Firmenwagenrechner

Kostenloser Firmenwagenrechner

Mit unserem Firmenwagenrechner berechnen Sie kostenlos, ob sich das Führen eines Fahrtenbuches oder die 1%-Regelung bei Ihrem Firmenwagen lohnen.

Da ein Firmenwagen häufig auch privat genutzt wird, gilt dies beim Finanzamt als geldwerter Vorteil. Dieser muss versteuert werden. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten: entweder führen Sie ein Fahrtenbuch über alle Ihre privaten und dienstlichen Fahrten oder die Privatfahren werden pauschal mit 1% des Bruttolistenneuwagenpreises versteuert (1%-Regelung). Sie wollen wissen, welche Variante für Sie die günstigste ist? Nutzen Sie unseren kostenlosen Online-Rechner!


Jährliche Lohnsteuer bei der 1%-Regelung:

Jährliche Lohnsteuer beim Einsatz eines Fahrtenbuches:

Bitte beachten Sie: In der Berechnung werden keine Effekte von Werbungskosten berücksichtigt. Sprechen Sie hierzu bitte mit Ihrer Steuerkanzlei.

Fahrtenbuch

Allgemein dokumentiert ein Fahrtenbuch die mit einem Fahrzeug zurückgelegten Wegstrecken. Steuerlich dient es zur Abgrenzung privater und beruflich veranlasster Fahrten. Pflichten zur Führung eines Fahrtenbuches sind aber auch in anderen rechtlichen Bereichen bekannt. Beispielsweise kann ein Fahrzeughalter zur Führung eines Fahrtenbuches verpflichtet werden, wenn bei einem Verkehrsverstoß der Fahrzeugführer nicht zu ermitteln war. Auch bei der Verwaltung von Fuhrparks spielen Fahrtenbücher für die Kontrolle von Kosten eine Rolle.

Anforderungen an ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch

Im steuerlichen Kontext sind bestimmte Anforderungen an die Führung von Fahrtenbüchern entwickelt worden. Es muss

  • jede einzelne betrieblich veranlasste Fahrt in Kilometern
  • mit Datum
  • Gesamtkilometerzahl am Ende
  • Benennung der betrieblichen Reiseziele
  • Nennung der ausgesuchten Personen oder der betrieblichen Verrichtungen

in das Buch eingetragen werden. Fahrtenbücher sind in geschlossener Form fortlaufend zu führen. Das ist heute auch in elektronischer Form möglich. Die Bücher sind vollständig und richtig zu führen. Nachträge sind nicht erlaubt. Für wiederkehrende Angaben können Abkürzungen benutzt werden. Ein Fahrtenbuch soll geordnet geführt und in bestimmter Weise aufbewahrt werden.

Tipp: Nutzen Sie unsere Fahrtenbuch Vorlage.

Rechtsfolgen schlecht oder nicht geführter Fahrtenbücher

Im steuerlichen Bereich kann ein schlecht oder nicht geführtes Fahrtenbuch dazu führen, dass diese steuerlich nicht anerkannt wird. In der Folge können auch die mit betrieblichen Fahrten verbunden Kosten nicht steuerlich berücksichtigt werden.

Ob bei vorsätzlichen Falschangaben auch strafrechtliche Folgen drohen, hängt vom Einzelfall ab. In anderen rechtlichen Bereichen, in denen es beispielsweise durch verkehrsrechtliche Auflagen zur Fahrtenbuchpflicht kommt, drohen Bußgelder für schlecht oder nicht geführte Fahrtenbücher.

Vorsätzliche Falschangaben sind auch hier strafbewehrt. Gleiches gilt für die Führung von Fahrten bei der Fuhrparkverwaltung.

Formen von Fahrtenbüchern

Elektronische Fahrtenbücher sind inzwischen verbreitet. Der einschlägige Schreibwarenhandel hält auch analoge Fahrtenbücher in Papierform bereit. Ebenso kann ein Fahrtenbuch über eine Excel-Tabelle-geführt werden. Vorlagen finden sich online.

Für Fuhrparks werden umfangreiche Dokumenten Software-Programme angeboten, die auch Fahrtenbücher enthalten. Für steuerliche Zwecke sind die typischen Fahrtenbuch-Hefte in der Regel die einfachste Form, der Verpflichtung zur Unterscheidung von betrieblichen und privaten Fahrten nachzukommen.

Pauschale Versteuerung nach der 1%-Regelung

Für die pauschale Versteuerung nach der 1%-Regelung ist der Listenpreis die Grundlage. Im Gegensatz zu den Angaben im Firmenwagenrechner sind in diesem Fall ausschließlich die Monate als zusätzliche Berechnungsgrundlage notwendig.

Bei der pauschalen Versteuerung wird ein Fahrzeug monatlich pauschal mit 1 Prozent des Bruttolistenpreises versteuert. Wie im Firmenwagenrechner wird die Umsatzsteuer dabei berücksichtigt. Innerhalb eines Jahres ergeben sich so also 12 Prozent des Listenpreises.

Das Alter des Fahrzeugs spielt dabei keine Rolle. Dementsprechend muss die Abschreibungsdauer nicht wie im Firmenwagenrechner berücksichtigt werden.

