Förderung für Photovoltaik 2023
Für die Neuinstallationen von Photovoltaikanlagen gibt es bundesweite Förderungen vom Staat. In diesem Artikel nicht direkt behandelt, aber ebenfalls interessant in dem Zusammenhang: Es gibt auch Zuschüsse für den Umbau der Heizung auf eine ökologische Variante. Also beispielsweise, wenn die alte Ölheizung durch eine Wärmepumpe ersetzt wird.
Vor allem bei so einem Umbau sind Solaranlagen eine gute Unterstützung, um die anschließend höheren Stromkosten durch die Wärmepumpe zu verringern.
Auch die energetische Sanierung kann durch Zuschüsse unterstützt werden. Dabei handelt es sich unter anderem um die Dämmung von Wänden oder den Austausch alter Fenster und Türen.
Diese Zuschüsse sind unabhängig von der Förderung für Photovoltaik zu beantragen. Die Förderungen für Solaranlagen sind unter anderem diese:
Die Einspeisevergütung für Solarstrom
Seit dem Jahr 2023 wird die Anschaffung von neuen Photovoltaikanlagen durch den Bund gefördert, indem die Mehrwertsteuer auf den Kauf wegfällt. Das gilt sowohl für die Anlage als auch für den Batteriespeicher.
Dazu kommt ein bundesweiter Anspruch auf die sogenannte Einspeisevergütung. Die Einspeisevergütung bezeichnet die bereits erwähnte Einspeisung von Strom ins öffentliche Netz und die Vergütung dafür.
Anlagen, mit einem Eigenverbrauch von bis zu 10 Kilowatt Peak, werden pro kWh mit 8,2 Cent vergütet. Das gilt für alle Anlagen, die seit dem 30. Juli 2022 in Betrieb genommen wurden und noch werden.
Bei größeren Anlagen sinkt die Höhe der Vergütung für alles, was über die 10 kWp hinausgeht. Für jedes weitere kWp gibt es dann noch 7,1 Cent. Das gilt dann für Anlagen von bis zu 40 kWp.
Bei Anlagen mit Volleinspeisung – also Photovoltaikanlagen, die den gesamten generierten Strom ins Netz eines Netzbetreibers übermitteln, gelten eigene Vergütungssätze. Diese stehen bei 13 Cent pro kWh bis zu 10 kWp und 10,0 Cent bis zu 40 kWp.
Als erstes Vergütungsjahr gilt das Jahr der Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage und der Einspeisung des generierten Stroms ins Netz des entsprechenden Netzbetreibers.
Die Vergütungssätze laufen zwar bis 2042, allerdings gelten sie nur für Anlagen, die bis Januar 2024 in Betrieb genommen wurden. Ab dann senkt sich der Vergütungssatz halbjährlich um einen Cent.
Kredite für Photovoltaik und Speicher
Für die Förderung von Photovoltaik wurde das Programm Erneuerbare Energien 270 ins Leben gerufen. Dabei handelt es sich um ein Förderprogramm der KfW Bankengruppe. Die KfW ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau, einer der führenden Förderbanken weltweit.
Die KfW ist keine herkömmliche Bank, bei der man ein Konto anlegen kann. Es gibt keine Filialen und auch keine Einlagen von Kund:innen. Die Förderbank finanziert sich beziehungsweise ihr Geschäft fast komplett über internationale Kapitalmärkte.
Das Förderprogramm Erneuerbare Energien 270 macht Anlagen in der Finanzierung günstiger, da die Zinsen gesenkt sind. Im Jahr 2021 wurden auf diese Weise über 6.000 neue Photovoltaikanlagen gefördert. Die Kredite beliefen sich auf eine Höhe von mehr als 300 Millionen Euro.
Das Darlehen bei der KfW kann für die Finanzierung einer Photovoltaikanlage, eines Batteriespeichers oder auch von beidem beantragt werden.
Die Förderung beschränkt sich nicht ausschließlich auf die Anschaffung der Anlage, sondern berücksichtigt auch die Kosten für Planung, Projektierung und Installation der Photovoltaikanlage.
Außerdem gilt der Kredit der KfW auch für gebrauchte Anlagen, sofern diese noch nicht für ein Jahr am Netz sind oder eine alte Anlage so modernisiert wird, dass sich dadurch die Leistung erhöht.
Ein Förderkredit kann zwischen 5 und 30 Jahren laufen. Die Zinsen sind vom Einzelfall abhängig, liegen aber im besten Fall bei ungefähr 4 Prozent.
