Befristete Mehrwertsteuersenkung endet
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Die seit 01.07.2020 geltende, temporäre gesenkte Mehrwertsteuer soll zum 01.01.2021 auf das Vorniveau angehoben werden.
Die große Koalition hatte Anfang Juni 2020 ein Konjunkturpaket geschnürt, um wirtschaftliche Folgen der Corona-Krise zu bewältigen. Dazu gehörte die auf sechs Monate befristete allgemeine Absenkung der Mehrwertsteuer – mit dem Ziel Konsum anzukurbeln und Umsatzeinbußen wettzumachen. Mit Wirkung zum 1. Juli 2020 wurde der Regelsteuersatz entsprechend von 19 % auf 16 % und der ermäßigte Steuersatz von 7 % auf 5 % gesenkt. Es war den Unternehmern überlassen, ob sie die Mehrwertsteuersenkung an Kunden weitergeben. Historisch gesehen, war das die erste Mehrwertsteuersenkung seit 1968 und damit seit der Einführung des heute bekannten Systems.
Nach sechs Monaten soll nun zum 01.01.2021 die Anhebung auf das Vorniveau erfolgen.
Wirtschaftliche Auswirkungen
Die Umstellung hatte weitreichende Auswirkungen für Unternehmer. Sie mussten mit kurzer Vorlaufzeit ihre Systeme auf die neuen Steuersätze anpassen.
Obgleich das Konjunkturprogramm auf eine Stärkung der Wirtschaft abzielte, spürten viele selbstständige Unternehmer drei Monate nach in Kraft treten der Mehrwertsteuersenkung keine wesentlichen Effekte – so das Ergebnis einer Umfrage unter 2.300 lexoffice Anwenderinnen und Anwendern.
Auch die (Wieder)Anhebung stellt vor neue Herausforderungen. Sie betrifft erneut jeden Unternehmer und muss korrekt in den Kassen, Abrechnungs- und Buchhaltungssystemen berücksichtigt werden.
Umstellung mittels Software
Mit der Online-Unternehmenslösung lexoffice erfolgt die Anpassung der Mehrwertsteuersätze mittels automatischer Software-Updates.