Krankenhaustransparenzgesetz

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    Im Oktober 2023 hat der Bundestag das Krankenhaustransparenzgesetz beschlossen. Hinter diesem sperrigen Begriff verbirgt sich eine Transparenzoffensive: Patient:innen und einweisende Ärzt:innen sollen sich künftig übersichtlich über die Leistungen und die Qualität von Krankenhäusern informieren können. Hierfür veröffentlicht und pflegt das Bundesgesundheitsministerium einen Klinik-Atlas im Internet. Der Starttermin ist am 01. Mai 2024.

    Autor:in: lexoffice Redaktion

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    Viele Selbstständige und andere Versicherte fragen sich: Was nützt mir dieses Krankenhaustransparenzgesetz? Für Patient:innen bietet dieser Online-Atlas die Möglichkeit, auf fundierter Basis eine Klinik zu wählen. Darüber hinaus erhofft sich die Regierung, dass die Effizienz im Gesundheitswesen steigt. Davon würden Soloselbstständige und Arbeitgeber:innen indirekt profitieren. Im besten Fall dämmen das Krankenhaustransparenzgesetz und die noch umfassendere Krankenhausreform die momentanen Kostensteigerungen für Krankenversicherungen ein und verhindern damit steigende Versicherungsbeiträge.

    Krankenhaustransparenzgesetz: Vorteile für Patient:innen

    Der künftige Krankenhaus-Atlas wird vielfältige Angaben zum Leistungsangebot und zur Behandlungsqualität enthalten. Nutzer:innen entnehmen diesem Tool zum Beispiel, welche konkreten Leistungen Kliniken anbieten. Für den besseren Überblick unterteilt der Atlas die Kliniken in folgende Kategorien:

    • Basisversorger
    • Fachversorger
    • Regelversorger
    • Maximalversorger

    Zusätzlich umfasst das Transparenzverzeichnis diverse Daten, die Aufschluss über die Qualität geben. Dazu gehören:

    • Angaben zum Personalschlüssel (Ärzt:innen, Pflegepersonal)
    • Fallzahlen in den einzelnen Leistungsgruppen
    • Komplikationsrate bei ausgewählten Eingriffen
    • Zertifizierungen

    Diese Daten müssen Krankenhäuser künftig übermitteln

    Das Krankenhaustransparenzgesetz fungiert als gesetzliche Grundlage dieses Krankenhaus-Atlas. In ihm regelt der Gesetzgeber, welche Daten die Kliniken dem Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) mitteilen müssen. Hierbei handelt es sich um eine Pflicht, welche die Krankenhäuser fristgerecht und regelmäßig erfüllen müssen. Das InEK leitet die Daten sowie detaillierten Auswertungen an das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) weiter. Dieses Institut bereitet die Daten für das Transparenzverzeichnis auf – die Veröffentlichung übernimmt das Bundesgesundheitsministerium.

    Die Mitteilungspflicht schließt folgende Bereiche ein:

    • Angaben zum ärztlichen Personal und zum Pflegepersonal
    • Daten zu Leistungen und Zuordnung in Leistungsgruppen
    • Angaben zu Komplikationen bei bestimmten Eingriffen

    Mehr Transparenz soll Behandlungsqualität erhöhen

    Der Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach und die Regierungskoalition versprechen sich vom Krankenhaustransparenzgesetz eine bessere Gesundheitsversorgung. Patient:innen und einweisende Ärzt:innen sollen gezielt das optimale Krankenhaus in der Nähe finden. Das erweist sich insbesondere bei komplexen Behandlungen als vorteilhaft. Dank Online-Atlas wählen Patient:innen beziehungsweise Ärzt:innen einen Standort, der im jeweiligen Bereich besondere Kompetenzen aufweist. Das erhöht die Chance auf eine effektive Behandlung.

    Zugleich soll das Transparenzverzeichnis den Wettbewerb zwischen den Krankenhäusern fördern. Jeder Anbieter hat großes Interesse daran, im Vergleich mit lokalen Konkurrenten gut abzuschneiden. Entsprechend besteht die Möglichkeit, dass der Krankenhaus-Atlas zu diversen Verbesserungen führt. So werden Krankenhäuser versuchen, den Personalschlüssel zu optimieren und die Komplikationsrate zu verringern.

    Krankenhaustransparenzgesetz: Lob, Kritik und Zweifel

    Die Gesundheitspolitik ist eines der umstrittensten Politikfelder. Hier stoßen vielfältige Interessen aufeinander, zugleich liegt ein komplizierter Regulierungsbedarf vor. Gesetzesänderungen erfolgen in diesem Bereich selten im Konsens, im Regelfall gibt es Streit. Das Krankenhaustransparenzgesetz belegt dies eindrucksvoll.

    Die Bundesregierung betont die Vorteile für Patient:innen, einweisende Ärzt:innen und das Gesundheitssystem im Ganzen. Auch die gesetzlichen Krankenkassen begrüßen die erweiterten Informationsangebote.

    Vertreter:innen der Krankenhäuser sehen das Transparenzverzeichnis kritisch. Sie befürchten unter anderem einen zusätzlichen bürokratischen Aufwand. Zugleich bezweifeln sie den Nutzen für Patient:innen. Ähnliche Kritik verlautet aus der Opposition.

    Verbesserte finanzielle Ausstattung

    Das Krankenhaustransparenzgesetz enthält auch Regelungen, die sich positiv auf die Liquidität von Kliniken auswirken. Die entsprechenden Bestimmungen finden sich ebenfalls in diesem Gesetz, obwohl kein unmittelbarer Zusammenhang mit dem Transparenzverzeichnis besteht. Konkret hat der Bundestag beschlossen:

    • Künftig werden Steigerungen der Tariflöhne frühzeitig refinanziert.
    • Der vorläufige Pflegeentgeltwert steigt von 230 Euro auf 250 Euro.
    • Krankenhäuser erhalten bei Bedarf einen Mindererlösausgleich.

    Die beiden letzten Punkte sind komplex – in der Regel befassen sich nur Fachleute mit dem herausfordernden Thema der Krankenhausfinanzierung. Für Patient:innen und Beschäftigte genügt die Erkenntnis, dass beide Maßnahmen mögliche Finanzprobleme lindern. Im Zuge der Coronakrise und der hohen Inflation leiden viele Kliniken unter Engpässen, zusätzliche finanzielle Mittel sind willkommen.

    Umfassende Reform bei Krankenhäusern

    Das Krankenhaustransparenzgesetz flankiert die wesentlich umfangreichere Krankenhausreform. Die Bundesregierung strebt gravierende Änderungen an – Ziel ist eine bessere Gesundheitsversorgung bei einem möglichst effektiven Einsatz der Mittel. Als Unternehmer:in wissen Sie, dass ein optimales Kosten-Nutzen-Verhältnis begrüßenswert ist. Beim deutschen Gesundheitssystem und speziell beim Krankenhaussystem gestaltet sich das aber schwieriger als bei einer einzelnen Firma.

    Die Gesundheitsversorgung ist wichtiger Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge, die Kosteneffizienz stellt nicht den einzigen Faktor dar. Versicherte wünschen eine ideale medizinische Betreuung, bestenfalls in unmittelbarer Nähe zu ihrem Wohnort. In Kombination mit dem Krankenhaustransparenzgesetz soll die Krankenhausreform die Behandlungsqualität fördern und zugleich die Existenz der Kliniken sichern. Dazu soll unter anderem die Abschaffung der Fallpauschale beitragen. Dieser Schritt soll auch unnötige Behandlungen verhindern.

    lxlp