FAQ:
Lohnabrechnung digital bereitstellen mit dem lexoffice Self Service
Wie lade ich meine Mitarbeiter:innen zum Self Service ein?
In der Mitarbeiterübersicht haben Sie die Möglichkeit, Ihre Mitarbeiter:innen zum lexoffice Self Service einzuladen, um Ihnen die Lohnabrechnungen und weitere Lohndokumente automatisch und einfach digital zur Verfügung zu stellen. Dafür benötigen Sie lediglich die E-Mail-Adresse Ihres Mitarbeiters / Ihrer Mitarbeiterin.
Kann ich auch Mitarbeiter:innen einladen, die bereits für andere Aufgaben lexoffice Nutzer sind?
Ja, das können Sie selbstverständlich. Mitarbeiter:innen, die bereits einen lexoffice Zugang haben, können Sie ganz einfach für die Self Services freischalten. Dafür laden Sie die Mitarbeiter:innen mit der gleichen E-Mail-Adresse ein, mit der sie sich auch in lexoffice anmelden. Die Freischaltung funktioniert dann automatisch.
Wie können meine Mitarbeiter:innen auf den Self Service zugreifen?
Nach der Registrierung ist der Self Service unter app.lexoffice.de/selfservices erreichbar. Zudem können sich Ihre Mitarbeiter:innen für noch schnelleren Zugriff einen Shortcut auf dem Homescreen des Smartphones speichern. Übrigens: Bei neueren Chrome-Versionen funktioniert das sogar auf dem Desktop PC.
Welche Systemvoraussetzung brauchen meine Mitarbeiter:innen um den Self Service nutzen zu können?
Der Self Service ist eine Web App und somit unabhängig vom Betriebssystem. Voraussetzung ist ausschließlich ein Browser in einer aktuellen Version und eine aktive Internetverbindung.
Können Mitarbeiter:innen den Self Service auch mobil nutzen?
Selbstverständlich ist der Self Service sowohl an einem Desktop PC, Laptop, Tablet und Smartphone nutzbar.
Welche Dokumente werden den Mitarbeiter:innen digital bereitgestellt?
Ihre Mitarbeiter:innen erhalten Lohnabrechnungen, Lohnsteuerbescheinigungen, ggf. Meldebescheinigungen und Sofortmeldungen. Im Dokumente-Bereich können Sie unter “Dokumente für Ihre Mitarbeiter” sehen, welche Dokumente für den jeweiligen Mitarbeiter bzw. die jeweilige Mitarbeiterin erstellt und digital bereitgestellt wurden.
Wie sicher ist die digitale Bereitstellung der Lohnabrechnung auf diesem Weg?
Die Dokumente sind nach den neuesten Standards sicher verschlüsselt. Bitte achten Sie bei der Einladung der Mitarbeiter aber auf die korrekte E-Mail-Adresse.
Wie werden meine Mitarbeiter:innen über neue Dokumente informiert?
Ihre Mitarbeiter:innen bekommen automatisch eine E-Mail, sobald neue Dokumente bereitgestellt sind. Zudem können sich Ihre Mitarbeiter:innen auf dem Smartphone, sowie am Desktop PC die Push-Benachrichtigungen für die Self Services aktivieren. Sie müssen sich darum nicht mehr kümmern.
Können Mitarbeiter:innen innerhalb der Dokumente auch filtern bzw. suchen?
Die Dokumente werden bereits nach Jahr und Monat absteigend sortiert, d.h. die neuesten Dokumente stehen immer oben.
Kann ich Mitarbeiter:innen den Zugang wieder entziehen, wenn Sie aus dem Unternehmen austreten?
Sie können den Zugang jederzeit entziehen. Der Zugang wird zusätzlich automatisch am Folgetag des letzten Arbeitstages um 0.00 Uhr entzogen. Bitten Sie Ihre:n Mitarbeiter:in, ihre bzw. seine Dokumente rechtzeitig herunterzuladen.
Kommen für die Nutzung des Self Service zusätzliche Kosten auf mich zu?
Zum aktuellen Zeitpunkt ist der Self Service mit der Funktion „Lohnabrechnung digital bereitstellen“ kostenfrei für alle Kund:innen von lexoffice Lohn & Gehalt.
Für weitere Funktionen, die im Self Service ergänzt werden, behalten wir uns vor diese Funktionen dann kostenpflichtig anzubieten.