Bei der Abschreibung AfA werden Anlagegüter wie Kartenleser mit 8 Jahre Nutzungsdauer angegeben. Die Angabe der Nutzungsdauer für Kartenleser entstammt der AfA-Tabelle des Bundesfinanzministeriums für die allgemein verwendbaren Anlagegüter, kurz AV. Die Tabelle gilt für alle Anlagegüter, die nach dem 31.12.2000 angeschafft oder hergestellt worden sind.
Bitte beachten Sie:
Die oben angegebene Nutzungsdauer für Kartenleser beruht auf einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer bzw. auf Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung. Sie dient als Anhaltspunkt für die Beurteilung der Abnutzung von Kartenleser (Abschreibung, AfA). Eine glaubhaft gemachte kürzere Nutzungsdauer kann alternativ den AfA zugrunde gelegt werden. Die Nutzungsdauer ist oftmals branchengebunden. Sprechen Sie zur Sicherheit immer vorher mit Ihrem Steuerberater!
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Bitte beachten Sie:
Die oben angegebene Nutzungsdauer für Kartenleser beruht auf einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer für Kartenleser bzw. auf Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung.
Sie dient als Anhaltspunkt für die Beurteilung der Abnutzung von Kartenleser (Abschreibung, AfA). Eine glaubhaft gemachte kürzere Nutzungsdauer für Kartenleser kann alternativ den AfA zugrunde gelegt werden.
Die Nutzungsdauer ist oftmals branchengebunden. Sprechen Sie zur Sicherheit immer vorher mit Ihrem Steuerberater!