Erhöhung der
Kinderfreibeträge

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Zweistufige Erhöhung der Kinderfreibeträge: Erneute Anhebung um weitere 192 Euro. Jedem Elternteil stehen ab 2020 2.586 Euro zu. Jetzt mehr erfahren!

Autor:in: lexoffice Redaktion

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Der Bundesrat hat dem Familienentlastungsgesetz zugestimmt. Im Rahmen dessen wurden bereits 2019 die Kinderfreibeträge um 192 Euro angehoben. 2020 erfolgt eine weitere Erhöhung der Kinderfreibeträge um erneute 192 Euro.

Da im selben Zeitraum das Kindergeld steigt, hat sich die Bundesregierung zu einer zweistufigen Erhöhung der steuerlichen Kinderfreibeträge entschlossen, um Eltern finanziell zu entlasten. Jedem Elternteil steht ab 2020 ein Freibetrag von 2.586 Euro pro Jahr zur Verfügung – das macht bei verheirateten Paaren 5.172 Euro. Der Grundfreibetrag wird zudem von 9.168 Euro auf 9.408 Euro angehoben.

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