Kapitaldienstgrenze und Kapitaldienst gegenwärtig und zukünftig größer als Null ist.

    Indem man den Kapitaldienst ins Verhältnis zur Kapitaldienstgrenze setzt, ergibt sich eine Auslastungsquote, die zur Beurteilung der Kapitaldienstfähigkeit genutzt werden kann. Eine Möglichkeit zur Einordnung der Auslastungsquote zeigt die in Tab. 6 dargestellte Skala:

    Kapitaldienstauslastungsquote

    Kapitaldienstauslastungsquote
    Kapitaldienst/Kapitaldienstgrenze

    = Bewertung

    unter 50 %

    sehr gut

    bis 60 %

    gut

    bis 70 %

    befriedigend

    bis 80 %

    ausreichend

    bis 90 %

    kritisch

    bis 99 %

    sehr kritisch

    Tab. 6: Skala Auslastungquote

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