Zukunftsfinanzierungsgesetz: Interessant für Startups und KMUs

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    Am 17.11.2023 wurde das Zukunftsfinanzierungsgesetz vom Bundestag verabschiedet. Es umfasst eine Reihe von Maßnahmen und Regelungen in den Bereichen Kapitalmarkt, Steuerrecht und Gesellschaftsrecht. Das Gesetz bildet die Bemühungen der Bundesregierung ab, bessere Bedingungen am Finanzmarktplatz Deutschland zu schaffen. Angesprochen sollen sich vor allem Startups, kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) und Wachstumsunternehmen fühlen.

    Autor:in: lexoffice Redaktion

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    Welche Ziele verfolgt das Zukunftsfinanzierungsgesetz?

    Der Gesetzgeber möchte das Gesetz wörtlich nehmen. Es folgt dem Motto „Zukunft finanzieren“. Startups, Wachstumsunternehmen und KMUs soll der Zugang zum Kapitalmarkt erleichtert werden. Dafür sieht es ein Bündel von Maßnahmen vor.

    Wie können Startups und KMUs konkret profitieren?

    Das Zukunftsfinanzierung hat es sich zur Aufgabe gemacht, bessere Rahmenbedingungen für bestimmte Unternehmen zu schaffen. Dazu sind Maßnahmen bereichsübergreifend verbunden worden.

    Maßnahmen Steuerrecht

    Attraktive Steuerregelungen sollen die Möglichkeiten zur Mitarbeiterkapitalbeteiligung optimieren. Davon erhofft man sich eine bessere Positionierung für den Startup-Standort Deutschland im internationalen Vergleich. Hier wurde der steuerfreie Höchstbetrag von 1400 EUR auf 2000 EUR pro Jahr angehoben.

    Ebenso wurde der Kreis der Unternehmer erweitert, die von günstigen steuerrechtlichen Regelungen bei Mitarbeiterkapital profitieren können. Nicht nur Neugründungen sollen die Vorteile nutzen können, sondern auch etablierte kleinere und mittelständische Unternehmen sowie deren Mitarbeitende.

    Die sogenannte aufgeschobene Besteuerung der geldwerten Vorteile bei Vermögensbeteiligungen wird erweitert. Dahinter verbergen sich komplexe Steuerfragen:

    Bisher ergab sich häufig bei der Übertragung einer Beteiligung an Mitarbeiter eine sogenannte Dry-Income-Versteuerung. Dabei wurde ein steuerpflichtiger Arbeitslohn (Sachbezug) mit der Übertragung der Beteiligung beim Mitarbeitenden angenommen. Liquide Mittel waren zu diesem Zeitpunkt nicht zugeflossen. Die Regelungen im Zukunftsfinanzierungsgesetz wollen diese steuerliche Benachteiligung beenden.

    Das neue Gesetz schafft bestimmte begünstigte Sachverhalte, die eine Mitarbeiterbeteiligung in einem größeren Kreis von Unternehmen attraktiver machen soll.

    Unter anderem wurden Schwellenwerte für kleinere und mittlere Unternehmen angehoben und zugunsten weiterer Unternehmen verändert. Begünstigt werden auch sogenannte vinkulierte Vermögensbeteiligungen. Diese sind anzunehmen, wenn es einem Mitarbeitenden zum aktuellen Zeitpunkt nicht möglich ist, über eine Vermögensbeteiligungen zu verfügen.

    Die Besteuerung des geldwerten Vorteils aus einer Vermögensbeteiligung erfolgt nach der Gesetzesänderung jetzt nach 15 Jahren statt bisher 12 Jahren.

    Auch wird nach dem Zukunftsfinanzierungsgesetz im Fall, dass ein Arbeitnehmer das Unternehmen verlässt und die Beteiligung an das Unternehmen zurückfällt, nur die tatsächlich an Mitarbeitende gezahlte Vergütung besteuert.

    Das Gesetz enthält ferner eine Ausweitung im Anwendungsbereich der Arbeitnehmer-Sparzulage. Hier gelten als Einkommensgrenzen durch Anlage von Vermögensleistungen höhere Grenzen von 40.000 EUR für Einzelpersonen und 80.000 EUR für Zusammenveranlagte.

