Bürokratieabbau für Balkonkraftwerke

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    Die eigene Solaranlage ist heute ein echter Trend geworden – um nicht zu sagen, ein Boom. Denn sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen nutzen verstärkt die Energie aus der Sonne, um eigenen Strom oder auch Wärme zu produzieren.

    Autor:in: lexoffice Redaktion

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    Dies erfolgt durch den sogenannten photovoltaischen Effekt, der die Umwandlung von Sonnenenergie in Solarstrom bewirkt. Eigentümer:innen von eigenen PV-Installationen schätzen es, von den Preisen und Verfügbarkeiten Stromversorger unabhängiger zu werden. Sie schätzen es aber auch, durch diese umweltfreundliche Art der Stromgewinnung ihren grünen Fußabdruck zu verbessern. Der Bund und auch die Länder belohnen solches Engagement durch attraktive Förderungen und andere Arten von Vergünstigungen. Nun lohnen auch Balkonkraftwerke, deren bürokratische Erfordernisse erfreulich abgebaut werden.

    Ein kurzer Steckbrief der Balkonkraftwerke

    Als die Ära der Solarenergie startete, kannte man insbesondere die beiden Klassiker von Photovoltaik: die Solaranlage auf dem Dach und die Freiflächen-Solaranlagen die beispielsweise auf landwirtschaftlichen Arealen sind. Obwohl der Name Balkonkraftwerk durchaus Programm ist und diese meist am Balkongeländer montiert werden, gibt es solche Solarmodule auch für Fassaden von Immobilien.

    Solche Balkonkraftwerke sind leicht montierbar und durch Verbinden von Kraftwerk und Steckdose bereits einsetzbar. Deswegen werden diese Kraftwerke auch als Mini-Solaranlagen oder als Plugin Photovoltaik bezeichnet. Meist können solche Kraftwerke natürlich nicht den ganzen Bedarf der jeweiligen Immobilie oder des Haushalts abdecken. Aber auch das Ergänzen des klassischen Strombezugs durch ein solches Mini-Kraftwerk lohnt. Es gibt aber auch die Option, klassische – private oder unternehmerische – Solaranlagen durch Balkonkraftwerke zu ergänzen und so das Gewinnen von Solarstrom zu optmieren.

    Das Balkon Kraftwerk und seine bürokratischen Hürden

    Die Regierung begrüßt es ausdrücklich, wenn Unternehmen und Privatleute Eigeninitiative zeigen und eigene Photovoltaik einsetzen. Denn der Ausbau der regenerativen und umweltfreundliche Energien stellt einen wichtigen Beitrag dar, um Energiekrise und Klimawandel aufzuhalten und gleichzeitig die fällige Energiewende zu unterstützen. Doch Kritiker äußerten konstant den Vorwurf, dass private Initiativen rund um Sonnenenergie vom Bund dadurch torpediert würden, dass unangenehme Bürokratie solche Projekte nicht gerade fördere. Das betrifft insbesondere auch das Balkonkraftwerke. Ein neues Solar-Gesetz soll auch solche bürokratischen Hemmschuhe abbauen.

    Beispiele solcher Hürden und Bestimmungen, die das Installieren und Betreiben von Balkonkraftwerken erschweren, sind unter anderem das relativ komplizierte Anmelden des eigenen Balkonkraftwerks bei der Bundesnetzagentur oder umfassende Vorschriften bezüglich von einzusetzenden Stromzählern oder Arten von Steckern. Durch ein neues Gesetz macht der Bund das Betreiben der Balkonkraftwerke aber nun erfreulich attraktiver.

    Mieter:innen profitieren

    Vielleicht haben auch Sie eine Wohnung gemietet und möchten durch ein Balkonkraftwerk sowohl Strom sparen als auch umweltfreundliche Energie gewinnen. Dann dürften die Gesetzesänderungen für Balkonkraftwerke, die ab 2024 gelten werden, diesen Plan wertvoll unterstützen. Denn die Gesetzesänderungen umfassen auch das Ändern des Mietrechts, weil man nun grundsätzlich die Erlaubnis von Vermieter:innen erhalten dürfte, wenn Balkonkraftwerke montiert werden sollen. Ohne Grund dürfen Vermietende diese Steckersolaranlagen – ob nun Fassaden- oder Balkonvariante – nicht ablehnen.

