2022: Regelsätze für Sozialhilfe und Grundsicherung steigen

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    Wer Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II bezieht, kann ab 2022 mit höheren Regelsätzen rechnen. Wir haben alles Wichtige zusammengefasst.

    Autor:in: lexoffice Redaktion

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    Empfänger von Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II erhalten 2022 mehr Geld

    Wer Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II bezieht, kann ab 2022 mit höheren Regelsätzen rechnen. Alleinstehende erhalten dann mit einem monatlichen Betrag von 449 EUR 3 Euro mehr im Monat. Auch bei Kindern und Jugendlichen steigen die Sätze entsprechen.(Kinder bis zum Alter von 13 Jahren erhalten 2 Euro mehr monatlich, ab 14 Jahren erhöhen sich die Regelsätze um 3 Euro monatlich). Die Anhebung entspricht einer Steigerung von 0,76 %. Alle Berechtigten im Bereich Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II profitieren von der Erhöhung der Regelsätze.

    Hintergründe der Regelsatzanpassung

    Mit der Erhöhung soll aus Sicht der Bundesregierung Menschen, die Anspruch auf staatliche Leistungen haben, ein menschenwürdiges Existenzminimum auch im Jahr 2022 ermöglicht werden. Manche Sozialrechtsexperten werden die Anpassung als ungenügend ansehen. Sie fragen sich beispielsweise, ob diese Erhöhung die steigende Inflation auffangen kann. Immerhin stiegen allein im Oktober 2021 die Verbraucherpreise um 4,5 %. Pandemie-bedingt und durch andere Umstände kann es zu weiteren Steigerungen kommen.

    Ermittlung der Regelbedarfe

    Das Statistische Bundesamt legt zur Ermittlung der Regelbedarfe eine sogenannte Einkommens- und Verbrauchsstichprobe vor. Die EVS soll die Einkommens- und Verbrauchssituation in der Bundesrepublik Deutschland abbilden. Hierzu werden Privathaushalte über ihr Einkommen und über ihre Ausgaben befragt. Dabei wird darauf geachtet, dass an der Befragung Haushalte aus allen sozialen Gruppierungen teilnehmen. Es soll sich ein repräsentatives Bild der Lebenswirklichkeit aller Bevölkerungsteile ergeben. Auf freiwilliger Basis nehmen 0,2 % aller privaten Haushalte an der Stichprobe teil. Aus den Ergebnissen der Befragung entsteht für die Berechnung der Regelbedarfe auf Grundlage statistisch nachgewiesener Verbrauchsausgaben ein Statistikmodell. Dieses gilt auch nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts als sachgerechte Möglichkeit, um die Regelsätze zu bestimmen und ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

    Führung eines Haushaltsbuches über 3 Monate

    In Zahlen ausgedrückt nehmen an der Befragung für die EVS 55.700 Haushalte mit insgesamt 111.000 Personen teil. Pro Haushalt wird freiwillig 3 Monate lang ein Haushaltsbuch geführt. Dort werden alle Ausgaben eingetragen. Die Angaben in den Haushaltsbüchern werden in einer gesamten Statistik vom Statistischen Bundesamt zusammengeführt und in standardisierter Form veröffentlicht. Es geht dabei um die Ausgaben für den privaten Konsum und die Lebenshaltung.

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