Mobilität

Steueroptimierte Benefits,
die sich lohnen

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lexoffice Lohn­ab­rech­nung online erstellen
Linienmuster

Das Thema Mobilität ist ein wichtiger Bestandteil der steuerfreien Arbeitgeberleistungen und bietet Gestaltungsspielraum für Lohn- und Gehaltsverhandlungen zwischen Unternehmen und Mitarbeitenden. Als Arbeitgeber:in sollten Sie die Möglichkeiten kennen. Setzen Sie sie bewusst im zunehmend schwierigen Arbeitsmarkt ein, um dringend benötigte Fachkräfte zu finden und zu binden.

Welche Mobilitätsbenefits es gibt und welche Sie wie in lexoffice Lohn & Gehalt abrechnen können, zeigen wir hier.

Fahrtkostenzuschuss PKW und Fahrtkostenzuschuss ÖPNV (Jobticket): Lohnsteuer und Sozialversicherung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Vergleich

Fahrtkostenzuschuss

Für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte können Unternehmen einen sog. Fahrtkostenzuschuss gewähren. Hierbei wird unterschieden zwischen einem Fahrtkostenzuschuss zum Arbeitsweg bei Nutzung eines PKW und einem Fahrtkostenzuschuss bei Nutzung des ÖPNV (auch als Jobticket bekannt).

Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, das die Arbeitgeberleistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erfolgt.

Zu beachten ist auch, das steuerfreie Fahrtkostenzuschüsse von den Mitarbeiter:innen im Rahmen ihrer jährlichen Steuererklärung vom Werbungskostenabzug abzuziehen sind. Dazu werden die Zuschüsse auf der Lohnsteuerbescheinigung gesondert ausgewiesen.

Fahrtkostenzuschuss Arbeitsweg: PKW

Wie kann mit einem Fahrtkostenzuschuss der Lohn optimiert werden? Machen wir dazu ein kurzes Beispiel mit einem Arbeitsweg von 20 Kilometern. Bei 20 Arbeitstagen im Monat beläuft sich der pauschalierungsfähige Fahrtkostenzuschuss auf 120 EUR (20 Tage * 20 km * 0,30 EUR). Da dieser Zuschuss pauschal mit 15 Prozent versteuert werden kann und sozialversicherungsfrei ist, wird der Lohn durch diesen Zuschuss im Vergleich zu einer „normalen“ Gehaltserhöhung optimiert, denn: die Steuer- und Beitragsbelastung ist geringer.

Und so einfach legen Sie den Fahrtkostenzuschuss PKW in lexoffice an:

Thumbnail zum Video "lexoffice Lohn & Gehalt: Fahrtkostenzuschuss PKW zur Lohnabrechnung hinzufügen"
Fahrtkostenzuschuss ÖPNV / Jobticket

Fahrtkostenzuschuss Arbeitsweg: ÖPNV / Jobticket

Mit einem Jobticket können Sie als Arbeitgeber:in ihre Mitarbeiter:innen beim Umstieg vom Auto auf Bus oder Bahn finanziell unterstützen. Damit tun Sie nicht nur der Umwelt einen Gefallen, sondern auch ihrem Unternehmen, denn: Auf das Jobticket entfallen weder Steuern noch Sozialabgaben.

Als Jobtickets sind nicht nur Einzelfahrscheine möglich, sondern auch Monats- oder Regionalkarten. Auch Fahrkarten, die auf andere Personen übertragbar sind, können als Jobtickets gewährt werden. Das Gute an Jobtickets: Arbeitgeber:innen muss nicht prüfen, ob die Fahrausweise auch für Privatfahren genutzt werden.

