Tabak-Werbeverbot
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    Werbung für Tabakprodukte wird durch den Gesetzgeber reglementiert. Beispielsweise darf im Fernsehen nicht für Zigaretten geworben werden. Ab Januar 2021 gelten weitere Einschränkungen. Hier erhalten Sie einen Überblick.

    Autor:in: lexoffice Redaktion

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    Was ändert sich ab 2021?

    Die Werbung für Tabakprodukte wird durch den Gesetzgeber reglementiert. Beispielsweise darf im Fernsehen nicht für Zigaretten geworben werden. Ab Januar 2021 gelten weitere Einschränkungen. Ziel der Gesetzesänderung ist es, Menschen und insbesondere Jugendliche vor den gesundheitlichen Gefahren zu schützen. Hier erfahren Sie, welche neuen Maßnahmen zum Tabak-Werbeverbot im Einzelnen gelten.

    Weitere Einschränkungen bei der Kinowerbung

    Die Kinowerbung wird mit weitergehenden Regulierungen eingeschränkt. Bei Filmen, die für Kinder und Jugendliche freigegeben sind, ist Tabakwerbung in Zukunft grundsätzlich verboten. Bisher galt dieses Verbot ausschließlich für Filme, die nach 18 Uhr gezeigt werden. Werbung für Tabakprodukte ist demzufolge nur noch bei Filmen ohne Jugendfreigabe zulässig.

    Verbot der Außenwerbung und Gratisproben

    Die Außenwerbung wird eingeschränkt. Nur der Fachhandel ist in Zukunft berechtigt, an den Außenwänden oder im Schaufenster Werbung anzubringen. Außerdem ist es künftig nicht gestattet, Zigaretten kostenlos auf Veranstaltungen, Messen oder Konzerten zu verteilen.

    Welche Produkte sind betroffen?

    Mit dem neuen Gesetz werden nikotinfreie E-Zigaretten, Tabakerhitzer und Nachfüllbehälter teilweise mit nikotinhaltigen Produkten gleichgestellt. Damit trägt die Gesetzgeber der Tatsache Rechnung, dass vor allem bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen der Konsum von elektronischen Zigaretten angestiegen ist. Die besonderen Aromen verstärken offenbar die Bereitschaft, in den Zigarettenkonsum einzusteigen.

    Inkrafttreten der neuen Regelungen

    Die neuen Regelungen treten stufenweise in Kraft. Die weiteren Verbote bei der Kinowerbung und den Gratisproben werden zum 1. Januar 2021 gültig sein. Bezüglich der Außenwerbung gelten die neuen Einschränkungen ab dem 1. Januar 2022. Ab Anfang 2023 greift das Werbeverbot für Tabakerhitzer und ein Jahr später für elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter.

    lxlp