Die Beitragsbemessungsgrenzen für die Kranken- und Pflegeversicherung steigen an. Auch die Beitragsbemessungsgrenzen für die Renten- und Arbeitslosenversicherung stiegen in Ost und West weiter an.
Als Grundlage für die Festsetzung durch Bundesregierung und Bundesrat dient die Verdienstentwicklung des Vorjahres. Die Rechengrößen bilden 2023 also die Lohnentwicklung 2021 ab.
Die Grundlage der jährlichen Berechnung der Beitragsbemessungsgrenze RV/AV West ist die Lohnzuwachsrate West. Sie lag im Jahr 2021 bei +3,3%. Die Rechengrößen in den neuen Ländern steigen aufgrund der gesetzlich festgelegten Rentenangleichung Ost unabhängig von der Lohnentwicklung.
Für die Beitragsbemessungsgrenzen KV/PV ist die bundesweite Einkommensentwicklung maßgebend. Hier lag der Wert im Jahr 2021 bei +3,3%.
Neben der Lohnentwicklung sind bei der Fortschreibung der Rechengrößen spezifische Rundungsregelungen zu beachten.