Was ist eine Gutschrift?
Rechtlich gesehen ist eine Gutschrift die Abrechnung von Leistungen oder Lieferungen. Generell bezeichnet dieser Begriff aber ebenso eine Stornorechnung. Umgangssprachlich wird sie auch bei der Rückabwicklung eines Kaufs oder einer Dienstleistung verwendet. Wird auch im heutigen Sprachgebrauch die Bezeichnung Gutschrift in unterschiedlichen Zusammenhängen gebraucht, so bezeichnet rechtlich betrachtet dieses Dokument die sogenannte Abrechnungsgutschrift.
Die gesetzliche Grundlage der Gutschrift
Bei der Gutschrift muss zwischen drei inhaltlichen Begrifflichkeiten unterschieden werden:
- die Abrechnungsgutschrift zwischen zwei Kaufleuten,
- die Rückabwicklung eines Geschäftsvorfalls oder eine Rechnungskorrektur,
- alle Zahlungseingänge auf einem Bankkonto.
Bankgutschrift Beispiel
Für ein Bankgutschriftbeispiel kann jede Haben-Buchung auf dem Girokonto genutzt werden. Ein:e Kund:in kauft eine Ware gegen Vorkasse. Er:Sie überweist den Betrag. Der oder die Verkäufer:in erhält eine Bankgutschrift.
Stornorechnung: Vorlage bei Verbraucher:innen nicht notwendig
Bei der Rückabwicklung eines Geschäftsvorfalls erstattet der oder die Leistungserbringer:in entweder den Zahlbetrag oder vergibt einen Gutschein. Verbraucher:innen sollten zwar den Kassenbeleg vorweisen können, müssen aber keine Stornorechnung als Vorlage erbringen.
Stornorechnung erstellen, Gutschrift überweisen
Anders verhält es sich, wenn zwischen zwei Geschäftspartner:innen ein Auftrag rückabgewickelt wird. In diesem Fall kommt eine Stornorechnung zur Vorlage, da dieses Storno umsatzsteuerrechtliche Auswirkungen hat.
Gleiches gilt, wenn der Gutschrift eine Rechnungskorrektur zugrunde liegt, beispielsweise, weil der Stundensatz von Handwerker:innen fehlerhaft abgerechnet wurde. Zunächst wird die Stornorechnung erstellt, welche den zu stornierenden Betrag beziffert, anschließend wird die entsprechende Gutschrift an den:die Leistungsempfänger:in überwiesen.
Lesen Sie die Details zu den umsatzsteuerrechtlichen Auswirkungen in den folgenden Abschnitten.
Das verbirgt sich hinter der Abrechnungsgutschrift
Gemäß § 14 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) ist die Gutschrift eine Art umgekehrte Rechnung, also die Abrechnungsgutschrift. Von einem solchen Dokument wird immer dann gesprochen, wenn der Empfänger einer Rechnung dem Rechnungssteller eine Gutschrift für eine Leistung oder Lieferung zukommen lässt.
Demzufolge erhält nicht der oder die Kund:in eine Rechnung, sondern er schreibt dem Ersteller der Leistung eine Gutschrift, wie dies beispielsweise bei Provisionsgeschäften gebräuchlich ist. Fußend auf dem oben genannten Paragraphen besteht die Möglichkeit, dass der Leistungsempfänger eine Rechnung ausstellt, sofern dies vorher vereinbart wurde. Damit wird ersichtlich, dass der Gesetzgeber Gutschriften als Ausnahme im Handelsverkehr ansieht, die jedoch in der rechtlichen Wirkung mit Rechnungen gleichgesetzt werden, wobei sich jedoch die Geschäftspartner:innen im Vorfeld auf das Gutschriftverfahren einigen müssen.
So dürfen Sie nicht ohne eine Vereinbarung eine Gutschrift ausstellen. Umgekehrt sind Sie auch nicht dazu verpflichtet, Gutschriften zu akzeptieren.