Der Antrag auf den Förderkredit kann direkt auf der Seite der KfW vorbereitet werden. Der Antrag selbst wird aber über die Hausbank bei der KfW eingereicht. Das sollte geschehen, noch bevor die Anlage gekauft wird.
Zuschüsse für die Beratung zu Solaranlagen
Bei der Anschaffung einer Photovoltaikanlage stellen sich im Vorfeld wichtige Fragen. Diese wären unter anderem:
- Lohnt sich eine Photovoltaikanlage für mein Haus?
- Wie groß muss die Anlage sein?
- Mit oder ohne Speicher?
- Wie hoch ist der Stromverbrauch bisher im Jahr?
- Sollte die Heizung ausgetauscht werden, um mehr von der Anlage zu profitieren?
Diese und weitere Fragen können bei einer professionellen Beratung geklärt werden. Für die Kosten dieser Beratung gibt es ebenfalls staatliche Förderungen.
Beispielsweise bietet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine Beratung vor Ort an, bei der zusätzlich ein individueller Sanierungsplan erstellt wird.
Bei dieser Beratung werden bis zu 80 Prozent der Beratungshonorars übernommen. Höchstens aber 1.300,00 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und 1.700,00 Euro bei Wohngebäuden mit mindestens drei Wohneinheiten.
Das Bundesministerium für Wirtschaft fördert außerdem die Energieberatung der Verbraucherzentralen.
Staatliche Förderungen für Photovoltaik nach Bundesland
Die 16 Bundesländer in Deutschland können eigenen Förderprogramme aufstellen. Wie diese aussehen, wie hoch die Zuschüsse ausfallen und was genau dabei bezuschusst wird, dürfen die Länder frei entscheiden.
Die meisten Bundesländer haben in der Vergangenheit vor allem die Anschaffung der Batteriespeicher gefördert. Allerdings wurden diese Förderprogramme größtenteils eingestellt, da die Fördergelder aufgebraucht sind.
Die meisten Förderprogramme finden auf kommunaler Ebene statt. Zahlreiche Kommunen und Städte in allen Bundesländern Deutschlands haben eigene Förderprogramme aufgezogen.
Vor allem für die kleineren Balkonkraftwerke – Solaranlagen für den Balkon – gibt es viele Förderungen.
Im Jahr 2023 beschränken sich die Förderungen bislang auf wenige Bundesländer. Auf Landesebene gibt es also nur noch wenige Zuschüsse für die Anschaffung und Installation einer Photovoltaikanlage.
Für die noch bestehenden Förderungen ist es immer eine Voraussetzung, dass die entsprechende Anlage mit dem öffentlichen Stromnetz verbunden ist. Außerdem muss die Anlage natürlich im entsprechenden Bundesland installiert werden. Es ist also nicht möglich, Förderungen aus einem anderen Bundesland zu beziehen und die Anlage dann in einem Bundesland, das keine Fördermittel zur Verfügung stellt, in Betrieb zu nehmen.
In diesen Bundesländern gibt es derzeit (Stand April 2023) Förderungen für Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher oder beides:
Förderungen für Photovoltaik in Berlin
Berlin fördert sowohl Photovoltaikanlagen als auch Stromspeicher.
Im Juli 2022 wurde in Berlin das Solar-Plus-Programm vom zuständigen Senat beschlossen und seit dem 1. September 2022 ist es aktiv. Die Zuschüsse aus dem Programm gelten für den Kauf von Batteriespeichern und einen Teil der Kosten von Solaranlagen.
Allerdings gelten die Förderungen nur für Anlagen, die nicht auf Dächern installiert werden. Nur für Anlagen, die an Fassaden oder denkmalgeschützten Gebäuden angebracht werden, kann ein Zuschuss beantragt werden.
Die Fördersätze sind folgendermaßen aufgestellt:
- Stromspeicher für Ein- oder Zweifamilienhaus – 300,00 Euro pro kWh Speicherkapazität bis zu einem Maximalwert von 15.000,00 Euro
- Stromspeicher für Mehrfamilienhäuser – bis zu 65 Prozent der Anschaffungs- und Installationskosten bis zu einem Maximalwert von 30.000,00 Euro
- Photovoltaikanlage für denkmalgeschützte Gebäude – bis zu 65 Prozent der Mehrkosten im Vergleich zu den Kosten für ein Gebäude, das nicht unter Denkmalschutz steht
- Photovoltaikanlage für Fassaden an Bestandsgebäuden – bis zu 65 Prozent der Mehrkosten im Vergleich zu den Kosten für eine Dachanlage
Die Erstberatung bei einer Steuerberatung wird zudem mit pauschalen 226,10 Euro inklusive der Erstellung eines Dachgutachtens und der Kosten für den Umbau von Messplätzen oder den Einbau eines neuen Zählerschranks gefördert.