Was lohnt sich mehr – 1%-Regelung oder Fahrtenbuch?

Wie bei solchen Fragen üblich lautet die Antwort: Es kommt darauf an.

Wird ein Firmenwagen häufig für private Fahrten genutzt, ist die 1%-Regelung die sinnvolle Methode für die Versteuerung.

Bei wenigen Privatfahrten ist ein Fahrtenbuch die bessere Wahl, da dadurch Geld gespart wird.

Kosten für den Arbeitgeber

Bei der 1%-Regelung ergeben sich die Kosten für Arbeitgeber aus der Methode selbst. Der Prozentsatz wird monatlich zum Gehalt hinzugerechnet. Dadurch erhöht sich das Bruttogehalt und damit auch der Steuersatz.

Bei der Verwendung eines Fahrtenbuchs ergeben sich die Kosten aus dem Verhältnis der betrieblichen und privaten gefahrenen Kilometern. Die Umsatzsteuer wird anteilig für die Privatfahrten angesetzt, für die ein Vorsteuerabzug beansprucht wird.

Elektroauto als Firmenwagen

Haben Sie ein Elektroauto als Firmenwagen sind die Regelungen für die Versteuerung ein wenig anders.

Für die private Nutzung wird monatlich ein Prozentsatz von 0,25 vom Bruttolistenpreis angesetzt, sofern dieser nicht über 60.000,00 Euro liegt. Bei einem höheren Bruttolistenpreis werden 0,5 Prozent angesetzt

Vorteile und Nachteile eines Firmenwagens

Im ersten Moment erscheint ein Firmenwagen für Arbeitgeber als Nachteil. Er verursacht Aufwand und Kosten. Langfristig gesehen rentiert sich die Entscheidung für einen Firmenwagen aber in den meisten Fällen.

Der größte Vorteil ist – wie der Name schon sagt – der geldwerte Vorteil. Privatfahrten werden dadurch direkt verrechnet. Der Firmenwagen kann also als Privatfahrzeug mit genutzt werden und dient als eine Art zusätzliche Sachleistung, die Arbeitgeber Arbeitnehmern zur Verfügung stellen.

Der Nachteil ist, dass ein Firmenwagen Kosten verursacht, die sich aus Versicherungen, Finanzierungskosten und Unterhaltskosten ergeben. Wartungen und Reparaturen können im Zweifelsfall teuer werden.

Der Firmenwagenrechner berücksichtigt auch diese Kosten.

Fazit

Unter anderem sind Fahrtenbücher wichtig in den Bereichen Steuerrecht, Fuhrparkverwaltung und Verkehrsrecht. Teilweise verpflichten Behörden zur Führung eines Fahrtenbuches.

Für gewöhnlich kann aber zwischen dem Fahrtenbuch und der 1%-Regelung entschieden werden. Welche Methode sinnvoller ist, hängt von der Nutzung ab. Der Firmenwagenrechner hilft bei der Entscheidung.

Die Nutzung eines Firmenwagenrechners bietet Ihnen die Möglichkeit zu erörtern, ob und wie sich ein Firmenwagen für Sie lohnt. Je nach dem Anteil der privaten Fahrten lohnt sich die 1% Regelung oder das Führen eines Fahrtenbuches mehr.

Der Firmenwagenrechner berücksichtigt alle wichtigen Angaben.

Häufige Fragen zum Firmenwagen

Wie teuer ist ein Firmenwagen für den Arbeitnehmer?

Mit der 1% Regelung zahlt der Arbeitnehmer monatlich 1% vom Bruttolistenpreis.
Bei der Fahrtenbuchmethode wird die private Nutzung anteilig der tatsächlichen Kosten berechnet.

Was kostet ein Firmenwagen für Arbeitgeber?

Arbeitgeber zahlen einen monatlichen Betrag zwischen 150 bis 800 Euro, je nachdem welches Auto zur Verfügung gestellt wird.

Wann lohnt sich ein Firmenwagen nicht?

Fährt man privat sehr wenig oder gibt es strenge Regeln des Arbeitgebers (wie etwa ein Tankbudget), lohnt sich ein Firmenwagen nicht.

Wie viel darf man mit einem Firmenwagen privat fahren?

Bei der 1% Regelung dürfen bis zu 50% der getätigten Fahrten privat sein. Überschreiten Sie diesen Anteil, nutzen Sie den Firmenwagen nicht überwiegend betrieblich und müssen ein Fahrtenbuch führen.

Was ist ein geldwerter Vorteil?

Bietet ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer zum Gehalt eine zusätzliche (Sach-)Leistung an (wie ein Firmenwagen), handelt es sich um einen geldwerten Vorteil. Dieser wird als Einnahme bezeichnet und ist deshalb steuerpflichtig.

Sie kümmern sich um Ihr Business,
lexoffice erledigt den Rest

  • Einfache Bedienung ohne Buchhaltungskenntnisse
  • Endlich Ordnung in Rechnungen, Belegen & Banking
  • Zeit sparen mit automatisierten Buchhaltungsprozessen
  • Mobil arbeiten per Web, App & unterwegs
  • Ideal für Selbstständige, Unternehmer, Handwerker, Freelancer uvm.
lexoffice Buchhaltungssoftware mit Auszeichnungen für PC und Smartphone