Recht auf Reparatur
Verbraucherschutz rund um Hard- und Software

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    Das Recht auf Reparatur soll den Käufer:innen die Sicherheit bezüglich der Haltbarkeit ihrer Produkte geben.

    Autor:in: lexoffice Redaktion

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    Handy defekt? Tablet funktioniert nicht mehr? Software arbeitet nicht? – Diesen Ärger kennen sowohl Privatpersonen als auch Unternehmer:innen, die sich Hard- oder Software gekauft haben. Außerhalb der Garantie war es bislang schwierig und kostspielig, die Geräte reparieren zu lassen. Meist stellte sich der Neukauf als günstigere Option heraus. Nun räumt ein neues Recht auf Reparatur den Kund:innen ab 2023 attraktivere Optionen ein.

    Hard- und Software zerstörungsfrei gestalten

    Wenn Hersteller von Hard- und Software regelmäßig neue Geräte beziehungsweise entwickeln und auf den Markt bringen, sollen diese natürlich auch optimal verkauft werden. Das bedeutet, dass diese Unternehmen naturgemäß kein Interesse daran haben, besonders haltbare Geräte zu produzieren. Verbraucher:innen haben genau das gegenteilige Interesse. Sie schätzen es, wenn Produkte idealerweise fast zerstörungsfrei und erfreulich haltbar sind. Dafür gibt es eine ganze Reihe von Kriterien – etwa die Verfügbarkeit von passenden Ersatzteilen für Hardware oder von Updates, die die Funktionalität und die Sicherheit von Softwarelösungen aller Art gewährleisten. Haltbarkeit ist eines der wichtigsten Kaufkriterien, nach denen Kund:innen Hard- und Software auswählen.

    Neues Gesetz: Sicherheit rund um Smartphone & Tablet

    Das Recht auf Reparatur soll sowohl durch die EU-Kommission als auch die Ampel-Koalition ab 2023 verankert werden. Die soll den Käufer:innen die Sicherheit bezüglich der Haltbarkeit ihrer Produkte geben. Wie wird das konkret umsetzbar? Beispielsweise dadurch, dass die Produzenten von Hardware verpflichtet werden, Reparaturinformationen und Ersatzteile – beispielsweise das Display des Smartphones und den Akku des Tablets – noch mindestens sieben Jahre nach dem Kauf vorrätig zu haben. Auch das Austauschen der Ersatzteile soll leichter werden. Bezüglich der Software werden die Hersteller dazu verpflichtet, dass die nötigen Updates mindestens fünf Jahre lang angeboten werden.

    Recht auf Reparatur – echter Umweltschutz

    Das Recht auf Reparatur ist auch auch Gründen des Umweltschutzes lohnenswert. Denn je länger Smartphone und Tablet genutzt werden können, umso weniger Elektroschrott ist zu entsorgen und so weniger energieintensive Neuproduktion von Geräten muss stattfinden. Ein wertvoller Beitrag zum Umweltschutz!

    Was Unternehmer:innen wissen sollten

    Ob Start-up oder etablierter Betrieb: Effizienter Einkauf ist ein wichtiger Wettbewerbsfaktor. Unternehmer:innen, die Hard- oder Software kaufen, sollten genau darauf achten, dass die Hersteller das Recht auf Reparatur kennen und umsetzen. Bei Defekten und Softwareproblemen sollten sich die Käufer:innen der Produkte explizit auf dieses ab 2023 gültige Recht auf Reparatur berufen.

    lxlp