CO₂-Abgabe

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    Die aktuelle Gesetzesänderung rund um die CO2-Abgabe sieht die Entlastung für Mieterinnen und Mieter bei den CO2-Kosten vor.

    Autor:in: lexoffice Redaktion

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    So werden Mieter:innen entlastet

    Der Klimawandel trifft uns alle. Eine der Maßnahmen, mit denen der Bund umweltfreundliches Handeln erreichen will, ist die CO2-Abgabe. Sie soll das Reduzieren von Kohlenstoffdioxid umsetzen und den Bürger:innen einen Anreiz bieten, Energie zu sparen und klimabewusster zu heizen.

    Energieeffizenz und das CO2-Problem

    Erdöl, Gas und Kohle haben bezüglich ihrer Gewinnung und ihres Verbrauchs eine unangenehme Gemeinsamkeit: Es wird Kohlenstoffdioxid (CO2) produziert, das schädlich für unsere Gesundheit, die Umwelt und das Klima ist. Deshalb zählt die Energiewende zu den wichtigsten Maßnahmen, den Klimawandel zu bekämpfen. Neben der Förderung von erneuerbaren Energien ist die CO2-Abgabe deshalb ein ursachengerechtes Instrument des Bundes. Die CO2-Abgabe wurde vom Bund im Jahr 2021 eingeführt. Aktuell betragen die CO2-Kosten 30 Euro pro Tonne ausgestoßenen Kohlenstoffdioxids.

    Wer zahlt die CO2-Kosten?

    Die CO2-Kosten wurden ab der Einführung der Abgabe allein von den Mieter:innengetragen. Denn diese – so das Verursacherprinzip – sind durch den Einsatz des Heizens für den Ausstoß des Kohlenstoffdioxids verantwortlich und können die Kosten durch bewusstes Heize auch senken. Von Mietschutzorganisationen wurde diese Regelung aber hart kritisiert. Denn die Mieter:innen hätten ja keinen Einfluss darauf, welche Heizungen durch die Vermieter:innen in den jeweiligen Häusern beziehungsweise Wohnungen eingebaut seien. Sie würden – so das Argument – durch die CO2-Abgabe dafür bestraft, wenn die installierte Heizung nicht effizient arbeite. Um mehr Gerechtigkeit bezüglich der CO2-Abgabe zu schaffen, hat der Bund deshalb reagiert und eine Gesetzesänderung beschlossen.

    Entlastung für Mieterinnen und Mieter bei den CO2-Kosten

    Die aktuelle Gesetzesänderung rund um die CO2-Abgabe sieht die Entlastung für Mieterinnen und Mieter bei den CO2-Kosten vor. Das Gesetz, das ab dem 1. Januar 2023 in Kraft tritt, verwirklicht die Aufteilung der CO2-Kosten bei Mietverhältnissen zwischen den Vermieter:innen und ihren Mieter:innen. Vermieter:innen haben sich ab 2023 an der CO2-Abgabe für das Heizen mit Erdgas oder Erdöl zu beteiligen. Bei Nichtwohngebäuden wurde übergangsweise eine 50:50 Teilung der CO2-Kosten beschlossen.

    Neue Regelung: gerechte Staffelung der CO2-Kosten geplant

    Um die Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Mieter:innen und Vermieter:innen möglichst fair vorzunehmen, wird ein Stufenmodell angewandt: Je weniger effizient die Heizung arbeitet, umso höher ist der Anteil der Vermieter:innen an den durch die jeweilige Immobilie produzierten CO2-Kosten. So wird Anreiz für effizienteres Heizen geschaffen. Davon profitieren sowohl die Vermieter:innen als auch die Mieter:innen.

    lxlp