Sonderabschreibung

Eine Sonderabschreibung, oder Sonder-AfA, wird aufgrund steuerlicher Sondervorschriften vorgenommen und tritt neben die normale Abschreibung. Sonderabschreibungen sind nicht unmittelbar mit Wertminderungen in Verbindung zu bringen und besitzen daher Subventionscharakter.

Abgrenzung der Sonderabschreibung gemäß § 7g Einkommensteuergesetz

Im § 7g EstG werden zwei Sonderfälle der steuerlichen Begünstigung behandelt.

Der erste Fall ist der Investitionsabzugsbetrag, der unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen schon im Jahr vor einer geplanten Anschaffung oder Investition in Anspruch genommen werden darf.

Die Absätze 5 bis 7 von § 7g behandeln schließlich die Sonderabschreibung, die innerhalb eines Fünf-Jahres-Zeitraums ab der Anschaffung eines Investitionsguts in Anspruch genommen werden kann. Die reguläre Abschreibung (Absetzung für Abnutzung, AfA) des Wirtschaftsguts läuft davon unberührt weiter. Die Sonderabschreibung löst die reguläre Abschreibung nicht ab, wie es beispielsweise die erhöhte Abschreibung tut.

Voraussetzungen der Sonderabschreibung

Die Voraussetzungen, die für eine Sonderabschreibung gegeben sein müssen, unterteilen sich in drei Kategorien. Diese sind die Eigenschaften Ihres Unternehmens, die Eigenschaften des Investitionsobjekts sowie dessen Nutzung.

Übersicht: Diese Voraussetzungen müssen für eine Sonderabschreibung gelten

Eigenschaften des Betriebs

Vor 2020 wurde für die Möglichkeit der Sonderabschreibung noch hinsichtlich der Art der Gewinnermittlung (Bilanzierung oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung) unterschieden und entweder das Betriebsvermögen, der Wirtschafts- bzw. der Ersatzwirtschaftswert oder der Gewinn als maßgebliches Kriterium herangezogen. Seit 2020 gilt, dass die Sonderabschreibung nur genutzt werden darf, wenn im Vorjahr der Anschaffung die Gewinngrenze von 200.000,00 Euro nicht überschritten wurde.

Eigenschaften des Anschaffungsobjekts

Maßgebliche Kriterien für die Wirtschaftsgüter, auf die die Sonderabschreibungen angewendet werden sollen, sind die Neuheit und die Beweglichkeit. Das können demnach Fahrzeuge oder Maschinen sein, aber keine Immobilien oder immateriellen Wirtschaftsgüter. Außerdem muss das Investitionsobjekt dem Anlagevermögen zugerechnet werden können.

Nutzung des Anschaffungsobjekts

Das Investitionsgut muss mindestens im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und dem folgenden Jahr in der inländischen Betriebsstätte verbleiben und dort betrieblich genutzt werden. Die betriebliche Nutzung muss ausschließlich oder fast ausschließlich erfolgen, was nach aktueller Auslegung bedeutet, dass eine private Nutzung von bis zu 10 Prozent noch möglich ist. Bei der Verwendung eines Pkw muss die betriebliche Nutzung über ein Fahrtenbuch nachgewiesen werden. Dabei zählen die Fahrten zwischen der Wohnung und der Betriebsstätte zur betrieblichen Nutzung. Eine Vermietung des Anschaffungsobjekts zählt auch als betriebliche Nutzung.

Zweck von Sonderabschreibungen

Die Gesetzgebung hat die Sonderabschreibung eingeführt, um Förderziele zur Unterstützung bestimmter Branchen oder steuerpflichtiger Unternehmen zu unterstützen – aus sozialen, wirtschaftspolitischen, kulturellen oder sonstigen Gründen. Auch das ist ein Grund dafür, dass sie nicht mit einer Wertminderung gleichzusetzen ist. Die Sonderabschreibung sollte von Ihnen aus unternehmerischer Sicht in Jahren mit einem erhöhten Gewinn zur Anwendung gebracht werden und damit die Steuerlast senken. Sie können mit einer Sonderabschreibung gezielt Steuern sparen.

Höhe der Sonderabschreibung

Als Sonderabschreibung können 20 Prozent der Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Investitionsobjekts abgesetzt werden. Diese 20 Prozent können frei über das Anschaffungsjahr und die vier Folgejahre verteilt werden, wobei die reguläre Abschreibung unverändert weiterläuft. Das bedeutet aber nicht, dass Sie im Endeffekt 120 Prozent der Anschaffung abschreiben. Sonderabschreibung bedeutet, dass Sie 80 Prozent regulär abschreiben und 20 Prozent im Verlauf des Begünstigungszeitraums so abschreiben, dass Sie ein steuerlich optimiertes Ergebnis erzielen. Dies richtet sich nach Ihrer eigenen prognostizierten Gewinnsituation.