    Erleichterungen auch rund um das Anmelden der Balkonkraftwerke

    Einen wesentlicher Kritikpunkt bezüglich der bürokratischen Hürden von Balkonkraftwerken stellte besonders das Anmeldewesen dar. Balkonkraftwerke mussten sowohl der Bundesnetzagentur – genauer gesagt dem Marktstammdatenregister – als auch dem Netzbetreiber angemeldet werden. Durch das neue Solargesetz der Bundesregierung entfällt die Verpflichtung, Balkonkraftwerke dem Netzbetreiber zu melden. Das betrifft solche Photovoltaikanlagen, die maximal zwei Kilowatt und eine Leistung des Wechselrichters von maximal 800 Voltampere besitzen. Diese Modelle sind durch das vereinfachte Anmelden nun erfreulich leichter als grünes Projekt – von privaten Haushalten oder Unternehmen – umsetzbar. Besteht aufgrund der Werte des Balkonkraftwerks die Anmeldepflicht, genügt das Informieren der Bundesnetzagentur, die dies dann dem Netzbetreiber weiterleitet.

    Auch technische Erleichterungen durch das neue Gesetz

    Die alten Bestimmungen rund um den Einsatz der Balkonkraftwerke umfassten auch technische Voraussetzungen. Stromzähler, die als rückwärtslaufende Modelle arbeiten, mussten beispielsweise gegen moderne Stromzähler ausgetauscht werden, wenn ein Balkonkraftwerk angeschlossen wurde. Auch Schukostecker durften nicht genutzt werden. Die neuen Vorschriften setzen nun jedoch weder das sofortige Austauschen eines alten Zählermodells vor, noch fordern sie den Wieland-Stecker. Durch diese technischen Erleichterungen sind wesentliche Hemmschuhe bezüglich des Nutzens der Balkonkraftwerke abgebaut.

    Die Einspeise-Limitierung von maximal 600 Watt als Hürde abbauen

    Ein Ärgernis unter den potenziellen Eigentümer:innen von Balkonkornkraftwerken stellte es auch dar, dass der Gesetzgeber bezüglich der Leistung der Stecker-Kraftwerke unangenehme Einschränkungen vorsah. Auch diese sind durch das neue Gesetz erfreulich abgebaut. Während alte Bestimmungen vorgaben, dass Wechselrichter der Balkonkraftwerke maximal 600 Watt einspeisen durften, dürfen es nun 800 Watt sein. Auch bezüglich der Nutzung der Solarzellen als Kernstück des photovoltaischen Effekts von Solaranlagen sind nun attraktivere Bestimmungen formuliert worden. So dürfen Solarzellen nun die Leistung von maximal 2000 Watt bieten. Voraussetzung ist es jedoch, dass der Wechselrichter nach wie vor die Begrenzung von 800 Watt aufweist. Dennoch sind 2000 Watt als Leistung von Solarzellen ein solides Fundament das die Energiewende auch durch private Nutzer:innen von Solaranlagen erfreulich fördert.

    Mehrwertsteuer: null Prozent

    Trotz der erfreulichen Änderungen durch das neue Solargesetz legte die Bundesregierung bereits Anfang 2023 einen wichtigen Grundstein: Photovoltaikanlagen unterliegen seit Anfang dieses Jahres nicht der Mehrwertsteuer. Das gestaltet den Kauf einer solchen PV selbstverständlich besonders attraktiv .

    Wenn Sie weitere günstige Optionen rund um ein Balkonkraftwerk auch als eventuelle Erweiterung einer bereits bestehenden Solaranlagen planen, sollten Sie unbedingt den Fachbetrieb konsultieren. Dieser berechnet den Strombedarf und das Volumen der Photovoltaikanlage ganz genau. Außerdem kennen solche Expert:innen auch eventuell nutzbare Förderungen durch den Bund oder durch die Länder. Diese setzen die Projektierung durch den Fachbetrieb voraus. Außerdem dürfen Energieprojekte nicht vor dem Förderantrag begonnen werden. Auskünfte erhalten Sie durch die Teams der Fachbetriebe und deren Websites, aber auch aus Foren oder Blogs.

    lxlp