Devisentermingeschäfte

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    Einführung

    Durch ein Devisentermingeschäft kann man den Devisenkurs für einen zukünftigen Zeitpunkt festschreiben. So kann man Zahlungen in Fremdwährung, die in der Zukunft fällig werden, gegen unvorteilhafte Wechselkursentwicklungen absichern. Weil Devisentermingeschäfte nicht an der Börse gehandelt werden, sind ihre Ausstattungsmerkmale recht flexibel in ihrer Gestaltung. Wegen ihrer Unbedingtheit geht bei einem Abschluss neben dem Risiko auch die Chance verloren, von einer eventuell positiven Kursentwicklung zu profitieren.

    1 Spezifikationen eines Devisentermingeschäftes

    Devisentermingeschäfte werden zu den unbedingten Termingeschäften gezählt (Termingeschäfte, vgl. auch Futures und Forwards). Beschreiben lässt sich ein Devisentermingeschäft als eine vertragliche Vereinbarung zwischen zwei Partnern über Abnahme und Lieferung eines Fremdwährungsbetrages an einem in der Zukunft liegenden Fälligkeitstag zu einem bereits heute festgelegten Wechselkurs. Deshalb müssen beim Abschluss eines Devisentermingeschäftes

    • das Volumen des Termingeschäftes,
    • der Devisenkurs am Fälligkeitstag (Terminkurs) sowie
    • der Fälligkeitstag und damit die Laufzeit

    als Parameter festgelegt sein.

    Üblicherweise werden Devisentermingeschäfte außerbörslich telefonisch oder über spezielle Computerhandelssysteme getätigt. Es handelt sich bei ihnen um sogenannte Over-the-counter- (OTC-)Geschäfte. Theoretisch kann man die Kontraktspezifikationen völlig frei aushandeln und vereinbaren, allerdings haben sich in der Praxis gewisse Standards etabliert. Um eine bessere Handelbarkeit der Kontrakte zu ermöglichen, sind diese Standards in Rahmenverträgen festgelegt. Auch die Laufzeit gehört dazu. Diese könnte zwar individuell festgelegt werden, aber in der Regel stellt man bei ihr auf ganze Monate ab und es gibt nur für Laufzeiten von bis zu einem Jahr einen liquiden Markt.

    2 Besonderheiten der Notation

    Der Terminkurs der entsprechenden Währung ist essentiell für Termingeschäfte. Genau wie im Kassabereich des Devisenkurses unterscheidet man auch beim Terminkurs einer Währung zwischen An- und Verkaufskurs. Allerdings existieren im Gegensatz zum Kassakurs zwei verschiedene Varianten der Quotierung. Nämlich die Outright-Quotierung und der Swapsatz. Beide Quotierungen bilden dieselbe Information ab, allerdings auf unterschiedliche Weise: Bei der Outright-Quotierung wird der volle Terminkurs angegeben, bei der Notation in Swapsätzen werden lediglich Auf- oder Abschläge vom aktuellen Kassakurs angegeben. Dieses Beispiel wird den Unterschied verdeutlichen:

    • Wenn die Outright-Quotierung für den USD-Terminkurs zu einem bestimmten Zeitpunkt 1,2988 — 1,3008 lautet, dann ist der den Kurs stellende Händler willens, einen Euro per Termin zu 1,2988 USD anzukaufen und zu 1,3008 USD zu verkaufen.
    • Wenn die Quotierung mit Swap-Sätzen vorgenommen wird, lautet die Notierung beispielsweise 56 zu 62, wenn der Aufschlag auf die aktuellen Kassakurse 56 bzw. 62 Basispunkte beträgt. Ein Basispunkt entspricht einem Hundertstel Cent.
    • Beide Notationen kann man durch die Addition der Swapsätze zu den Spotkursen ineinander überführen. Geht man im Beispiel von einem Spotkurs von 1,2942 — 1,2946 aus, dann können Sie aus diesen Kursen und den Swapsätzen die Werte
    • 1,2942 + 0,0056 = 1,2998
    • 1,2946 + 0,0062 = 1,3008

    als Terminkurse in Outright-Quotierung berechnen.