Der Antrag kann nur von Hauseigentümer:innen vorgenommen werden. Als Besitzer:in einer Eigentumswohnung muss die Hausverwaltung den Antrag stellen.
Der Antrag wird bei der Investitionsbank Berlin-Brandenburg (IBB) eingereicht.
Förderungen für Photovoltaik in Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein bezuschusst die Anschaffung einer steckerfertigen Photovoltaik-Balkonanlage pauschal mit 200,00 Euro.
Ab Sommer 2023 sollen aber auch Stromspeicher in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage gefördert werden. Das Förderprogramm „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“ sieht einen Zuschuss in Höhe von 750,00 Euro für die Anschaffung eines Batteriespeichers vor.
Förderungen für Photovoltaik in Sachsen-Anhalt
Im Jahr 2022 hat Sachsen-Anhalt 2,9 Millionen Euro an Fördergeldern für die Anschaffung von Stromspeichern für PV-Anlagen bereitgestellt.
Das Förderprogramm „Sachsen-Anhalt SPEICHERT“ soll weitergehen, also gibt es auch im Jahr 2023 Zuschüsse für Batteriespeicher.
Die Voraussetzungen für diese Förderungen sind, dass mit dem Stromspeicher auch eine Photovoltaikanlage installiert wird oder eine Photovoltaikanlage auf die doppelte Leistung erweitert wird.
Außerdem muss der Stromspeicher am öffentlichen Netz angebunden sein und mindestens eine Speicherkapazität von 5 kWh aufweisen.
Die Fördergelder liegen bei 300,00 Euro pro kWh der nutzbaren Speicherkapazität bis zu 25 kWh. Für alle weiteren kWh gibt es noch 200,00 Euro.
Kommunale Förderungen für Photovoltaik
Wie bereits erwähnt, gibt es auch kommunale Förderprogramme der Städte. Diese alle aufzuzählen, würde hier den Rahmen sprengen. Am besten informieren Sie sich selbst, ob an Ihrem Standort Förderungen möglich sind.
Eine Auswahl von Städten, die Förderungen für PV-Anlagen und Stromspeicher bereitstellen, wollen wir Ihnen hier aber trotzdem präsentieren:
Förderungen für Photovoltaik in Aachen
Aachen fördert Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher. Dabei gibt es pauschal einen Zuschuss zwischen 500,00 und 2.500,00 Euro, abhängig von der Leistung der Anlage und der Kapazität des Speichers.
Die Förderung gilt für Anlagen ab einer Leistung von 1 kWp, die neu installiert und ans Stromnetz angebunden werden und Stromspeicher mit maximal 20 kWh und einem Maximalspeicher in kWh wie die angeschlossene Anlage Leistung in kWp hat.
Der Antrag auf die Förderung muss direkt bei der Stadt eingereicht werden.
Förderungen für Photovoltaik in Bonn
Bonn fördert PV-Anlagen für alle Gebäude unter der Voraussetzung, dass die gesamte Dachfläche ausgenutzt wird. Dafür gibt es dann einen Zuschuss von 100,00 Euro pro kWp.
Zusätzlich werden auch Fassadenanlagen oder zusätzliche Dachbegrünungen gefördert.
Das Programmbüro klimaneutrales Bonn ist für die Anträge verantwortlich.
Förderungen für Photovoltaik in Braunschweig
Die Stadt Braunschweig fördert Anlagen und Speicher mit pauschalen Beträgen, sofern der Antrag von Hauseigentümer:in, Hausmieter:in oder Hauspächter:in gestellt wird.
Diese Fördergelder gibt es:
- PV- Anlage bis 10 kWp – pauschal 700,00 Euro
- PV-Anlage zwischen 10 und 15 kWp – pauschal 1.100,00 Euro
- PV-Anlage ab 15 kWp – pauschal 1.500,00 Euro
- Mietstromanlage – pauschal 2.000,00 Euro und 200,00 Euro pro kWp Leistung
- Fassadenanlagen und PVT-Module, die Photovoltaik und Solarthermik kombinieren, kommt ein Bonus in Höhe von 500,00 Euro pro kWp Leistung hinzu.
- 500,00 Euro können auch für Speicher ab einer Größe von 3 kWh beantragt werden.
Förderungen von Photovoltaik in Darmstadt
Darmstadt stellt eine Förderung für Hausbesitzer:innen, Hausmieter:innen, Hauspächter:innen und auch kleine und mittlere Unternehmen bereit.
Eine neue PV-Anlage wird mit bis zu 6.000,00 Euro gefördert. Jeweils 200,00 Euro pro kWp. Bis zu einer Größe von 30 kWp kann also ein Antrag gestellt werden.
Förderungen für Photovoltaik in Düsseldorf
Die Maximalförderung in Düsseldorf beträgt 10.000,00 Euro bis zu einer Maximalleistung von 30 kWp.
Bei Batteriespeichern werden 250,00 Euro pro kWh bereitgestellt. Allerdings gibt es dafür einige Bedingungen, denn es werden nur Lithium-Ionen-Systeme gefördert und die Anbindung an die Photovoltaikanlage muss wechselseitig vorgenommen werden. Außerdem dürfen nur 50 Prozent des generierten Stroms ins öffentliche Netz gehen.
Der Antrag wird über das Umweltamt gestellt und ist Teil des Programms „Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten in Düsseldorf“.
Förderungen für Photovoltaik in Freiburg
Die Stadt Freiburg gibt eine Mindestförderung von 200,00 Euro für Photovoltaikanlagen, die über die gesetzliche Mindestgröße hinausgehen. Das bedeutet, dass jede Anlage mit mindestens 200,00 Euro gefördert wird. Der Zuschuss kann aber auch bis 1.500,00 Euro hochgehen.
Ansonsten gibt es über das Programm „Klimafreundlich wohnen“ 150,00 Euro Zuschuss pro kWh. Auch hier ist der Maximalbetrag 1.500,00 Euro.
Darüber hinaus fördert die Stadt sogar die Erstellung der ersten Steuererklärung mit Solaranlage mit 500,00 Euro.
Förderungen für Photovoltaik in Köln
Köln förder über das „Förderprogramm Gebäudesanierung und erneuerbare Energien“ Anlagen mit bis zu 30.000,00 Euro. Dabei gibt es einen Zuschuss von 250,00 Euro pro kWp. Der Maximalzuschuss beträgt 60 Prozent der investierten Kosten.
Batteriespeicher werden mit 150,00 Euro pro kWh bezuschusst.
Förderungen für Photovoltaik in München
München hat im Jahr 2022 das „Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude“ ins Leben gerufen.
Die Stadt zahlt folgende Zuschüsse:
- netzgekoppelte Photovoltaikanlage auf Wohngebäuden – 300,00 Euro pro kWp
- Anlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden – 400,00 Euro pro kWp
- Glas-Glas-Module – 50,00 Euro pro kWp
- Kombination mit Gründach – 100,00 Euro pro kWp
Die Fördersätze sinken halbjährlich. Je eher man sich entscheidet, desto höher ist also die Förderung.
Förderungen für Photovoltaik in Münster
Direkt bei der Stadt Münster kann ein Antrag gestellt werden, der 300,00 Euro pro kWp Zuschuss für PV-Anlagen an Hausfassaden, bei Mehrfamilienhäusern und auf Gründächern ergibt.
Förderungen für Photovoltaik in Stuttgart
Die Stadt Stuttgart geht bei der Förderung einen etwas anderen Weg. Statt die Anschaffung und Installation einer Photovoltaikanlage zu bezuschussen, gibt sie Zuschüsse für die notwendigen Arbeiten am Haus heraus.
Dazu gehören beispielsweise der Gerüstbau, ein neuer Zählerschrank, Schutz vor Blitzeinschlägen oder auch eine sogenannte Ertüchtigung des Daches, damit dieses die Anlage auch tragen kann.
Die Förderung geht bis zu 450,00 Euro. Für Stromspeicher kommen bis zu 300,00 Euro pro kWh hinzu.
Des Weiteren gibt es pauschal 1.000,00 Euro, falls eine Wallbox für ein E-Auto installiert werden muss. Die Box selbst wird zwar nicht gefördert, aber auch hier die Arbeiten für die Installation wie beispielsweise die Kabellegung.
Die entsprechenden Anträge müssen beim Amt für Umweltschutz eingereicht werden.