Sonderabschreibung Beispiel mit Berechnung

In der folgenden Aufstellung sind zwei Beispiele einer Sonderabschreibung für die gleiche Anschaffung dargestellt. Im Fall A tätigen Sie eine Investition in einen Firmenwagen, weil Ihre aktuell gute Ertragslage den Investitionszeitpunkt günstig erscheinen lässt. Die Sonderabschreibung von 20 Prozent nutzen Sie direkt im Anschaffungsjahr. Im Fall B tätigen Sie dieselbe Investition, nutzen die Sonderabschreibung aber erst verteilt über die Jahre 2 und 3 nach der Anschaffung, weil Sie wissen, dass Ihr Geschäft sich erst noch entwickeln muss und auch wird.

In beiden Fällen liegt der Anschaffungswert des Firmenwagens bei 42.000,00 Euro und die Nutzungsdauer bei 6 Jahren. Der Zeitpunkt der Anschaffung liegt im Januar. Die reguläre Abschreibung ist linear und liegt bei 7.000,00 Euro pro Jahr.

 

Fall A Fall B
Anschaffungswert im Anschaffungsjahr 42.000,00 € 42.000,00 €
Lineare Abschreibung 7.000,00 € 7.000,00 €
Sonderabschreibung 8.400,00 € 0,00 €
Wert am Ende des Anschaffungsjahres 26.600,00 € 35.000,00 €
Lineare Abschreibung 7.000,00 € 7.000,00 €
Sonderabschreibung 0,00 € 4.200,00 €
Wert am Ende des 2. Folgejahres 12.600,00 € 16.800,00 €
Lineare Abschreibung 7.000,00 € 7.000,00 €
Sonderabschreibung 0,00 € 4.200,00 €
Wert am Ende des 3. Folgejahres 5.600,00 € 5.600,00 €
Lineare Abschreibung 5.599,00 € 5.599,00 €
Wert am Ende des 4. Folgejahres 1,00 € 1,00 €

In diesen beiden Beispielen wird die Abschreibungsdauer durch die Sonderabschreibung so stark verkürzt, dass das Investitionsgut schon vor Ablauf der (relativ kurzen) Nutzungsdauer und mit Ablauf des Begünstigungszeitraums voll abgeschrieben ist. Sollte nach dem 4. Folgejahr nach der Anschaffung noch ein Restwert vorhanden sein, erfolgt eine Neuberechnung der verbliebenen regulären Abschreibung für den Zeitraum der Restnutzungsdauer.

Fazit des Rechenbeispiels

Der Hintergrund der Sonderabschreibung-Regelung ist, dass der Gesetzgeber hier gezielt kleine und mittlere Betriebe fördern möchte. Die wesentlichen Vorteile sind:

  • Es ist eine Gelegenheit für Unternehmer, Selbstständige oder Kleinbetriebe eine gewinnmindernde Rücklage zu bilden für in Zukunft geplante Investitionen.
  • Die Sonderabschreibung bezieht sich sowohl auf neue als auch auf gebrauchte, abnutzbare und mobile Wirtschaftsgüter
  • Sie haben das Wahlrecht: Es kann zur herkömmlichen Abschreibung alternativ die Sonderabschreibung in Höhe von 20 Prozent geltend gemacht werden. Die normale Abschreibung bleibt unberührt

Faktisch wird die Steuerlast in die Zukunft verlagert, das bietet eine außergewöhnliche Möglichkeit in das Wachstum eines Betriebs zu investieren. Weitere Freiheiten ergeben sich aus dieser Regelung:

  • Es bezieht sich auch auf gebrauchte Güter
  • die Investition muss nicht getätigt werden (in dem Fall muss der Steuervorteil bereinigt werden)
  • Das Investment muss nicht nachgewiesen werden
  • Es besteht die Möglichkeit, dass die Sonderabschreibung in der Gründungsphase in Anspruch genommen werden kann.

Andere Formen der Sonderabschreibung

Seit 2018 kann für den Bau oder die Anschaffung neuer Mietwohnungen eine Sonderabschreibung von 5 Prozent im Jahr der Anschaffung oder des Baus und in den drei Folgejahren genutzt werden. Das darf aber auch nur unter bestimmten Voraussetzungen geschehen. Die wichtigste davon ist, dass die Wohnung mindestens neun Jahre vermietet werden muss. Andere Sonderabschreibungen, beispielsweise als gezielte Förderung der neuen Bundesländer oder für land- und forstwirtschaftliche Betriebe, wurden mittlerweile abgeschafft.

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