Wie sie das Jobticket für Ihre Mitarbeitenden realisieren und mit lexoffice abrechnen lesen Sie hier

Wichtig: Abgrenzung Fahrtkostenzuschuss vom Kilometergeld für Dienstfahrten

Ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen erledigen Dienstfahrten mit dem privaten PKW? Dann sind Sie als Unternehmen verpflichtet, die dadurch entstandenen Kosten zu erstatten. Werden die Fahrten nicht mit einem Firmenwagen sondern dem privaten PKW erledigt, kommt dafür das Kilometergeld in Frage. Dienstfahrten sind bspw. Fahrten zu Terminen mit Kund:innen, Botenfahrten oder Auslieferungen sowie Dienstreisen.

Diese Erstattung entstandener Kosten ist sowohl für Arbeitgeber:in als auch Arbeitnehmer:in steuerfrei.

Ein Fahrradfahrer mit Helm und Tasche

Firmenfahrrad

Mit dem Angebot eines Firmenfahrrads, egal ob Drahtesel, Rennrad oder eBike, erleichtern Sie ihren Mitarbeiter:innen den Umstieg vom PKW auf ein gesünderes und umweltfreundlicheres Mobilitätsmodell. Und gleichzeitig profitieren beide Parteien auch finanziell.

Es gibt verschiedene Modelle der Abrechnung eines Firmen-Rads. Einen Überblick geben wir Ihnen in diesem Artikel

lexoffice Lohn & Gehalt unterstützt die derzeit gängigste Abrechnung eines Firmenfahrrads ab 2021 mit Entgeltumwandlung nach dem Leasing-Modell. Wie sie bei der Anlage des Firmenrads in lexoffice vorgehen, lesen Sie hier nach

Frau am Steuer Ihres Firmenwagen Privatnutzung

Firmenwagen

Wenn der Arbeitgeber:innen ihren Angestellten einen Dienstwagen kostenlos oder günstig auch für private Fahrten zur Verfügung stellen, ist das ein steuer- und beitragspflichtiger Vorteil.

Mit lexoffice können Firmenwagen nach der 1%-Regel, 0,03%-Regel und inkl. Berücksichtigung der steuerlichen Förderung von Elektromobilität in der Lohnabrechnung berücksichtigt werden. Damit Sie sich nach der Qual der Wahl bei der Fahrzeugsuche nicht auch noch mit dem Firmenwagen in der Lohnabrechnung quälen müssen, haben wir es Ihnen so einfach wie nur möglich gemacht. Wie genau, lesen Sie hier

Auch die Beteiligung Ihrer Mitarbeiter:innen an den Kosten für einen Firmen-Pkw können wir in der lexoffice Lohnabrechnung abbilden

Warum jeden Tag Selbst­stän­di­ge lexoffice Lohn & Gehalt nutzen …

Über 200.000 Kund:innen und 50.000 Steuerberater:innen nutzen bereits lexoffice.

Lohnabrechnung für Selbstständige – Sara Scharrer im Video

Ich bin absolut begeistert, wie schnell und einfach An- und Abmeldungen funktionieren – nämlich ganz automatisch. lexoffice nimmt alle relevanten Meldungen vor, auf Unstimmigkeiten wird hingewiesen. Man kann kaum etwas falsch machen. Auch die Abrechnung ist innerhalb weniger Minuten abgeschlossen. Vielen Dank für diese gute Ergänzung!

Sara Scharrer, Scharrer LBW GmbH Geschäftsführerin
Sebastian Peter und Christian Distler

Wir sind super happy mit lexoffice Lohn & Gehalt! Übersichtlich und sehr leicht verständlich. Es werden nur die wichtigsten Eckdaten abgefragt und dann kann’s schon losgehen. Die Abrechnung ist in 3 Schritten super schnell erledigt. Gibt es keine Änderung beim Lohn, müssen nur die Abwesenheiten eingetragen werden und fertig!