    3 Hedging mit Devisentermingeschäften

    Sie können Devisentermingeschäfte grundsätzlich für Hedging, Arbitrage und Spekulation verwenden (Termingeschäfte).

    Devisentermingeschäfte - ein Überblick über Hedging, Arbitrage und Spekulation

    Abb. 1: Devisentermingeschäfte – ein Überblick über Hedging, Arbitrage und Spekulation
    Mittels Einsatzes eines Devisentermingeschäfts zur Absicherung einer Währungsposition fixiert der Anwender den Wechselkurs zum Fälligkeitszeitpunkt auf den im Devisentermingeschäft vereinbarten Kurs. So wird das Risiko einer ungünstigen Kursentwicklung beseitigt. Weil Devisentermingeschäfte unbedingte Geschäfte sind, besteht aufgrund der unbedingten Erfüllungspflicht aber auch keine Möglichkeit mehr, von einer positiven Entwicklung des Wechselkurses zu profitieren. Mit einem Beispiel verdeutlichen wir den Einsatz eines Devisentermingeschäfts im Rahmen eines Hedgings.

    Aufgrund der Lieferung seiner Produkte erwartet ein Unternehmen in drei Monaten einen Zahlungseingang über 100.000 USD. Diese Position hat heute einen Wert von 77.244 EUR, bei einem aktuellen Kurs von 1,2946 USD/EUR. Sofern der Dollar während der drei Monate bis zum Zahlungseingang abgewertet wird, führt dies (wegen der indirekten Notierung) zu einem Ansteigen des Kurses. Das Unternehmen erleidet bei einer solchen Entwicklung aus der Währungsposition einen Nachteil, da die 100.000 USD in zwei Monaten nur in einen geringeren Euro-Betrag getauscht werden können, wenn der Dollarkurs steigt. Das Unternehmen kann diesen drohenden Minderertrag begrenzen, indem es ein Devisentermingeschäft über drei Monate abschließt. Im vorliegenden Fall müsste das Unternehmen US-Dollar auf Termin verkaufen. Im Beispiel wird davon ausgegangen, dass ein Vertragspartner existiert, der zum heutigen Zeitpunkt ein Devisentermingeschäft zu den Konditionen 1,2998 — 1,3008 anbietet. Das Unternehmen vereinbart also mit diesem Partner einen Terminverkauf von US-Dollar zum Kurs von 1,3008. In drei Monaten bekommt das Unternehmen für 100.000 USD — dem Terminkurs von 1,3008 entsprechend — einen Betrag von 76.876 EUR vom Vertragspartner. Damit ist der Wert der in drei Monaten fälligen 100.000 USD auf einen Betrag von 76.876 EUR fixiert worden.

    Auf Grund des Devisentermingeschäftes kann der Verkauf der Dollar auf jeden Fall zu 1,3008 durchgeführt werden, auch wenn der Kurs einen Wert von 1,3008 überschreitet. Umgekehrt führt dieses Geschäft aber bei einer Aufwertung des Dollar (d.h. bei einem sinkenden Eurokurs) zu einem Opportunitätsverlust in Form eines entgangenen Gewinns. Besonders anschaulich lässt sich der geschilderte Sachverhalt grafisch darstellen (vgl. auch Abbildung 2).

    Absicherungserfolg Devisentermingeschäft

    Abb. 2: Absicherungserfolg eines Devisentermingeschäfts
    Es ist erkennbar, dass das Unternehmen zwar den potenziellen Verlust der Dollarposition bei Abwertung des Dollar durch die Absicherung auffängt, andererseits aber für den Fall einer Aufwertung auch die positive Wertbewegung nicht mitmachen kann.

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