Abfüllanlagen
Nutzungsdauer für Abfüllanlagen: 10 Jahre
Bitte beachten Sie: Die nachfolgenden aufgeführten Güter sind sogenannte allgemein verwendbare Anlagegüter (kurz: „AfA-Tabelle AV“). Angegeben ist die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer für Anlagegüter (§ 7 Abs. 1 Satz 2 Einkommensteuergesetz), welche nicht branchenspezifisch genutzt werden. Die jeweils angegebene Nutzungsdauer gilt für Anlagegüter, welche nach dem 31.12.2000 gekauft oder produziert wurden. Branchenspezifische Abschreibungstabellen finden Sie auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums.