Künstlersozialversicherung: Abgabesatz bleibt konstant

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    Prozentsatz für abgabepflichtige Unternehmen bleibt dank zusätzlicher Bundesmittel 2022 bei 4,2%. Lesen Sie alle wichtigen Informationen.

    Autor:in: lexoffice Redaktion

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    Um die Sozialversicherung von über die Künstlersozialkasse abgesicherten Freiberuflern zu finanzieren, erhebt die KSK Abgaben von den Unternehmen, die die künstlerischen Leistungen nutzen. Bis zum Jahr 2000 gab es unterschiedliche Abgabesätze für die einzelnen Kategorien von Künstlern und Publizisten, seit der Jahrtausendwende sind die Sätze einheitlich. Sie schwankten zwischen 3,8 % und 5,2 %. Für das Jahr 2022 wird der schon seit 2018 veranschlagte Prozentsatz unverändert bei 4,2 % sein. Rechtsgrundlage dafür ist die Künstlersozialabgabe-Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Der neue KSK-Abgabesatz ist am 17.09.2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.

    Hintergrund des stabilen Beitragssatzes

    Damit der Beitragssatz von abgabepflichtigen Unternehmen umsetzbar ist, wurden zusätzliche Bundesmittel akquiriert: Durch diesen Entlastungszuschuss des Bundes sollen die betreffenden Unternehmen der Kultur- und Kreativbranche eine Unterstützung haben, mit der die Folgen der Pandemie mit dem Corona-Virus gemindert werden können. Für die Unternehmen dürfte die Beitragsstabilität angesichts der weggefallenen Einnahmen eher der berühmte Tropfen auf den heißen Stein sein. Für die über die KSK versicherten Künstler und Freiberufler bedeutet der stabile Beitrag jedoch keine Erleichterung. Sie zahlen ihre eigenen Beiträge, die auf Basis ihrer Jahreseinkünfte errechnet werden.

    lxlp