GoBD ist ein Medienhype, es betrifft am Ende doch wieder nur wenige.
Wie wichtig sind die GoBD wirklich?
Die GoBD betreffen sowohl alle Groß- und Kleinunternehmen als auch alle Selbständige.
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Kommt nicht aus dem Nichts, als Thema schon mehr als 7 Jahre in den Medien. Allerdings: Am 31.12.2016 ist die Schonpflicht ausgelaufen und ab dem 01.01.2017 gelten die GoBD uneingeschränkt.
Sie gelten für alle Groß- und Kleinunternehmen sowie alle Selbständige.
Große Konzerne und mittelständische Unternehmen sind darauf vorbereitet und haben sich im Voraus mit den neuen Anforderungen auseinandergesetzt und notwendige Prozessveränderungen eingeleitet.
Der GoBD-Weckruf trifft also in erster Linie die große Zahl von Klein- und Kleinstunternehmern. In Deutschland waren im Jahr 2014 allein rund 4,9 Millionen Erwerbstätige als Freelancer tätig (Studie von Edelmann Berland mit Elance-oDesk, 2014). Ein Großteil von ihnen hatte vor Januar 2017 noch nie etwas von den GoBD des Bundesfinanzministeriums gehört, erst seit Januar wird auch in den Nicht-Fachmedien hierzu informiert. Gerade diese Gruppe arbeitet häufig mit gängiger Textverarbeitung und Tabellenprogrammen, die nicht mehr ohne Weiteres den Anforderungen gerecht werden. Unsicherheit besteht angefangen bei der Frage, für wen GoBD wirklich gelten bis hin zur Frage, ob und wie die GoBD mit den gewohnten Programmen umgesetzt werden können.