Sebastian Peter & Christian Distler, paloo GmbH Geschäftsführer
Lohnabrechnung für Selbstständige – Maren Huth im Video

Absolut happy! Zunächst war ich skeptisch, das Thema Lohn selbst anzugehen. Mit einem erfahrenen Partner wie Haufe-Lexware wagte ich mich auf´s „dünne“ Eis und bin TOTAL überrascht, wie der Lohn sich tatsächlich von alleine macht. Weiterhin stelle ich Stunden, Krankheit und Urlaub meiner Mitarbeiter zusammen. Neu gebe ich sie einfach in lexoffice Lohn ein. Fertig!!! Finanzamt, Krankenkassen, Mitarbeiter: Nie kam eine Beschwerde. Wirklich klasse!

Maren Huth, Zwergenküche GmbH Geschäftsführerin
Alexander Zug, Lohn Kunde

Wir sind seit Jahren begeisterte Lexoffice Benutzer. Und nun haben wir endlich die ersten Mitarbeiter einstellen können. Da war es klar dass wir auch hier Lexoffice Lohn nehmen. Dieses ist super in Lexoffice integriert. Unsere Steuerberaterin war sofort begeistert. Und der Preis ist unschlagbar. So günstig macht das kein Lohnbüro. Ganz nebenbei lernen wir durch die tollen Tipps und Wissensbeiträge auf der Homepage so einiges dazu. So macht das Arbeiten Spaß!

Alexander Zug, Ihr Verwöhnfriseur Geschäftsführer
Christina Rivera - Lohn Kundin

Ich habe LexOffice von einem Freund empfohlen bekommen, es hilft mir täglich eine bessere Kontrolle über meine Firmen zu bekommen. Mittlerweile mache ich sogar die Löhne selber. Der Support ist auch wirklich super! Ich habe bereits seit 16 Jahren mit Lexware Warenwirtschaft gearbeitet, jedoch übertrifft LexOffice jede Erwartung! Das Arbeiten in der Cloud macht es möglich von überall darauf zuzugreifen. Einfach nur toll!

Christina Rivera, Luxuslashes Lounge Bad Homburg Geschäftsführerin
Lohnabrechnung für Selbstständige – Thomas Witt im Video

Das Programm ist einfach zu bedienen, macht die ganzen Formulare und Anmeldungen selber im Hintergrund und überträgt die Buchungssätze in Lexoffice. Schneller geht’s nicht! Zeitaufwand: Set-up 5-10 Minuten für 2 Mitarbeiter, monatliche Abrechnung: 5 Minuten. Schneller und einfacher geht es nicht!

Thomas Witt, Thomas Witt Consulting Geschäftsführer
Stehpan Krop

lexoffice Lohn ist verständlich erklärt und einfach zu handhaben. Es ist eine preiswerte Lösung gerade auch für kleine Unternehmen. Da dieses Produkt eine Online Lösung ist, können wir damit überall online die Löhne vorbereiten und natürlich auch abschließen und per PDF versenden.

Stephan Krog, Taxi Krog Geschäftsführer
Andrea Erdmann - Lohn Kundin

Lexoffice Lohn ist auch für Einsteiger sehr zu empfehlen. Perfekt durchdachte Software. tolle Usability und User Experience. Gute Einführung in alle Themen, Orientierung durch Checklisten und wirklich eine Erleichterung. Kann ich nur jedem empfehlen, der Lust hat Gehälter selber abzurechnen.

Andrea Erdmann, Personalberatung Erdmann Geschäftsführerin

Jetzt lexoffice erleben

Testen Sie den kompletten Funktionsumfang von lexoffice inkl. Lohn & Gehalt 30 Tage lang kostenlos. Oder Sie entscheiden sich direkt für Ihre lexoffice Version (optional mit Lohn & Gehalt) und sparen beim sofortigen Kauf mit unserem Aktionsrabatt.

Wenn Sie lexoffice Lohn & Gehalt ohne die anderen Funktionen von lexoffice nutzen möchten, also nur die Lohnabrechnung mit lexoffice erledigen wollen, dann hier entlang >>

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Geprüft, mehrfach getestet und für sehr gut befunden

lxlp