FAQ
Was kostet der Forderungseinzug von paywise
Bei berechtigten und unbestrittenen Forderungen trägt Ihre Schuldner:in die gesamten Kosten des Inkassoverfahrens. Die gilt sowohl für das außergerichtliche als auch gerichtliche Inkasso.
Wenn wir kein Geld für Sie einziehen, erhalten wir von Ihnen auch keine Zahlung auf unsere Vergütung. Dies gilt auch dann, wenn wir die Forderung nicht eintreiben können, zum Beispiel weil Ihr Schuldner insolvent ist. Hier können Sie uns Ihren Anspruch auf Erstattung der Inkassovergütung an Erfüllungsstatt abtreten. Sie bleiben zu 100 % Prozent Inhaber Ihrer Hauptforderung.
Gegebenenfalls kann es sein, dass Sie Auslagen für das Mahngericht, die Adressermittlung oder Zwangsvollstreckungskosten leisten müssen. Hierfür können wir Vorschüsse verlangen. Bei Forderungen unter 500 Euro fallen für das Mahngericht in der Regel 36 Euro Gerichtskostenvorschuss an. Für jede Zwangsvollstreckungsmaßnahme müssen Sie mit weiteren 50 bis 100 Euro rechnen. Auch diese Auslagen und Vorschüsse muss Ihr Schuldner vollständig erstatten. Vor Einleitung der Zwangsvollstreckung prüfen über die Schufa die Bonität Ihres Schuldners, um unnötige Kosten zu vermeiden.
Als Gegenleistung für unseren erfolgsbasierte Tätigkeit möchten wir, dass Sie mit uns „all the way“ gehen. Das heißt, dass Sie das Inkassoverfahren mit uns bis zum Ende durchziehen. Wenn Sie das Forderungsmanagement vorzeitig abbrechen (und beispielsweise keine Gerichtskostenvorschüsse zahlen), können wir keinen Erfolg mehr erzielen. In diesem Fall stellen wir die bis dahin entstandenen Gebühren für das Inkasso und Auslagen bei Ihnen in Rechnung.
Wir bitten um Verständnis, dass wir keine Fälle übernehmen, die streitig sind, zum Beispiel weil Ihre Schuldner:in den Vertragsschluss bestreitet oder Mängel an Ihrer Leistung geltend macht.
Kommt es zum Bestreiten im laufenden Inkassoprozess, versuchen wir natürlich, für Sie eine Lösung mit Ihrer Schuldner:in zu finden. Wir müssen uns jedoch vorbehalten, Ihnen die angefallenen Inkassogebühren in Rechnung zu stellen. Dies gilt auch, wenn ein Widerspruch im Mahnverfahren erfolgt.
Mehr erfahren Sie auf unter: https://paywise.de/konditionen/
Wie läuft der Forderungseinzug ab?
Wir fordern Ihre Schuldner:in zunächst außergerichtlich mehrfach zur Zahlung auf.
Sollte dies nicht zum Erfolg führen, leiten wir Sie das gerichtliche Mahnverfahren ein und führen die Zwangsvollstreckung durch.
Sollte Ihre Schuldner:in einmal nicht auf einmal zahlen können, schließen wir eine Ratenzahlungsvereinbarung und überwachen die Zahlungseingänge.
Natürlich ermitteln wir auch die Adresse Ihres Schuldners, sollte dieser umgezogen sein.
Bezahlt der Schuldner die Forderung auch dann nicht vollständig, beantragen wir zunächst einen Mahnbescheid und anschließend einen Vollstreckungsbescheid.
Nach Rechtskraft des Vollstreckungsbescheids leiten wir die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner ein.
Mehr erfahren Sie auf unter: https://paywise.de/ablauf-inkassoverfahren/
Wann kann ich ein Inkasso beauftragen?
Ein Inkasso bei paywise können Sie beauftragen, wenn Ihre Forderung berechtigt ist und sich der Schuldner in Verzug befindet. Sie müssen Ihre Leistung also vollständig erbracht haben, sofern Sie keine reine Vorleistung vereinbart haben. Die Forderung muss außerdem unbestritten sein. Das heißt: Der Schuldner darf die Forderung nicht bemängelt oder angezweifelt haben. Das wäre dann der Fall, wenn er behauptet, nie einen Vertrag mit Ihnen geschlossen zu haben. Dasselbe Prinzip greift auch, wenn Ihre Schuldner:in davon ausgeht, dass Sie Ihre Leistung nicht (oder nicht mangelfrei) erbracht haben.
Handelt es sich bei den Schuldnern um Unternehmer, tritt der Verzug 31 Tage nach Fälligkeit und Zustellung der Rechnung ein.
Es ist nicht erforderlich, dass Sie vorab eine Mahnung oder Zahlungserinnerung verschickt haben.
Bei Privatpersonen ist in der Regel eine Mahnung oder Zahlungserinnerung erforderlich, damit der Verzug eintritt.
Außerdem müssen Sie als Auftraggeber Unternehmer (§ 14 BGB) sein, um das Inkasso von paywise zu beauftragen.
Wie funktioniert der Forderungseinzug von paywise
Sie beauftragen das Forderungsmanagement beziehungsweise das Inkasso einfach über unsere lexoffice-Anbindung in unserem Login-Bereich.
Durch die lexoffice-Anbindung können Sie die alle relevanten Daten bequem und einfach an uns übertragen.
Wir prüfen die übermittelten Daten und in der Regel erhalten Sie innerhalb von wenigen Stunden eine Auftragsbestätigung per E-Mail. Wir versenden dann unmittelbar – oft noch am selben Tag – eine außergerichtliche Zahlungsaufforderung an Ihren Schuldner.
In unserem Login-Bereich können Sie in Echtzeit den aktuellen Status Ihres Forderungseinzugs überwachen.
Sollten Rückfragen aufkommen, können Sie diese in unserem Login-Bereich beantworten.