Was ist bei einer Stornorechnung zu beachten?
Die Verwendung einer Stornorechnung ist einfach und übersichtlich. Trotzdem gibt es einige Punkte zu beachten, wenn Sie Rechnungskorrekturen durchführen:
Muss jeder Fehler in einer Rechnung korrigiert werden?
Haben sich ein oder mehrere Fehler in Ihre Rechnung eingeschlichen, empfiehlt sich in jeder Hinsicht eine Korrektur. Besonders die Pflichtangaben sollten Sie genau überprüfen und in jedem Fall berichtigen. Eine Rechnungskorrektur können Sie für jeden Fehler vornehmen, aber nicht jeder Fehler muss zwingend korrigiert werden. Findet sich beispielsweise lediglich ein Tippfehler in der Produktbeschreibung und der Inhalt der Rechnung ist weiterhin ohne Einschränkungen verständlich, ist eine Korrektur der Rechnung nicht notwendig.
Der Begriff der Gutschrift
Seit 2013 ist der Einsatz von Gutschriften zur Rechnungskorrektur nicht mehr zulässig. Der rechtssichere Weg führt seitdem ausschließlich über die Stornorechnung. Um Missverständnisse mit dem Finanzamt zu vermeiden, sollten Sie auch im Schriftverkehr anstatt Gutschrift nur die Begriffe Rechnungskorrektur, Stornorechnung und Korrekturrechnung verwenden.
Achtung: Für Stornorechnungen wird umgangssprachlich trotzdem häufig der Begriff der Gutschrift verwendet. Dabei handelt es sich um eine Gutschrift im kaufmännischen Sinne. Diese sollte nicht mit der Gutschrift im umsatzsteuerrechtlichen Sinn verwechselt werden, die durch Leistungsempfänger:innen als „Rechnung“ ausgestellt wird.
Kann ein:e Kunde:in die Rechnung selbst korrigieren?
Nein, die Korrektur einer Rechnung ist nur durch den:die Aussteller:in möglich. Dies ist gesetzlich geregelt und kann auch durch Absprachen nicht geändert werden. Um Missverständnisse mit dem Finanzamt zu verhindern, sollte hier der korrekte Ablauf stets eingehalten werden.
Was muss bei einer Stornorechnung alles aufbewahrt werden?
Bei einer Rechnungskorrektur müssen die Ursprungsrechnung, die Stornorechnung und die neue, korrigierte Rechnung 10 Jahre lang aufbewahrt werden, um eine korrekte Buchhaltung zu garantieren.