Künstlersozialabgabe bleibt zum 01.01.2020 stabil

Gute Nachricht: Nach der Senkung 2018 von 4,8 auf 4,2 % bleibt der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung zum 1. Januar 2020 unverändert.

Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung bleibt nach der deutlichen Senkung 2018 von 4,8 auf 4,2 Prozent auch 2020 noch unverändert.

Die Künstlersozialkasse (KSK) sorgt im Auftrag des Gesetzgebers dafür, dass selbständige Künstler und Publizisten von einem gesetzlichen Sozialversicherungsschutz profitieren.

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Bei so vielen Gesetzen und jährlichen Änderungen ist es schwer noch den Überblick zu behalten.

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