Mobilität

Steueroptimierte Benefits,
die sich lohnen

Das Thema Mobilität ist ein wichtiger Bestandteil der steuerfreien Arbeitgeberleistungen und bietet Gestaltungsspielraum für Lohn- und Gehaltsverhandlungen zwischen Unternehmen und Mitarbeitenden. Als Arbeitgeber:in sollten Sie die Möglichkeiten kennen. Setzen Sie sie bewusst im zunehmend schwierigen Arbeitsmarkt ein, um dringend benötigte Fachkräfte zu finden und zu binden.

Welche Mobilitätsbenefits es gibt und welche Sie wie in lexoffice Lohn & Gehalt abrechnen können, zeigen wir hier.

Fahrtkostenzuschuss

Für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte können Unternehmen einen sog. Fahrtkostenzuschuss gewähren. Hierbei wird unterschieden zwischen einem Fahrtkostenzuschuss zum Arbeitsweg bei Nutzung eines PKW und einem Fahrtkostenzuschuss bei Nutzung des ÖPNV (auch als Jobticket bekannt).

Fahrtkostenzuschuss PKW und Fahrtkostenzuschuss ÖPNV (Jobticket): Lohnsteuer und Sozialversicherung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Vergleich

Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, das die Arbeitgeberleistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erfolgt.

Zu beachten ist auch, das steuerfreie Fahrtkostenzuschüsse von den Mitarbeiter:innen im Rahmen ihrer jährlichen Steuererklärung vom Werbungskostenabzug abzuziehen sind. Dazu werden die Zuschüsse auf der Lohnsteuerbescheinigung gesondert ausgewiesen.

Fahrtkostenzuschuss Arbeitsweg: PKW

Wie kann mit einem Fahrtkostenzuschuss der Lohn optimiert werden? Machen wir dazu ein kurzes Beispiel mit einem Arbeitsweg von 20 Kilometern. Bei 20 Arbeitstagen im Monat beläuft sich der pauschalierungsfähige Fahrtkostenzuschuss auf 120 EUR (20 Tage * 20 km * 0,30 EUR). Da dieser Zuschuss pauschal mit 15 Prozent versteuert werden kann und sozialversicherungsfrei ist, wird der Lohn durch diesen Zuschuss im Vergleich zu einer „normalen“ Gehaltserhöhung optimiert, denn: die Steuer- und Beitragsbelastung ist geringer.

Und so einfach legen Sie den Fahrtkostenzuschuss PKW in lexoffice an:

lexoffice Lohn & Gehalt

Fahrtkostenzuschuss PKW zur Lohnabrechnung hinzufügen

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Fahrtkostenzuschuss Arbeitsweg: ÖPNV / Jobticket

Mit einem Jobticket können Sie als Arbeitgeber:in ihre Mitarbeiter:innen beim Umstieg vom Auto auf Bus oder Bahn finanziell unterstützen. Damit tun Sie nicht nur der Umwelt einen Gefallen, sondern auch ihrem Unternehmen, denn: Auf das Jobticket entfallen weder Steuern noch Sozialabgaben.

Als Jobtickets sind nicht nur Einzelfahrscheine möglich, sondern auch Monats- oder Regionalkarten. Auch Fahrkarten, die auf andere Personen übertragbar sind, können als Jobtickets gewährt werden. Das Gute an Jobtickets: Arbeitgeber:innen muss nicht prüfen, ob die Fahrausweise auch für Privatfahren genutzt werden.

Wie sie das Jobticket für Ihre Mitarbeitenden realisieren und mit lexoffice abrechnen lesen Sie hier >>

Fahrtkostenzuschuss ÖPNV / Jobticket

Wichtig: Abgrenzung Fahrtkostenzuschuss vom Kilometergeld für Dienstfahrten

Ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen erledigen Dienstfahrten mit dem privaten PKW? Dann sind Sie als Unternehmen verpflichtet, die dadurch entstandenen Kosten zu erstatten. Werden die Fahrten nicht mit einem Firmenwagen sondern dem privaten PKW erledigt, kommt dafür das Kilometergeld in Frage. Dienstfahrten sind bspw. Fahrten zu Terminen mit Kund:innen, Botenfahrten oder Auslieferungen sowie Dienstreisen.

Diese Erstattung entstandener Kosten ist sowohl für Arbeitgeber:in als auch Arbeitnehmer:in steuerfrei.

Firmenfahrrad

Mit dem Angebot eines Firmenfahrrads, egal ob Drahtesel, Rennrad oder eBike, erleichtern Sie ihren Mitarbeiter:innen den Umstieg vom PKW auf ein gesünderes und umweltfreundlicheres Mobilitätsmodell. Und gleichzeitig profitieren beide Parteien auch finanziell.

Es gibt verschiedene Modelle der Abrechnung eines Firmen-Rads. Einen Überblick geben wir Ihnen in diesem Artikel >>

lexoffice Lohn & Gehalt unterstützt die derzeit gängigste Abrechnung eines Firmenfahrrads ab 2021 mit Entgeltumwandlung nach dem Leasing-Modell. Wie sie bei der Anlage des Firmenrads in lexoffice vorgehen, lesen Sie hier nach >>

Ein Fahrradfahrer mit Helm und Tasche

Firmenwagen

Wenn der Arbeitgeber:innen ihren Angestellten einen Dienstwagen kostenlos oder günstig auch für private Fahrten zur Verfügung stellen, ist das ein steuer- und beitragspflichtiger Vorteil.

Mit lexoffice können Firmenwagen nach der 1%-Regel, 0,03%-Regel und inkl. Berücksichtigung der steuerlichen Förderung von Elektromobilität in der Lohnabrechnung berücksichtigt werden. Damit Sie sich nach der Qual der Wahl bei der Fahrzeugsuche nicht auch noch mit dem Firmenwagen in der Lohnabrechnung quälen müssen, haben wir es Ihnen so einfach wie nur möglich gemacht. Wie genau, lesen Sie hier >>

Auch die Beteiligung Ihrer Mitarbeiter:innen an den Kosten für einen Firmen-Pkw können wir in der lexoffice Lohnabrechnung abbilden >>

Frau am Steuer Ihres Firmenwagen Privatnutzung

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