Bürgergeld

Linienmuster
Breadcrumb-Navigation

    Das Bürgergeld als Grundsicherung für Selbstständige

    Im Januar 2023 ging das neue Bürgergeld an den Start. Es gilt als Ersatz für das Arbeitslosengeld II, das vor allem unter dem Namen Hartz IV bekannt ist. Was viele nicht wissen: Das Bürgergeld ist nicht nur für Arbeitnehmer:innen interessant, sondern auch für Selbstständige. Diese können mit dem Bürgergeld ihre Grundsicherung beantragen, ohne dabei die Selbstständigkeit aufgeben zu müssen.

    Bürgergeld 2023

    Das Bürgergeld ersetzt seit dem 1. Januar 2023 die vorherige im Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) geregelte Grundsicherung für Arbeitslose. Bisher handelte es sich dabei um das Arbeitslosengeld II (ALG II), auch bekannt als Hartz IV. Die Begriffe „Sozialgeld“ und „Arbeitslosengeld II“ dürfen von den zuständigen Behörden ab Juli 2023 nicht mehr im Zusammenhang mit dem Bürgergeld verwendet werden.

    Im Durchschnitt bekommen arbeitslose Personen durch das Bürgergeld monatlich 50,00 Euro als zuvor. Außerdem gibt es eine sogenannte Schonzeit von einem Jahr, während der die Wohnkosten übernommen werden und ein Vermögen von bis zu 40.000,00 Euro einbehalten werden darf.

    Nach Ablauf eines Jahres kann das Jobcenter allerdings dazu auffordern, eine kleinere Wohnung zu beziehen oder andernfalls das Wohngeld einzustellen.

    Wer Bürgergeld bezieht und gleichzeitig an Weiterbildungen teilnimmt, kann einen Bonus von 150,00 Euro erhalten. Dadurch werden Weiterbildungen während der Arbeitslosigkeit stärker gefördert als zuvor.

    Die Zuverdienstgrenze wurde ebenfalls angepasst. Bei einem Einkommen zwischen 520,00 Euro und 1.000,00 Euro werden 30 Prozent nicht angerechnet. Für Schüler:innen und Student:innen, deren Familien Bürgergeld beziehen, sind 520,00 Euro komplett anrechnungsfrei. Verdienste aus Ferienarbeit werden zudem gar nicht mehr angerechnet.

    Auf das Arbeitslosengeld I (ALG I) hat das Bürgergeld keinerlei Auswirkungen.

    Wer bekommt Bürgergeld?

    Das Bürgergeld soll für die Grundsicherung der Lebenshaltungskosten deutscher Bürger und Bürgerinnen sorgen. Dementsprechend gibt es nur wenige Voraussetzungen, um das Bürgergeld beantragen zu dürfen. Im Vergleich zu ALG II hat sich dabei auch nichts verändert. Wer einen Anspruch auf Hartz IV hatte, hat auch einen Anspruch auf Bürgergeld.

    Für den Anspruch auf Bürgergeld müssen diese vier Voraussetzungen erfüllt sein:

    Sie haben einen festen Wohnsitz in Deutschland
    Durch Ihr Einkommen ist das Existenzminimum nicht abgedeckt und Sie gelten entsprechend als „bedürftig“
    Sie sind erwerbsfähig und können mindestens drei Stunden am Tag arbeiten
    Sie haben das Rentenalter noch nicht erreicht

    Diese Voraussetzungen sollten für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die dauerhaft in Deutschland leben, automatisch erfüllt sein.

    Bürgergeld für Selbstständige

    Selbstständige dürfen aber ebenfalls das Bürgergeld in Anspruch nehmen. Für sie gelten mehr oder weniger dieselben Voraussetzungen. Einziger Unterschied ist, dass die Geschäfte nicht genügend Gewinn abwerfen dürfen, um über dem Existenzminimum leben zu können.

    Die Selbstständigkeit wird durch das Bürgergeld nicht beeinflusst und kann wie gewohnt weitergeführt werden. Als Selbstständige:r mit Bezug von Bürgergeld gelten Sie als Aufstocker beziehungsweise Aufstockerin – also eine Person, die zwar Einnahmen hat, die aber nicht reichen, um davon zu leben und dementsprechend durch das Bürgergeld ergänzt werden müssen.

    Für Selbstständige (und auch Arbeitnehmer:innen) ist es sinnvoll, so früh wie möglich das Bürgergeld zu beantragen, wenn sich abzeichnet, dass es finanziell in naher Zukunft nicht mehr reichen wird, um die Lebenshaltungskosten zu decken. So verhindern Sie, in hohe Schulden zu geraten.

    Das Beziehen von Bürgergeld in der Selbstständigkeit sollte aber nur eine vorübergehende Maßnahme sein. Das Jobcenter besteht darauf, dass Sie Ihr Unternehmen zügig wieder rentabel machen.

    Dafür wird das Jobcenter vermutlich einen Plan fordern, mit dem das Unternehmen wieder in die grünen Zahlen gebracht werden soll. Können Sie keinen Plan vorlegen oder zumindest Ideen darlegen, wie Sie vorhaben, in Zukunft Gewinne einzufahren, kann es passieren, dass Sie aufgefordert werden, sich um eine Arbeitsstelle zu bemühen.

