So kommen Sie an Ihr Geld!
Wenn ein Kunde mit einer Zahlung im Rückstand ist, ist das für alle Beteiligten ärgerlich. Mit lexoffice können Sie schnell und unkompliziert eine Mahnung selbst erstellen oder einem Kunden eine Zahlungserinnerung zusenden.
Bleibt eine Zahlung eines Kunden aus, ist nicht immer vom Schlimmsten auszugehen. Vielleicht ist Ihre Rechnung im Alltagsstress untergegangen. Bei lexoffice steht es Ihnen frei, ob Sie das Schreiben „Zahlungserinnerung“ oder „Mahnung“ nennen.
Wenn einer Ihrer Kunden wider Erwarten nicht bezahlen sollte und ein Gespräch nicht zum Erfolg geführt hat, können Sie mit lexoffice ganz schnell eine Mahnung bzw. Zahlungserinnerung erstellen und versenden. Wenn Sie im Rahmen einer schriftlichen Mahnung eine Zahlungsaufforderung versenden, hat dies für Ihren Kunden zwei Auswirkungen: Erstens wird Ihr Kunde an die offene Rechnung erinnert, zum anderen wird er durch die Mahnung auch im juristischen Sinne in Verzug gesetzt. So brauchen Sie nicht einmal einen Anwalt einzuschalten.
lexoffice bietet Ihnen die Möglichkeit, eine überfällige Rechnung mit nur einem Klick in eine Mahnung umzuwandeln. Dabei können Sie Änderungen auch direkt im Mahnungsschreiben vornehmen, ohne das Formular zu verlassen. So können Sie bspw. eine abweichende Zustelladresse angeben oder einzelne Positionen entfernen, wenn die vorherige Rechnung zumindest in Teilen bezahlt wurde.
Ihr Wechsel wird sofort mit dem gewünschten Funktionsumfang wirksam. Der neue Betrag wird dann mit dem nächsten Datum der Rechnungsstellung fällig.
Verabschieden Sie sich von Aktenordnern, Beleg-Chaos und Papierkram! lexoffice ist eine Buchhaltungssoftware, die Ihren Buchhaltungsaufwand auf ein Mindestmaß reduziert.
Über 200.000 Kund:innen und 50.000 Steuerberater:innen nutzen bereits lexoffice.
Ausgezeichnet durch das eKomi Siegel:
lexoffice erhält bei eKomi 1706 Bewertungen mit 4.9 von 1 bis 5 Sternen.