Personalausweis & Reisepass

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    Das Thema Digitalisierung steht seit Jahren ganz oben auf der To-do-Liste des Gesetzgebers. Die Umsetzung geht jedoch sehr zögerlich vonstatten: Vom komplett digitalen Antrag auf einen Personalausweis oder einen Reisepass sind wir noch weit entfernt, allerdings soll es ab November 2023 erste Vereinfachungen geben. Damit wird einer neuen Verordnung der Bundesregierung Rechnung getragen, die die Verfahrensschritte komfortabler und einfacher gestalten will.

    Autor:in: lexoffice Redaktion

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    Personalausweis – was ist das genau?

    Mit Vollendung des 16. Lebensjahres müssen deutsche Staatsangehörige einen Ausweis besitzen, der die Feststellung ihrer Identität ermöglicht – den Personalausweis oder den Reisepass. So sieht es die Ausweispflicht nach § 1 des Gesetzes über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (PAuswG) vor. Sowohl für den Personalausweis als auch den Reisepass benötigen Sie ein den Vorgaben entsprechendes biometrisches Lichtbild. Das Gesetz sieht jedoch keineswegs vor, dass Sie das Ausweisdokument immer bei sich führen müssten. Das gilt nur in bestimmten Fällen.

    Bereits seit November 2007 ist es möglich, schon mit Geburt einen Personalausweis für ein Kind zu beantragen. Dazu sind neben der Geburtsurkunde bei älteren Kindern die früher ausgestellten Kinderausweise, Kinderreisepässe oder Reisepässe notwendig.

    Reisepass oder Personalausweis beantragen – wie ist der Ablauf?

    Bislang müssen Sie wenigstens zwei Termine einplanen, wenn Sie einen neuen Personalausweis und/oder Reisepass benötigen: Zunächst beantragen Sie die Ausstellung bei der relevanten Behörde, um das Dokument dann nach der angekündigten Frist abzuholen – und dafür zu unterschreiben. Dieser zweite Schritt soll nun wegfallen. Sie unterzeichnen bei der Beantragung dafür, dass Sie das Ausweisdokument an eine Abholstation geliefert bekommen. Die dort befindlichen Automaten ähneln denen an Poststationen: Sie erhalten von der Behörde einen individuellen Code, um den Personalausweis oder den Reisepass aus einem sicheren Fach entnehmen zu können. Auch elektronische Aufenthaltstitel sind so abzuholen.

    Der Vorteil: Sie müssen sich weder an Öffnungszeiten noch an einen fixen Termin halten. Allerdings wird die Umstellung auf diesen neuen Prozess nicht überall zum 1. November abgeschlossen sein, hier empfiehlt sich eine Rückfrage bei der ausstellenden Behörde.

    Online-Personalausweis – nächste Schritte geplant

    Auch jetzt schon kann ein Personalausweis online genutzt werden. Dazu ist zunächst eine PIN zu beantragen, die nach rund zwei Wochen per Brief geschickt wird. Holen Sie nun den Ausweis ab, bestätigen Sie der Behörde per Unterschrift den Erhalt der PIN. Mit Hilfe dieses Codes können Sie die digitalen Funktionen Ihres Ausweises nutzen. Dazu zählen beispielsweise

    • der Identitätsnachweis für Transaktionen im Internet,
    • bestimmte Anträge bei Autozulassungen,
    • Anträge auf staatliche Unterstützung und
    • die Online-Unterschrift – diese allerdings erst in Zukunft.

    Diese digitalen Funktionen müssen nicht zwangsläufig genutzt werden. Haben Sie sich jedoch die PIN senden lassen, heben Sie diese gut auf. Es ist wohl umständlich, bei Bedarf eine neue zu generieren.

    Ab November 2023 fällt nun auch die Unterschrift weg, mit der Sie den Erhalt der PIN bestätigen. Es reicht demnach die Zustimmung bei Beantragung – der Abholung am Automaten steht auch in diesem Fall nichts mehr im Wege.

    Personalausweis: weiterer Digitalisierungsfortschritt in Arbeit

    Bis 2025 sollen weitere Vereinfachungen greifen:

    • Der PIN-Brief soll zum Beispiel nicht mehr per Post verschickt, sondern direkt bei Antragstellung von der Behörde ausgehändigt werden – ab November 2024.
    • Darüber hinaus können Sie sich die Ausweise nach Hause senden lassen. Damit sparen Sie Zeit, müssen aber mit einer Gebühr rechnen.
    • Im Mai 2025 soll das Antragsverfahren auf digitale biometrische Lichtbilder umgestellt werden. Diese können wahlweise von Fotograf:innen oder direkt in der Behörde angefertigt werden. Damit wird sichergestellt, dass die Passbilder den biometrischen Anforderungen entsprechen. Im Zweifelsfall entfällt so ein weiterer Behördengang.

    Allerdings fehlen bislang die rechtlichen Voraussetzungen für diese Neuerungen, diese sollen im November 2024 vorhanden sein. Und nicht zuletzt werden die Umstellungen sowohl in technischer als auch in organisatorischer Hinsicht einige Zeit brauchen. Wahrscheinlich ist deshalb, dass die Aushändigung des PIN-Briefes bei Beantragung des Personalausweises ebenso wie der Versand der Dokumente an Antragsteller:innen frühestens im Frühjahr 2025 funktionieren werden.

    lxlp