Steuerfreibetrag, Freigrenze und Pauschale – ein Überblick

Steuerfreibetrag, Freigrenze und Pauschale – ein Überblick

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    Das deutsche Steuersystem hält eine Vielzahl von Steuerfreibeträgen und Pauschalen bereit, die insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen, Gründer und Solo-Selbstständige von großer Bedeutung sind. Diese steuerlichen Vergünstigungen können dazu beitragen, die Steuerlast zu senken und somit mehr finanziellen Spielraum für die Entwicklung und das Wachstum des Unternehmens zu schaffen. Doch was ist der Unterschied zwischen einem Steuerfreibetrag, einer Freigrenze und einer Pauschale? Was ist dabei zu beachten? Nachfolgend erhalten Sie nicht nur Antworten auf diese Fragen, sondern auch einen umfassenden Überblick über die relevanten Freibeträge und Pauschalen, inklusive einiger zusätzlicher Vergünstigungen.

    Autor:in: lexoffice Redaktion

    Kategorie: Steuern

    Grundlagen: Was sind Freibeträge, Freigrenzen und Pauschalen?

    Steuerfreibetrag, Freigrenze und Pauschale: Der Dschungel an steuerlichen Fachbegriffen wirkt oft verwirrend. Doch keine Sorge – wir klären auf und sorgen für Durchblick.

    • Freibetrag reduziert das zu versteuernde Einkommen bis zu einer bestimmten Höhe, wobei nur der Betrag darüber versteuert wird.
    • Freigrenze ist ein Grenzwert, bis zu denen bestimmte Einkünfte steuerfrei sind. Wird der Wert überschritten, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig.
    • Pauschale ist ein Betrag, der ohne Einzelnachweis von den Einkünften abgezogen werden kann, um die Steuerlast zu mindern.

    Wichtige Steuerfreibeträge und Pauschalen

    Allgemeine Freibeträge

    Grundfreibetrag

    Der Grundfreibetrag sichert das steuerfreie Existenzminimum jedes Steuerpflichtigen. Für das Jahr 2023 liegt dieser Betrag bei 10.347 Euro für Ledige und verdoppelt sich auf 20.694 Euro für Verheiratete, die zusammen veranlagt werden. Dies bedeutet, dass Einkommen bis zu dieser Höhe nicht versteuert werden muss. Der Freibetrag wird automatisch vom Finanzamt berücksichtigt und an die Inflation angepasst.

    Sparerpauschbetrag

    Der Sparerpauschbetrag ermöglicht es Privatpersonen, Kapitalerträge bis zu einem Betrag von 801 Euro jährlich (oder 1.602 Euro für Verheiratete) steuerfrei zu erhalten. Dies umfasst Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne. Um den Freibetrag zu nutzen, muss bei der Bank ein Freistellungsauftrag eingerichtet werden.

    Kinderfreibetrag

    Der Kinderfreibetrag unterstützt Eltern durch die steuerliche Freistellung eines Teils ihres Einkommens zur Deckung des Lebensunterhalts ihrer Kinder. Für 2023 beläuft sich der Freibetrag auf 8.388 Euro pro Kind, der sich auf die steuerpflichtigen Elternteile aufteilt. Dieser Betrag wird mit dem Kindergeld verrechnet, welches die Familienkasse auszahlt. Das Finanzamt führt im Rahmen der Einkommensteuererklärung zudem eine Günstigerprüfung durch, um sicherzustellen, dass Eltern die finanziell vorteilhaftere Unterstützung zwischen Kindergeld und Kinderfreibetrag erhalten.

    Welche Steuerfreibeträge gibt es speziell für Selbstständige und Unternehmen?

    Kleinunternehmerregelung

    Gemäß § 19 UStG können Kleinunternehmer:innen von der Umsatzsteuer befreit werden, wenn ihr Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 22.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Jahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht überschreiten wird. Diese Regelung vereinfacht die Buchführung und Steuererklärung, da keine Umsatzsteuer auf Rechnungen ausgewiesen und abgeführt werden muss.

