Datenschutzhinweis der Finanzverwaltung gem. §5 (2) des ERiC-Lizenzvertrags

lexoffice verwendet für den Versand von Lohnsteueranmeldungen, Lohnsteuerbescheinigungen und ELStAM die offizielle technische Komponente der Finanzverwaltung: den ELSTER Rich Client, bzw. ERiC. Die Lizenzbedingungen von ERiC verpflichten uns, Ihnen die folgenden Informationen zur Verfügung zu stellen.

Datenschutzhinweis

Mit dieser Software werden personenbezogene Daten im Sinne des Art. 4 Nr. 1 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und Art. 9 Abs. 1 DSGVO zum Zwecke der Verarbeitung erhoben. Neben den reinen Daten, die zur Steuerveranlagung benötigt werden, erhebt die Software Daten über die Art des Betriebssystems des Nutzers und übermittelt diese an die Finanzverwaltung. Diese Daten werden benötigt, um die ordnungsgemäße Verarbeitung der Daten sicherzustellen und Fehlern im Verarbeitungsprozess vorzubeugen. Die Nutzung der Daten erfolgt im Rahmen des Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. e i.V.m. Abs. 3 UAbs. 1 Buchst. b DSGVO i.V.m. bundes- bzw. landesgesetzlicher Steuergesetze durch die Finanzverwaltung und nur für den genannten Zweck.

Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung in der Steuerverwaltung

Die allgemeinen Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung in der Steuerverwaltung stehen als PDF-Dokument zur Verfügung: Download des Dokuments (PDF)

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