Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer setzt an verschiedenen Stufen der Wertschöpfung im Produktions- und Handelsbereich an. Man besteuert damit den Mehrwert, den ein Unternehmer mit seinen Leistungen geschaffen hat. Festgesetzt wird die Steuer für Unternehmen, in dem deren Einnahmen und Ausgaben miteinander verrechnet werden. In dem derzeitigen Mehrwertsteuersystem wird am Ende der Endkunde belastet. Deshalb wird diese Steuer auch als Konsumentensteuer bezeichnet wird.
Der systematische Ansatz der Mehrwertsteuer
Die Steuer ist ein Aufschlag auf den Preis von Verkaufswaren. Sie wird in dem Moment aufgeschlagen, in dem ein gewerblicher Betrieb Produkte oder Dienstleistungen an private/gewerbliche Kunden verkauft.
Für den Kunden setzt sich der Verkaufspreis am Ende aus dem originären Preis für die Ware/Dienstleistung und die Steuer zusammen. Daraus entsteht der Bruttopreis, den die Kunden entrichten. Die Idee hinter dem Mehrwertsteuersystem ist, dass Unternehmen nicht steuerlich belastet werden sollen, die eine Ware aufwerten. Dies würde den Wettbewerb verzerren und unter Umständen bestimmte Unternehmen steuerlich bevorzugen/benachteiligen. Durch die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs für Unternehmen wird außerdem verhindert, dass sich Produkte und Dienstleistungen auf jeder Veredelungsstufe weiter im Preis erhöhen. Jedes Unternehmen verrechnet die Ausgaben für die Mehrwertsteuer mit eingenommener Umsatzsteuer. Aus unternehmerischer Sicht wird die Umsatzsteuer deshalb zu einem durchlaufenden Posten. Die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs haben private Endkunden nicht. Für sie ist diese fester Teil des Preises und deshalb aus ihrer Sicht auch einen mögliches Teuerungsmoment für Waren/Dienstleistungen.
Mehrwertsteuer in der Europäischen Gemeinschaft
Die EU hat 2006 die Mehrwertsteuer vereinheitlicht, um den Warenverkehr in der Gemeinschaft zu vereinfachen. Derzeit beträgt die Steuer 19 % und 7 % ermäßigt. Einige Waren haben einen ermäßigten Steuersatz. Wie sich in der aktuellen Coronakrise gezeigt hat, kann die Steuer auch als Wirtschaftslenkungsinstrument eingesetzt werden.
Formale Anforderungen beim Ausweis der Mehrwertsteuer / Kleinunternehmer
Die Mehrwertsteuer ist Bestandteil einer ordnungsgemäßen Rechnung. Keine Steuer weisen Ärzte, Zahnärzte, Heilpraktiker und andere Angehörige medizinischer Berufe für ihre Leistungen aus. Auch wer Kleinunternehmer im steuerlichen Sinne ist, weist die Steuer nicht aus. Der Kleinunternehmerregelung unterfällt ein Unternehmer, der im Vorjahr weniger als 22.000 EUR Umsatz gemacht hat und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 EUR Umsatz machen wird. Kleinunternehmer dürfen keine Vorsteuer ziehen. Deshalb optieren viele Unternehmer, die eigentlich unter den genannten Umsatzgrenzen bleiben, zur Umsatzsteuer.
Fazit: Das derzeitige Mehrwertsteuersystem macht diese Steuer zu einer Konsumentensteuer, weil am Ende nur die nicht vorsteuerabzugsberechtigten privaten Endkunden von dieser Steuer belastet sind.