    Die Selbstständigkeit müssen Sie zwar auch dann noch nicht aufgeben, aber durch eine zusätzliche Arbeitsstelle wird es natürlich schwierig, alles unter einen Hut zu bringen. Der Antrag auf Bürgergeld sollte also im besten Fall erst dann gestellt werden, wenn bereits ein Plan besteht, wie das eigene Unternehmen wieder auf die Spur gebracht werden soll.

    Die Regeln des erleichterten Zugangs zu ALG II, die während der Coronapandemie beschlossen wurden, um Soloselbstständige und Kleinunternehmer:innen zu helfen, gelten für das Bürgergeld nicht mehr.

    Änderungen beim Bürgergeld im Vergleich zu Hartz IV

    Das Bürgergeld ist zwar in dem Sinne keine komplett neue Maßnahme, aber es gibt doch einige Veränderungen im Vergleich zu Hartz IV beziehungsweise Arbeitslosengeld II.

    Erhöhung der Sätze

    Wie das ALG II wird auch das Bürgergeld als monatliche Grundsicherung betrachtet. Diese Grundsicherung wird mit dem Bürgergeld um durchschnittlich 50,00 Euro im Monat erhöht. Das ist eine direkte Reaktion auf die steigenden Energiepreise und Kosten für Lebensmittel.

    Außerdem sollen in Zukunft Anpassungen vorausschauend vorgenommen werden, um die Sätze an die Inflation anzupassen. Bei Hartz IV war es so, dass solche Anpassungen immer rückwirkend vorgenommen wurden, wodurch viele Arbeitslose erstmal in noch größere finanzielle Schwierigkeiten gerieten.

    Ein Jahr Wohnungssicherung

    Im ersten Jahr gibt es beim Bürgergeld eine Schonzeit. Während des ersten Jahres sollen sich Arbeitslose auf die Suche nach einem Job oder auf Weiterbildungen fokussieren können. Deshalb dürfen sie in ihrer Wohnung bleiben, auch wenn die nicht den Vorgaben für das Bürgergeld entspricht.

    Das Jobcenter übernimmt also im ersten Jahr die Wohnkosten unabhängig von der Höhe der Miete, der Größe der Wohnung oder anderen Faktoren, die normalerweise dafür sorgen würden, dass sich Empfänger:innen von Bürgergeld eine günstigere Wohnung suchen müssten.

    Läuft das Jahr ab und es wird weiterhin Bürgergeld bezogen, ist diese Schonzeit allerdings verstrichen. Dann muss eine Wohnung bezogen werden, die den Vorgaben entspricht, damit die Kosten weiterhin übernommen werden.

    Eine Ausnahme bei den Kosten sind übrigens die Heizkosten. Diese werden von Beginn an nur in „angemessener Höhe“ gewährt. Als angemessen gelten als Richtwert Kosten von einem Euro pro Quadratmeter Wohnfläche.

    Höhere Ersparnisse

    Deutsche Bürger und Bürgerinnen, die Bürgergeld beziehen, dürfen mehr sparen als noch unter Hartz IV. Im ersten Jahr dürfen die Empfänger:innen von Bürgergeld bis zu 40.000,00 Euro ansparen und behalten. Pro weitere Person in einer Bedarfsgemeinschaft erhöht sich dieser Betrag um 15.000,00 Euro.

    Alle Beträge, die über dieser Ersparnisgrenze liegen, müssen für den eigenen Lebensunterhalt verwendet werden, bevor Bürgergeld ausgezahlt wird.

    Vor allem für Selbstständige ist diese Veränderung positiv, da auch mit Rücklagen in der Hinterhand bereits Bürgergeld bezogen werden kann und nicht zuerst die eigenen Ersparnisse aufgebraucht werden müssen. Dadurch soll vor allem die Altersvorsorge gesichert bleiben.

    Nach einem Jahr sinkt die Grenze allerdings auf 15.000,00 Euro pro Person.

    Die Ersparnisse beziehen sich auf das gesamte verwertbare Vermögen. Das schließt also Sparbücher, Lebensversicherungen, Rentenversicherungen, Eigentumswohnungen, Grundstücke, Autos und Schmuck mit ein.

    Höherer Zuverdienst

    Beim Einkommen wurde die Anrechnungsgrenze verschoben. Sowohl für Selbstständige als auch für Arbeitnehmer:innen bleiben 100,00 Euro Zuverdienst monatlich komplett anrechnungsfrei. Von einem Einkommen zwischen 101,00 Euro und 519,00 Euro sind 20 Prozent anrechnungsfrei. Bis zu einem Einkommen von 1.000,00 Euro bleiben 30 Prozent anrechnungsfrei.

    Bei einem Einkommen über 1.000,00 Euro bis zu einem Einkommen von 1.200,00 Euro werden immerhin 10 Prozent nicht angerechnet. Alle Beträge, die darüber liegen, werden komplett auf das Bürgergeld angerechnet.