    Freibetrag für Veräußerungsgewinne (§ 16 Abs. 4 EStG)

    Selbstständige und Unternehmer:innen, die ihren Betrieb verkaufen oder aufgeben, können unter bestimmten Voraussetzungen einen Freibetrag von bis zu 45.000 Euro auf den Veräußerungsgewinn in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist, dass der:die Veräußer:in das 55. Lebensjahr vollendet hat oder berufsunfähig ist. Dieser Freibetrag wird einmalig gewährt und soll den Übergang in den Ruhestand erleichtern.

    Gewerbesteuerfreibetrag (§ 11 Absatz 1 Nr. 1 GewStG)

    Gewerbetreibende profitieren von einem Gewerbesteuerfreibetrag von 24.500 Euro. Gewinne bis zu dieser Höhe sind von der Gewerbesteuer befreit. Dies fördert besonders kleine und mittelständische Unternehmen, indem es ihre Steuerlast senkt und mehr finanziellen Spielraum für Investitionen und Wachstum schafft.

    Weitere relevante Freibeträge und Pauschalen

    Erbschafts- und Schenkungsfreibeträge (§ 16 ErbStG)

    Die Freibeträge im Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht variieren je nach Verwandtschaftsgrad zwischen dem:der Schenker:in bzw. Erblasser:in und dem:der Empfänger:in. So können beispielsweise Ehepartner:innen bis zu 500.000 Euro steuerfrei erben oder geschenkt bekommen, Kinder bis zu 400.000 Euro. Diese Freibeträge ermöglichen die steuerbegünstigte Übertragung von Vermögen.

    Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte

    Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften (z. B. Immobilien oder Wertpapiere), die innerhalb der Spekulationsfrist erzielt werden, sind bis zu einer Freigrenze von 600 Euro im Kalenderjahr steuerfrei. Überschreitet der Gewinn diese Grenze, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig. Die Spekulationsfrist beträgt bei Immobilien zehn Jahre und bei Wertpapieren ein Jahr.

    Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende

    Alleinerziehende können einen zusätzlichen Freibetrag von 4.008 Euro geltend machen, der ihre Steuerlast senkt und die finanzielle Situation verbessert.

    Ehrenamtspauschale

    Fördert das ehrenamtliche Engagement durch steuerliche Freistellungen. Personen, die ehrenamtlich tätig sind, können Einnahmen bis zu 840 Euro jährlich steuerfrei erhalten. Diese Pauschale würdigt das gesellschaftliche Engagement und fördert die ehrenamtliche Arbeit.

    Übungsleiterfreibetrag

    Der Übungsleiterfreibetrag ist für Personen relevant ist, die nebenberuflich als Übungsleiter:in, Ausbilder:in, Erzieher:in oder in einer ähnlich förderungswürdigen ehrenamtlichen Tätigkeit engagiert sind. Für das Jahr 2023 beträgt dieser Freibetrag bis zu 3.000 Euro jährlich. Das bedeutet, Einkünfte bis zu dieser Höhe aus solchen Tätigkeiten bleiben steuerfrei.

    Altersentlastungsbetrag

    Ältere Steuerpflichtige über 64 Jahre können einen Altersentlastungsbetrag in Anspruch nehmen, der einen Teil ihres Einkommens steuerfrei stellt. Die Höhe dieses Freibetrags hängt vom Alter und den Einkünften ab.

    Zusätzliche Vergünstigungen

    Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibungen

    Diese Vergünstigungen ermöglichen es Unternehmen, Investitionen steuerlich zu berücksichtigen und somit die Steuerlast zu senken.

    Existenzgründungsfreibetrag

    Speziell für Neugründer:innen kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Freibetrag in Anspruch genommen werden, der in den ersten Jahren nach der Gründung unterstützt.

