Elterngeld für Selbstständige

Wie funktioniert das
Elterngeld für Selbstständige?

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    Eltern haben nach der Geburt ihres Kindes Anspruch auf eine unbezahlte Freistellung, bekannt als Elternzeit, gemäß dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz. Selbstständige können zwar keine formelle Elternzeit beantragen, können aber Elterngeld für bis zu 12 Monate (14, wenn beide Elternteile es beantragen) erhalten, basierend auf ihrem Einkommen aus dem letzten Geschäftsjahr. Um Elterngeld zu beantragen, benötigen Selbstständige verschiedene Nachweise wie Geburtsbescheinigung, Steuerbescheid und Einkommensnachweise, und die Höhe des Elterngeldes kann durch aktuelle Einnahmen während der Elterngeldphase beeinflusst werden.

    Elternzeit in der Selbstständigkeit

    Der Anspruch auf Elternzeit ist im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) festgelegt. Die Elternzeit legt einen fest definierten Zeitraum nach der Geburt eines Kindes an, in dem Eltern ein Recht auf eine unbezahlte Freistellung von der Arbeit nutzen dürfen. So sind die Eltern nach der Geburt für Ihr Kind da und können nach der Elternzeit direkt wieder in den Job zurückkehren. Im Grunde ist es also ein längerer, unbezahlter Urlaub.

    Als Selbstständige:r haben Sie allerdings keine:n Arbeitgeber:in und können keine Elternzeit beantragen. Sie sind selbst dafür verantwortlich, wie viel und wie häufig Sie arbeiten. Das gilt auch bei der Elternzeit. Sie können sich die Elternzeit also nehmen, wann Sie wollen.

    Die Elternzeit kann bis zu drei Jahren betragen. Elterngeld bekommen Sie allerdings höchstens zwölf Monate. Und genau wie Arbeitnehmer:innen müssen Sie das Elterngeld auch als Selbstständige:r beantragen.

    Übersicht zu Elterngeld für Selbstständige

    Elterngeld in der Selbstständigkeit beantragen

    Für den Antrag auf Elterngeld benötigen Sie einige Formulare, mit denen Sie Nachweise erbringen. Das sind:

    • Geburtsbescheinigung des Kindes als Nachweis für die Geburt
    • Personalausweis als Identitätsnachweis
    • Steuerbescheid des Kalenderjahres vor der Geburt als Nachweis Ihrer Selbstständigkeit
    • Gewinn– und Verlustrechnung oder Einnahmenüberschussrechnung des letzten Geschäftsjahrs als
    • Nachweis Ihrer Einkünfte
    • Antragsformular für Kindergeld

    Das Antragsformular bekommen Sie online beim für Sie zuständigen Amt. Diesen Antrag füllen Sie komplett aus. Ein besonders wichtiger Punkt ist dabei die Prognose für Ihre Arbeitszeit und Ihren Verdienst, während Sie Elterngeld beziehen.

    Nachdem Sie das Elterngeld bezogen haben, wird von Ihnen ein Einkommensnachweis verlangt. Haben Sie Ihre Prognose zu niedrig angesetzt und zum Elterngeld mehr als angegeben hinzuverdient, müssen Sie den Überschuss an Elterngeld zurückzahlen. Haben Sie hingegen zu hoch geschätzt, erhalten Sie eine Nachzahlung.

    Den ausgefüllten Antrag und Kopien aller aufgelisteten Formulare geben Sie bei der zuständigen Elterngeldstelle ab. Die verantwortliche Elterngeldstelle ist von Bundesland zu Bundesland und manchmal auch von Stadt zu Stadt unterschiedlich.

    Haben Sie Probleme beim Ausfüllen des Antrags oder dabei, die zuständige Stelle zu finden, kann Ihnen ein:e Steuerberater:in oder auf Elterngeld spezialisierte:r Rechtsanwält:in behilflich sein.

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    Elterngeld für Selbstständige berechnen

    Als Berechnungsgrundlage für das Elterngeld für Selbstständige dient das letzte Geschäftsjahr. Die Höhe Ihres Gewinns aus dem Vorjahr sind also entscheidend für die Höhe Ihres Elterngeldes. Deshalb sollten Sie vor der Antragsstellung auf Elterngeld alles daran setzen, im dann genutzten Veranlagungszeitraum einen so hohen Gewinn wie möglich zu erwirtschaften. Das lässt sich natürlich nicht direkt steuern, aber Sie wissen ja zumindest vorzeitig von der anstehenden Geburt Ihres Kindes und dementsprechend, wann Sie das Elterngeld beantragen wollen.

