Verpackungsmaschinen

Quelle: Abschreibungstabelle für Anlagegüter Bundesministerium der Finanzen

Bei der Abschreibung AfA werden Anlagegüter wie Verpackungsmaschinen mit 13 Jahre Nutzungsdauer angegeben. Die gewöhnliche Nutzungsdauer (ND) legt fest, wie lange ein Anlagegut für gewöhnlich in einem Betrieb genutzt werden kann, bevor es erneuert werden muss. Gilt für alle Produkte und Herstellungen nach dem 31.12.2000. Ihr Steuerberater berät Sie bei weiteren Fragen.

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Bitte beachten Sie:

Die oben angegebene Nutzungsdauer für Verpackungsmaschinen beruht auf einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer für Verpackungsmaschinen bzw. auf Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung.

Sie dient als Anhaltspunkt für die Beurteilung der Abnutzung von Verpackungsmaschinen (Abschreibung, AfA). Eine glaubhaft gemachte kürzere Nutzungsdauer für Verpackungsmaschinen kann alternativ den AfA zugrunde gelegt werden.

Die Nutzungsdauer ist oftmals branchengebunden. Sprechen Sie zur Sicherheit immer vorher mit Ihrem Steuerberater!