    Förderungen von Weiterbildungen

    Statt die Empfänger:innen von Bürgergeld mit der Jobsuche unter Druck zu setzen und so eventuell in Jobs zu schicken, für die sie nicht qualifiziert sind, soll mit dem Bürgergeld eher die Weiterbildung und somit der Erhalt nötiger Qualifikationen angestoßen werden.

    Dafür gibt es Förderungen bei Weiterbildungen. Diese werden durch einen Bonus bis zu 150,00 Euro pro Monat umgesetzt.

    Es ist auch möglich, ein umfassendes Coaching in Anspruch zu nehmen. Wie damit finanziell umgegangen wird, wird aber von Fall zu Fall individuell entschieden.

    Sanktionen

    Bei den Sanktionen hat sich nicht viel geändert. Ursprünglich war geplant, eine Vertrauenszeit einzuführen, in der es gar keine Sanktionen für die Empfänger:innen von Bürgergeld gibt, aber das wurde von der Union (CDU/CSU) unterbunden.

    Werden also Termine nicht eingehalten oder anderweitig gegen die Mitwirkungspflichten verstoßen, kann das Bürgergeld jederzeit gekürzt werden.

    Einzige Ausnahme davon sind die Kosten für die Wohnung, die wie bereits erwähnt für ein Jahr übernommen werden und auch während diesem Zeitraum nicht gekürzt werden dürfen.

    Die Höhe des Bürgergeldes

    Bei der Höhe des Bürgergeldes kommt es vor allem auf den Familienstand und die Anzahl der Kinder an.

    Der Regelsatz liegt bei 502,00 Euro im Monat. Das ist der Betrag, den Alleinstehende bekommen.

    Für Partnerschaften, egal ob verheiratet oder zusammenlebend, gibt es monatlich 451,00 Euro.

    Für jedes Kind bis zu einem Alter von einschließlich 5 Jahren kommen 318,00 Euro monatlich hinzu.

    Kinder zwischen 6 und 13 Jahren bringen zusätzliche 348,00 Euro im Monat.

    Für Kinder zwischen 14 und 17 Jahren kommen 420,00 Euro im Monat dazu.

    Bei der Anzahl der Kinder gibt es keine Begrenzung nach oben. Für jedes Kind bis 17 Jahre gibt es den zusätzlichen Betrag.

    Hier ist das alles nochmal übersichtlich in einer Tabelle zu sehen:

                                                                               Bürgergeld 2023
    Alleinstehende502,00 Euro
    Partnerschaften451,00 Euro
    Kinder bis einschließlich 5 Jahre318,00 Euro
    Kinder zwischen 6 und 13 Jahre348,00 Euro
    Kinder zwischen 14 und 17 Jahre420,00 Euro

    Der Antrag auf Bürgergeld

    Einen Antrag auf Bürgergeld müssen Sie bei dem für Sie zuständigen Jobcenter stellen. Dabei sollte bedacht werden, dass das Bürgergeld höchstens einen Monat rückwirkend gezahlt wird. Der Antrag sollte also möglichst früh gestellt werden.

    In manchen Jobcentern ist es möglich, den Antrag auch online zu stellen. Ist das nicht möglich, müssen Sie persönlich beim Jobcenter den Antrag stellen.

    In jedem Fall benötigen Sie einige Unterlagen für den Antrag, die Sie bereithalten sollten. Das sind die wichtigsten Unterlagen, die Sie für den Antrag benötigen:

    • Ein gültiges Ausweisdokument wie einen Personalausweis oder Reisepass
    • Gültige Ausweisdokumente wie Personalausweise oder Reisepässe von allen Mitgliedern der Bedarfsgemeinschaft
    • Die Krankenversicherungskarte
    • Der Sozialversicherungsausweis
    • Die Bankverbindung
    • Kontoauszüge Ihrer Bankverbindung der letzten drei Monate
    • Ein Mietvertrag oder einen Nachweis über die Hausbelastungen
    • Ein Nachweis über die Höhe der Betriebs- und Heizkosten
    • Gegebenenfalls ein Aufenthaltstitel
    • Gegebenenfalls ein Schwerbehindertenausweis
    • Falls Sie verwertbares Vermögen besitzen, entsprechende Vermögensnachweise

    Der Antrag wird so schnell wie möglich bearbeitet und sollte für den Folgemonat fertig sein. Dann sollte es entsprechend auch das erste Bürgergeld geben. Eventuell dann auch rückwirkend für den vorangegangenen Monat.

    Sie kümmern sich um Ihr Business,
    lexoffice erledigt den Rest

    • Einfache Bedienung ohne Buchhaltungskenntnisse
    • Endlich Ordnung in Rechnungen, Belegen & Banking
    • Zeit sparen mit automatisierten Buchhaltungsprozessen
    • Mobil arbeiten per Web, App & unterwegs
    • Ideal für Selbstständige, Unternehmer, Handwerker uvm.
    lexoffice Buchhaltungssoftware mit Auszeichnungen für PC und Smartphone
    lxlp