Unternehmen, die regelmäßig selbständige Künstler:innen und Publizist:innen beauftragen, müssen eine Künstlersozialabgabe zahlen. Dadurch finanzieren sie unter anderem die Krankenversicherungen dieser Künstler:innen. Im Jahr 2023 wird die Künstlersozialabgabe von 4,2 auf 5,0 Prozent ansteigen.
Was ist die Künstlersozialabgabe?
Arbeitnehmende zahlen nur rund die Hälfte ihres Krankenversicherungsbeitrages selbst, die andere wird von den Arbeitgeber:innen übernommen. Für Selbständige stellt dies ein Problem dar, denn es gibt keine Arbeitgebenden, die einspringen können. Freischaffenden Künstler:innen und Publizist:innen ist es daher möglich, sich über die Künstlersozialversicherung zu versichern.
In diesem Fall zahlen sie wie Arbeitnehmende auch nur die Hälfte ihrer Versicherungsbeiträge. Die andere Hälfte trägt anstelle eines Arbeitgebenden die Künstlersozialkasse (KSK). Sie erhält die dafür notwendigen Mittel aus einem staatlichen Zuschuss und aus der Künstlersozialabgabe. Diese Abgabe wird von allen Unternehmen gezahlt, die die Leistungen selbständiger Künstler:innen und Publizist:innen in Anspruch nehmen.
Die Höhe der Künstlersozialabgabe wird anhand der Entgelte bemessen, die ein Unternehmen innerhalb eines Jahres an selbständige Künstler:innen und Publizist:innen gezahlt hat. Aus diesen Entgelten wird mittels eines festgelegten Prozentsatzes die Künstlersozialabgabe des jeweiligen Betriebes errechnet. Dieser Satz lag seit 2018 stabil bei 4,2 Prozent.