2017 lag der Abgabesatz für die Künstlersozialversicherung bei 4,8 Prozent. Zum 1. Januar 2018 sank der Abgabesatz deutlich auf 4,2 Prozent. Das änderte sich auch im Jahr 2019 und 2020 nicht.
2021 bleibt der Wert unverändert: Der Abgabesatz liegt weiterhin bei 4,2 %. Ein Entlastungszuschuss des Bundes verhinderte die ursprünglich geplante Anhebung. Die Hintergründe erfahren Sie hier im lexoffice Blog.
Die Künstlersozialkasse (KSK) sorgt im Auftrag des Gesetzgebers dafür, dass selbständige Künstler und Publizisten von einem gesetzlichen Sozialversicherungsschutz profitieren. Der Abgabesatz wird jährlich für das jeweils folgende Kalenderjahr festgelegt.