Zensus 2021: Planmäßige Volkszählung auf 2022 verschoben

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    Statistische Datenerhebung als wichtige Entscheidungsgrundlage kann wegen Corona nicht stattfinden - verschoben auf 2022.

    Autor:in: lexoffice Redaktion

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    Statistische Datenerhebung als wichtige Entscheidungsgrundlage

    Der auf 2022 verschobene Zensus 2021 war regulär zehn Jahre nach der letzten Erhebung in Deutschland vorgesehen, weil statistische Grundlagen bei verschiedenen Planungen unentbehrlich sind. Für die Durchführung der Volkszählung sind die Statistischen Ämter des Bundes und der deutschen Länder verantwortlich.

    Der ursprünglich für 2021 geplante Zensus ist eine statistische Erhebung. Damit ermitteln die verantwortlichen Ämter zunächst die Anzahl der Menschen, die in Deutschland leben. Zudem wird bei dieser Volkszählung geklärt, wie die Bevölkerung lebt und wohnt. Für den Zensus nutzen die Statistischen Ämter in erster Linie die Daten aus den Verwaltungsregistern. Nur ein relativ kleiner Anteil der Bevölkerung in Deutschland muss für den Zensus tatsächlich selbst Auskünfte geben. Zur Ergänzung der registergestützten Bevölkerungszählung sind Stichproben vorgesehen.

    Für zahlreiche Entscheidungen im Bund bleiben Zensus-Daten ebenso wie bei Maßnahmen in den einzelnen Ländern oder Gemeinden als Grundlage und Orientierungshilfe unverzichtbar. Ohne die regelmäßige Erhebung wäre es nicht möglich, verantwortlichen Behörden oder politischen Entscheidungsträgern verlässliche Bevölkerungs- und Wohnungszahlen zur Verfügung zu stellen. Aus diesem Grund ist seit 2011 nach einem Zeitraum von zehn Jahren immer eine erneute Volkszählung vorgesehen.

    Verschiebung des Stichtags für den Zensus auf 2022

    Kurz nach dem Beginn der Corona-Pandemie in Deutschland gab es bereits erste Überlegungen zu einer Verschiebung des Zensus 2021. Weil die Einschränkungen durch die Pandemie auch die öffentliche Verwaltung betreffen, sind die Vorbereitungen für die Volkszählung nicht planmäßig vorangekommen. Am 2. September 2020 beschloss die Bundesregierung einen Gesetzentwurf, der eine Verschiebung des Zensus-Stichtags vorsieht. Die Volkszählung findet laut den neuen Planungen genau ein Jahr später statt. Für den Zensus 2022 werden notwendige Vorbereitungsmaßnahmen genauso verschoben. Die Melderegister-Datenlieferung im November 2020 ist daher ausgesetzt. Mit Hygienekonzepten wollen die verantwortlichen Ämter sicherstellen, dass der Zensus 2022 ohne erneute Verschiebung stattfinden wird.

    lxlp