    Erleichterter Zugang zum Kapitalmarkt

    Mit Blick auf KMU und Wachstumsunternehmen wurde das Mindestkapital für einen Börsenzugang auf 1 Million EUR gesenkt. Der Antrag auf Börsenzulassung ohne den bislang erforderlichen Emissionsbegleiter als Mitantragsteller wird möglich.

    Mehr Potenzial bei der Eigenkapitalgewinnung

    Es werden Namensaktien mit Mehrstimmrechten zugelassen. Das soll Wachstumsunternehmen und Startups ein Plus an Flexibilität geben. Ergänzend sind neue gesetzliche Regelungen zur Gewährleistung des Minderheiten- und Anlegerschutzes enthalten.

    Kapitalerhöhungen sind durch das Gesetz leichter möglich. Maßnahmen beim vereinfachten Bezugsrechtsausschluss im Aktienrecht sollen flexiblere Gestaltungsspielräume schaffen und mehr Rechtssicherheit.

    Hier wurden auch die Grenzen des bedingten Kapitals bei Unternehmenszusammenschlüssen und Bezugsrecht von Arbeitnehmer:innen /Mitgliedern der Geschäftsführung erhöht. Streitigkeiten über die Angemessenheit der Höhe eines Ausgabebetrag werden jetzt im Spruchverfahren entschieden. Damit ist das Zulassungserfordernis im Rahmen eines Anfechtungsverfahrens entfallen.

    Kapitalmarkt und Digitalisierung

    Das Zukunftsfinanzierungsgesetz lässt Kryptowertpapiere als Namensaktien zu. Die elektronische Begebung bei Inhaberaktien ist auf Zentralregisterwertpapiere begrenzt.

    Es wurden bestimmte Maßnahmen getroffen, um die Rechtssicherheit bei Insolvenzen von Kryptoverkäufern zu stärken. Dazu wurden Änderungen unter anderem im Kreditwesengesetz vorgenommen.

    Veränderungen bei den Allgemeinen Geschäftsbedingungen

    Im Gesetz werden Allgemeine Geschäftsbedingungen in bestimmten Bereichen von der AGB-Kontrolle ausgenommen. Das gilt für bestimmte erlaubte Geschäft im Zusammenhang mit Kreditgewährungen von Banken und anderen Finanzdienstleistern.

    Unterstützung der Kapitalmarktaufsicht

    Das Gesetz sieht vor, die Digitalisierung bei der Kapitalmarktaufsicht voranzutreiben. Unter anderem sollen dabei die Möglichkeiten einer englischsprachigen Kommunikation mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verbessert werden.

    Wie ist das Zukunftsfinanzierungsgesetz zu bewerten?

    Ob sich das Gesetz in der Praxis als Erleichterung für KMMs und Startups erweisen würde, bleibt abzuwarten. Die Zielgruppe wird weiterhin viel Unterstützung von steuerberatenden Dienstleistern benötigen, um die Möglichkeiten der Änderungen insbesondere im Steuerrecht nachvollziehen zu können. Hier wurde sehr kleinteilig und im Detail gearbeitet, was für Nicht-Experten im Steuerrecht eher schwierig zu verstehen ist.

    Verschiedene Änderungen, die im Entwurf noch vorgesehen wurden, haben es nicht durch die Verabschiedung geschafft. Ob das die Wirkung des Gesetzes insgesamt beeinflussen wird, ist noch nicht abzusehen.

    Es bleibt insgesamt fraglich, ob gebündelte Maßnahmen des Gesetzgebers einen maßgeblichen Einfluss auf den Zugang zum Kapitalmarkt haben können. Wie alle Märkte hat der Kapitalmarkt eine Eigendynamik.

    Aufgrund ihrer Komplexität könnten komplexe gesetzliche Vorgaben eher hinderlich sein. Das größte Manko des neuen Gesetzes könnte es sein, dass sich keine konkreten Handlungsempfehlungen für kleinere und mittlere Unternehmen sowie Startups ergeben.

    Um etwa eine Mitarbeiterbeteiligung attraktiver zu machen, könnte es unzureichend sein, kleinere Stellschrauben bei der Besteuerung zu verändern. Deren Tragweite in der Praxis lässt sich nicht überblicken. Insoweit könnte der von der Bundesregierung erhoffte Impuls für Startups und KMUs ausbleiben.

    lxlp