Wer als Arbeitgeber einen diversen Angestellten einstellen möchte, sollte einige Punkte beachten, damit der Bewerbungsprozess und der Arbeitsalltag diskriminierungsfrei ablaufen. Nicht nur bei der Stellenanzeige oder dem Schriftverkehr muss das dritte Geschlecht berücksichtigt werden. Auch beim Arbeitgeber-Meldeverfahren zur Sozialversicherung ist die Geschlechtsangabe ab 2020 relevant. Alles zu den Änderungen im Meldeverfahren und was Arbeitgeber sonst noch über das Thema „drittes Geschlecht“ wissen sollten, lesen Sie hier.