Strassenbeleuchtung

Quelle: Abschreibungstabelle für Anlagegüter Bundesministerium der Finanzen

Für das Anlagegut Strassenbeleuchtung gilt als gewöhnliche Nutzungsdauer bzw. Abschreibung 19 Jahre. Die gewöhnliche Nutzungsdauer (ND) legt fest, wie lange ein Anlagegut für gewöhnlich in einem Betrieb genutzt werden kann, bevor es erneuert werden muss. Gilt für alle Produkte und Herstellungen nach dem 31.12.2000. Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte Ihren Steuerberater.

Was bedeutet Abschreibung? Was bedeutet Nutzungsdauer? Lesen Sie viele interessante Hinweise im lexoffice Lexikon. Oder schauen Sie sich in unserem Bereich Service um!

Viel Spass mit dem einfachsten Rechnungsprogramm und dem schnellsten Buchhaltungsprogramm lexoffice von Lexware.

Einfacher können Sie keine Rechnungen schreiben - versprochen!

Bitte beachten Sie:

Die oben angegebene Nutzungsdauer für Strassenbeleuchtung beruht auf einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer für Strassenbeleuchtung bzw. auf Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung.

Sie dient als Anhaltspunkt für die Beurteilung der Abnutzung von Strassenbeleuchtung (Abschreibung, AfA). Eine glaubhaft gemachte kürzere Nutzungsdauer für Strassenbeleuchtung kann alternativ den AfA zugrunde gelegt werden.

Die Nutzungsdauer ist oftmals branchengebunden. Sprechen Sie zur Sicherheit immer vorher mit Ihrem Steuerberater!