    Werbungskostenpauschale

    Die Werbungskostenpauschale ermöglicht es Arbeitnehmer:innen, pauschal 1.000 Euro (2023) von ihren Einkünften für berufsbedingte Ausgaben abzuziehen, ohne Einzelnachweise erbringen zu müssen. Dies senkt die steuerliche Bemessungsgrundlage und somit die Steuerlast. Die Pauschale wird automatisch vom Finanzamt angewandt, es sei denn, höhere tatsächliche Werbungskosten werden geltend gemacht.

    Homeoffice-Pauschale

    Für Arbeitnehmer:innen, die im Homeoffice arbeiten, besteht die Möglichkeit, eine Pauschale von 5 Euro pro Tag für maximal 120 Tage (600 Euro pro Jahr) steuerlich abzusetzen. Die Homeoffice-Pauschale wurde als Reaktion auf die verstärkte Heimarbeit eingeführt.

    Umzugskostenpauschale

    Die Umzugskostenpauschale ermöglicht es, bestimmte Kosten eines beruflich bedingten Umzugs ohne Einzelnachweise als Werbungskosten abzusetzen. Für das Jahr 2023 können Alleinstehende eine Pauschale von 886 Euro und Verheiratete bzw. Lebenspartnerschaften 1.773 Euro geltend machen. Zusätzlich können höhere Kosten geltend gemacht werden, sofern sie nachgewiesen werden können und direkt mit dem Umzug in Verbindung stehen.

    Behindertenpauschbetrag

    Dieser Pauschbetrag kann von Personen in Anspruch genommen werden, die einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 20 haben. Die Höhe des Pauschbetrags richtet sich nach dem Grad der Behinderung und kann für das Jahr 2023 zwischen 384 Euro bei einem GdB von 20 und bis zu 2.840 Euro bei einem GdB von 100 variieren. Zusätzlich können Betroffene je nach individueller Situation weitere Pauschbeträge für hilflose Personen, Blinde oder Gehörlose geltend machen.

    Hinterbliebenenpauschbetrag

    Dieser Pauschbetrag beträgt 370 Euro für das Jahr 2023 und kann von Personen in Anspruch genommen werden, die Hinterbliebenenbezüge erhalten, wie beispielsweise eine Witwen-, Witwer- oder Waisenrente. Ziel des Hinterbliebenenpauschbetrags ist es, die finanzielle Situation von Personen, die ihren Ehepartner oder Elternteil verloren haben, steuerlich zu erleichtern.

    Pflegepauschbetrag

    Der Pflegepauschbetrag ist eine steuerliche Erleichterung für Personen in Deutschland, die nicht erwerbsmäßig einen Angehörigen oder eine nahestehende pflegebedürftige Person pflegen. Für das Jahr 2023 beläuft sich dieser Pauschbetrag auf 1.800 Euro. Er kann von Pflegepersonen in Anspruch genommen werden, die eine pflegebedürftige Person mit mindestens Pflegegrad 2 in deren oder der eigenen häuslichen Umgebung pflegen. Der Pflegepauschbetrag soll die finanzielle und persönliche Belastung der Pflegenden anerkennen und teilweise ausgleichen.

    Fazit

    Diese steuerlichen Vergünstigungen sind essentiell, um das wirtschaftliche Wachstum und den unternehmerischen Geist in Deutschland zu fördern. Durch die optimale Nutzung eines entsprechenden Steuerfreibetrags, einer Freigrenze oder einer Pauschale können KMUs, Gründer:innen und Solo-Selbstständige ihre Steuerlast effektiv reduzieren und finanzielle Ressourcen freisetzen, die wiederum in das Geschäft investiert werden können. Unter Umständen kann es empfehlenswert sein, eine:n Steuerberater:in miteinzubeziehen, um die individuellen Möglichkeiten voll ausschöpfen zu können und steuerrechtliche Neuerungen im Blick zu behalten.

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