Schnell und einfach online Abschreibungen buchen
Abschreibungen richtig berechnen, einbuchen und ganz nebenbei noch Steuern sparen mit lexoffice!
Abschreibungen richtig berechnen, einbuchen und ganz nebenbei noch Steuern sparen mit lexoffice!
Mit lexoffice erfassen Sie Ihre Sachanlagen bzw. die Anlagegüter Ihres Unternehmens blitzschnell: Das Berechnen, Buchen und Verwalten jeder einzelnen Abschreibung wird spielend einfach – automagic eben! Sie profitieren von einer intuitiven Abschreibung auf einer überschaubaren Bedienoberfläche.
Mit unserer leistungsfähigen Buchhaltungssoftware haben Sie alle Abschreibungen für die Buchhaltung im Griff. Berechnen Sie die Abschreibungen von jedem einzelnen Anlagegut in Ihrem Unternehmen leicht und komfortabel in einem Sach- oder Anlagekonto. Buchen Sie alle relevanten Abschreibungen in Ihr Programm ein und verwalten Sie diese spielend einfach. Dazu tragen Sie einfach Namen, Anschaffungskosten und -datum ein und das Programm erledigt den Rest für Sie. Und das Gute daran: Sie schreiben nicht nur Neuanschaffungen ab. Bis zum Jahr 2010 können Sie Ihre Anlagegüter auch noch rückwirkend erfassen, um Abschreibungen zu verbuchen. So haben Sie jederzeit einen Überblick über Ihre betrieblichen Anlagegüter und Abschreibungen bzw. deren Abschreibungsbeträge.
Wenn Sie einfach nur erfahren möchten, wie lange die Nutzungsdauer für ein Anlagegut ist, verwenden Sie unseren Abschreibungsrechner.
Durch die hervorragende Synonympflege brauchen Sie beispielsweise nur ‚Nespresso‘ eingeben und schon schlägt die Software Ihnen vor, dass Sie es als Ladeneinrichtung, Büroeinrichtung oder GWG abschreiben können. Mit der intelligenten Software haben Sie immer die richtigen Worte und Werte! Sie tragen einfach das Anschaffungsdatum ein und schon beginnt lexoffice damit, den richtigen Betrag für die Abschreibung zu berechnen. Das Programm ist ebenfalls dazu in der Lage, in den Folgejahren alle Abschreibungen automatisch zu buchen. Auf Wunsch kann der Abschreibungsbeleg direkt ausgedruckt werden.
Was haben Sie von der Funktion für Abschreibung? Ganz einfach: Sie können dadurch Steuern sparen. Abschreibungen werden gewinnmindernd gegen Ihre Umsätze gerechnet. Vielleicht lohnt sich schon eine Neuanschaffung, da ein älteres Gerät schon komplett abgeschrieben ist – mit unserem Programm erfahren Sie es schnell und unkompliziert. Mit lexoffice sind Sie immer einen Schritt voraus und behalten den Überblick über Ihre Abschreibungen und Ihr Anlagevermögen! Auch der jeweilige Restbuchwert der Abschreibungen wird am Ende für das jeweilige Nutzungsjahr in die Bilanz mitaufgenommen und darin verbucht.
Als geringwertige Wirtschaftsgüter werden Anschaffungen bezeichnet, bei denen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen 250 € und 800 € liegen und die eigenständig nutzbar sind. Diese können dann komplett auf einmal abgeschrieben werden. Wirtschaftsgüter bis 1000 € Anschaffungskosten werden als Sammelkosten bezeichnet und dementsprechend erfasst werden. Aber darum müssen Sie sich gar nicht sorgen, denn die optimale Berechnung und Verbuchung von Abschreibungen erledigt die Anwendung für Sie. Unsere Abschreibung-Software denkt mit, sodass Sie nicht überlegen müssen, ob die Anschaffung sofort oder linear abgeschrieben wird. Auch Besonderheiten, z.B. ob der Gegenstand selbstständig nutzbar ist, kennt das Programm und gibt Ihnen einen Hinweis. Oder hätten Sie gewusst, dass ein Drucker zusätzlich einen Computer oder Laptop zur Steuerung braucht und daher nicht als GWG zu verbuchen ist? lexoffice ist immer rechtssicher und automatisch richtig, wenn es darum geht, Abschreibungen korrekt zu buchen!
Verabschieden Sie sich von Aktenordnern, Beleg-Chaos und Papierkram! lexoffice ist eine Buchhaltungssoftware, die Ihren Buchhaltungsaufwand auf ein Mindestmaß reduziert.
Über 200.000 Kund:innen und 50.000 Steuerberater:innen nutzen bereits lexoffice.
Ausgezeichnet durch das eKomi Siegel:
lexoffice erhält bei eKomi 1706 Bewertungen mit 4.9 von 1 bis 5 Sternen.
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