Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, das die Arbeitgeberleistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erfolgt.
Zu beachten ist auch, das steuerfreie Fahrtkostenzuschüsse von den Mitarbeiter:innen im Rahmen ihrer jährlichen Steuererklärung vom Werbungskostenabzug abzuziehen sind. Dazu werden die Zuschüsse auf der Lohnsteuerbescheinigung gesondert ausgewiesen.
Fahrtkostenzuschuss Arbeitsweg: PKW
Wie kann mit einem Fahrtkostenzuschuss der Lohn optimiert werden? Machen wir dazu ein kurzes Beispiel mit einem Arbeitsweg von 20 Kilometern. Bei 20 Arbeitstagen im Monat beläuft sich der pauschalierungsfähige Fahrtkostenzuschuss auf 120 EUR (20 Tage * 20 km * 0,30 EUR). Da dieser Zuschuss pauschal mit 15 Prozent versteuert werden kann und sozialversicherungsfrei ist, wird der Lohn durch diesen Zuschuss im Vergleich zu einer „normalen“ Gehaltserhöhung optimiert, denn: die Steuer- und Beitragsbelastung ist geringer.
Und so einfach legen Sie den Fahrtkostenzuschuss PKW in lexoffice an: