Das Wichtigste in Kürze
Die Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen in Deutschland wurde für das Jahr 2023 festgelegt und gilt für 20 Jahre.
Sie beträgt 8,2 Cent pro Kilowattstunde (kWh) für Anlagen bis zu 10 kWp und 7,1 Cent für Anlagen über 10 kWp.
Die Steuerbefreiung für PV-Anlagen bis 30 kWp wurde eingeführt, und die Vergütungssätze wurden erhöht, insbesondere für Dachanlagen.
Die Degression der Vergütung wurde bis 2024 ausgesetzt, danach sinkt sie halbjährlich um 1 Prozent.
Die Einspeisevergütung wird über das EEG-Konto finanziert und bleibt bis mindestens 2042 erhalten, danach wird sie am Jahresmarktwert für Solar ausgerichtet.
Die Einspeisevergütung bei Photovoltaikanlagen bezieht sich auf den Strom, der in die öffentlichen Stromnetze eingespeist wird. Für diesen verkauften Strom ist die Einspeisevergütung für 20 Jahre auf 8,2 Cent bis zu 10 kWp und 7,1 Cent über 10 kWp festgelegt.
Photovoltaik 2023
Für das Jahr 2023 hat der Bundesrat bereits 2022 einige Änderungen für die Anschaffung und den Betrieb von Photovoltaik-Anlagen auf den Weg gebracht. Durch diese Änderungen soll ein neuer Anreiz für Privatpersonen und Unternehmer:innen geschaffen werden, eine PV-Anlage zu kaufen.
Diese Änderungen machen sich schon bei den Anschaffungskosten bemerkbar. Seit dem Jahr 2023 entfallen die Umsatzsteuer und die Einkommensteuer auf PV-Anlagen und Stromspeicher. Zumindest für Anlagen bis zu einer Höchstleistung von 30 Kilowatt Peak (kWp) gilt diese Regelung.
Das ist vor allem für private Anlagen und PV-Anlagen für Unternehmen interessant, die nicht ausschließlich für gewerbliche Zwecke genutzt werden sollen, denn größere Anlagen, wie sie beispielsweise in Solarparks stehen, sind von dieser Regelung ausgeschlossen.
Da für Privatpersonen und kleine oder mittelständische Unternehmen eine PV-Anlage von einer Größe bis zu 30 kWp für gewöhnlich ausreicht, ergibt sich durch die Steuerbefreiung ein großer finanzieller Vorteil.
Die EEG 2023 für die Einspeisevergütung
Die Änderungen betreffend die Photovoltaik-Anlagen für das Jahr 2023 wurden im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgelegt. Diese neuen Beschlüsse haben vor allem Auswirkungen auf die Einspeisevergütung.
Die Einspeisevergütung bezieht sich auf eine Vergütung für den Strom, der von einer Solaranlage generiert wird, aber nicht dem Eigenverbrauch dient. Der Strom kann in ein öffentliches Netz eines Netzbetreibers eingespeist werden, wofür es dann die Einspeisevergütung gibt.
Die Vergütung für Dachanlagen wird deutlich angehoben im Vergleich zu den vorherigen Jahren. Die Förderung für Anlagen, die ausschließlich für die Einspeisung von Strom in öffentliche Stromnetze vorgesehen sind, fällt höher aus als die für Anlagen, die auch dem Eigenverbrauch dienen.
Anlagen mit Volleinspeisung und Teileinspeisung können kombiniert werden. Dadurch lohnt es sich mehr, das komplette Dach voll mit Solarpaneelen zu belegen.
Bis zum Jahr 2024 war eine Degression der Vergütungssätze vorgesehen, die auf eine halbjährliche Senkung der Sätze geändert wurde. Diese tritt aber erst im Jahr 2024 in Kraft. Bis dahin bleiben die Sätze also gleich.
Wir gehen die Neuerungen und deren Bedeutung in diesem Artikel im Detail durch: