Keine Angst! Mit lexoffice können Sie die GoBD ganz einfach einhalten. Im Kern beantworten die GoBD folgende Fragen:
Sämtliche steuerlichen Aufzeichnungspflichten für Unternehmer, Gewerbetreibende und Freiberufler werden detailliert erläutert. Doch keine Sorge: Mit lexoffice erfüllen Sie alle Aufbewahrungspflichten automatisch. Das bedeutet, dass die in lexoffice erstellten Unterlagen nicht mehr in Papierform gedruckt und aufbewahrt werden müssen – in lexoffice sind sie richtig aufbewahrt.
Mit lexoffice können Sie selbstverständlich GoBD-konform arbeiten.
Als Steuerpflichtiger sind Sie „für die Ordnungsmäßigkeit elektronischer Bücher” selbst verantwortlich und müssen darauf achten, im Bedarfsfall alle Belege vorlegen zu können.
Die GoBD legen fest, dass zusätzlich zu den steuerlich relevanten Belegen auch alle Unterlagen aufzubewahren sind, die zum Verständnis und zur Überprüfung der für die Besteuerung gesetzlich vorgeschriebenen Aufzeichnungen im Einzelfall von Bedeutung sind, das gilt auch für digitale und elektronische Belege und Aufzeichnungen. So müssen Sie elektronische Belege, die im Unternehmen entstanden oder eingegangen sind, unverändert aufbewahren und dürfen nicht vor Ablauf der Aufbewahrungsfrist gelöscht werden.
Bei einer Betriebsprüfung müssen sie dem Finanzamt vorliegen – worauf wird der Betriebsprüfer achten?
Alle Buchungen und Belege unveränderbar speichern
Steuerrelevante Daten zeitnah festschreiben
Alle Änderungen lückenlos nachvollziehbar aufbewahren
lexoffice: GoBD-testierte Buchhaltungssoftware nutzen
Von den GoBD betroffen ist übrigens nicht nur das Finanzbuchführungssystem, sondern es sind auch die Anlagen- und Lohnbuchhaltung, Warenwirtschafts- und Zahlungsverkehrssystem mit den Regelungen gemeint, Sie sollten also sämtliche Prozesse auf Einhaltung prüfen.
Die GoBD werden regelmäßig angepasst und die letzte Änderung gilt seit dem 01.01.2016. Diese neuen bürokratischen Aufgaben zu bewältigen ist eine Aufgabe, die jetzt auf jeden Unternehmer zukommt, doch profitieren Sie natürlich auch sonst von der Digitalisierung all Ihrer Geschäftsprozesse mit lexoffice: Die Suche nach Dokumenten gehört der Vergangenheit an, wenn alle Unterlagen ordnungsgemäß digital archiviert wurden!
Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff, kurz GoBD genannt, findeen Sie als PDF zum Download direkt beim Bundesfinanzministerium.
Jetzt 30 Tage kostenlos testen oder sofort loslegen und sparen!
Verabschieden Sie sich von Aktenordnern, Beleg-Chaos und Papierkram! lexoffice ist eine Buchhaltungssoftware, die Ihren Buchhaltungsaufwand auf ein Mindestmaß reduziert.