    Angenommen Ihr Kind wird zwei Monate vor Ende des Geschäftsjahres geboren. Im laufenden Geschäftsjahr fällt Ihr Gewinn vermutlich niedriger aus als im Vorjahr. Dann sollten Sie das Kindergeld direkt beantragen. Fällt Ihr Gewinn vermutlich höher aus als im Vorjahr, ist es eine Überlegung wert, mit dem Antrag bis zum Start des nächsten Geschäftsjahres zu warten.

    Sind Sie noch kein komplettes Geschäftsjahr selbstständig, werden als Veranlagungszeitraum die letzten zwölf Monate angesetzt und der Gewinn aus Ihrer Selbstständigkeit und eventueller vorheriger Festanstellung als Bemessungsgrundlage verwendet.

    Ab einem Nettogewinn von 1.240,00 Euro monatlich bekommen Sie 65 Prozent Elterngeld. Unter 1.240,00 Euro stehen Ihnen 66 Prozent zu. Liegt Ihr monatlicher Gewinn unter 1.000,00 Euro sind es sogar 67 Prozent. Dazu kommt dann noch ein Bonus für Geringverdiener:innen. Dieser beträgt 1 Prozent mehr Elterngeld pro 20,00 Euro, die Sie unter den 1.000,00 Euro im Monat liegen.

    Das Minimum an Elterngeld liegt bei 300,00 Euro im Monat. Über 1.800,00 Euro im Monat, geht es nicht hinaus.

    Sie können das Elterngeld alleine 12 Monate beantragen. Beziehen aber beide Elternteile Elterngeld, dürfen sie zusammen 14 Monate Elterngeld beziehen. Die Verteilung ist dabei den Eltern überlassen. Wichtig ist, dass kein Elternteil länger als 12 Monate das Elterngeld bezieht. Die übrigen zwei Monate müssen dann vom anderen Elternteil bezogen werden.

    Die Zeit kann aber auch verdoppelt werden. Das nennt sich „Elterngeld Plus“. Dabei gibt es aber nur die Hälfte des monatlichen Elterngeldes, dafür wie gesagt doppelt so lange. Voraussetzung ist, dass beide Elternteile maximal 30 Stunden in der Woche berufstätig sind, während sie das Elterngeld beziehen.

    Einkünfte für Selbstständige während der Elternzeit

    Sie dürfen also durchaus arbeiten, auch wenn Sie Elterngeld beziehen. Gerade als Selbstständige:r ist das auch sinnvoll, schließlich müssen Sie sich weiterhin um die Geschäfte kümmern, wenn Sie nicht nach einem Jahr wieder bei Null anfangen wollen. Ihre Kund:innen und Geschäftspartner:innen warten schließlich nicht unbedingt ein Jahr auf Ihre Rückkehr in die Arbeitswelt.

    Ihre Arbeitszeit darf in der Woche maximal 30 Stunden betragen. Da Sie Ihr:e eigene:r Chef:in sind, können Sie sich keinen Nachweis holen, der diese 30 Stunden bestätigt. Sie sind also selbst in der Pflicht, zu beweisen, dass Sie Ihre Arbeitszeit auf 30 Stunden in der Woche reduziert haben.

    Das können Sie zum Beispiel durch eine Auflistung Ihrer bisherigen Tätigkeiten im Vergleich zu Ihren Tätigkeiten während der Elterngeldphase. Die Einstellung einer Aushilfskraft oder weniger Projekte sind ebenfalls ein gutes Indiz dafür, dass Sie selbst weniger arbeiten.

    Sie müssen eine Erklärung verfassen und diese beim zuständigen Amt einreichen.

    Wichtig zu wissen ist noch, dass Ihre aktuellen Einnahmen Auswirkungen auf die Höhe des Elterngeldes haben. Verdienen Sie weiterhin Geld, wird nicht mehr alleine das letzte Wirtschaftsjahr als Bemessungsgrundlage herangezogen. Stattdessen errechnet sich die Höhe des Elterngeldes dann aus der Differenz zwischen dem monatlichen Durchschnittseinkommen aus dem vergangenen Geschäftsjahr und Ihren aktuellen Einnahmen. Der Prozentsatz bleibt aber bestehen.

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