E-Auto-Förderung 2023
Plugin-Hybride scheiden aus der Förderung aus

Linienmuster
Breadcrumb-Navigation

Inhaltsverzeichnis

    Die Bundesregierung verringert ab 2023 die Förderung auf E-Autos und grenzt im Verlauf die Bezugsberechtigung ein. Plugin-Hybrid-Fahrzeuge werden ab 1. Januar 2023 nicht mehr gefördert.

    Autor:in: lexoffice Redaktion

    Veröffentlicht:

    Die E-Auto-Förderung verringert sich ab dem 1. Januar 2023. Während Plugin-Hybride vollständig aus der Förderung ausscheiden, bleibt sie für batterie- und brennstoffzellenbetriebene Fahrzeuge verringert erhalten. Ab 1. September 2023 dürfen nur noch Privatleute die Förderung in Anspruch nehmen.

    Die Bundesregierung setzt auch 2023 auf die Förderung von E-Autos. Dabei will sie sich mit dem Umweltbonus konsequenter um effektiven Klimaschutz bemühen. Deshalb stehen im Fokus der Förderung ab 1. Januar 2023 Fahrzeuge, die durch Batterie oder Brennstoffzellen betrieben werden. Gleichzeitig verringert sich der jeweilige Förderungsbetrag. Plugin-Hybride werden nicht mehr gefördert.

    Elektromobilität: E-Auto Förderung

    Die E-Auto-Förderung im Detail

    Je nach Anschaffungspreis werden Förderbeiträge zwischen 4000 und 3000 EUR gezahlt.

    Damit verringert die Bundesregierung die Förderungen für die Elektroautos. Sie lagen bisher zwischen 5000 und 6000 EUR. Ebenso werden ab 1. September 2023 nur noch Privatleute von der Förderung profitieren können. Gewerbliche Fahrzeuge werden ab diesem Zeitpunkt nicht mehr gefördert.

    Die Höhe der Förderung richtet sich am Nettolistenpreis aus:

    • Nettolistenpreis bis 40.000 EUR 4.500 EUR Förderung
    • Nettolistenpreis zwischen 40.000 und 65.000 EUR 3.000 EUR Förderung

    Dabei gibt es einen Ausblick auf den 1. Januar 2024: Ab diesem Zeitpunkt werden E-Autos mit einem Nettolistenpreis über 45.000 EUR nicht mehr gefördert.

    Für die Inanspruchnahme der Förderungen kommt es auf das Datum des Förderantrages an. Dieser ist an die Fahrzeugzulassung gekoppelt.

    Für die Zuschüsse steht der Klima- und Transformationsfonds (KTF) bereit. Deshalb hängt die Ausreichung von Förderbeträgen auch davon ab, dass der Fonds noch nicht ausgeschöpft ist.

    Zu dem Umweltbonus von staatlicher Seite auf Antrag kommt ein Herstelleranteil in Höhe von 50 % der staatlichen Förderung hinzu. Präzise setzt sich der Umweltbonus aus Herstelleranteil und staatlichem Anteil zusammen. Regelmäßig wird der Herstelleranteil bereits auf den Kaufpreis oder die Leasingrate verrechnet.

    Hintergrund der neuen Förderregelungen

    Mit Blick auf die ehrgeizigen Klimaziele und den angestrebten Ausbau der E-Mobilität erscheint die Absenkung/Beschränkung der Zuschüsse nicht nachvollziehbar. Die Bundesregierung sieht mit dem Überschreiten der 1 Million-Grenze bei den Zulassungen für Elektrofahrzeuge im Jahr 2021 eine neue Weichenstellung. Nach ihrer Auffassung ist die weitere Förderung der E-Fahrzeuge demnächst nicht mehr notwendig. Elektroautos hätten sich bereits in breiten Kreisen der Bevölkerung durchgesetzt.

    Gewerbetreibende, die 2023 noch von der Förderung profitieren möchten, müssen sich mit der Bestellung des Fahrzeugs beeilen. Das bestellte Elektroauto muss in den ersten beiden Quartalen zur Auslieferung kommen und zügig zugelassen werden. Nur so kann der Antrag auf Förderung noch bis zum 1.9.2023 gestellt werden.

    lxlp