CRS

CRS
Oder die Frage nach grenzüberschreitenden Steuer-Sachverhalten

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    Der Common Reporting Standard (CRS) ist ein formalisiertes Verfahren zum internationalen Austausch steuerlicher Informationen, um grenzüberschreitende Steuerhinterziehung, insbesondere bei Zinseinkünften, zu verhindern. Dabei sind Finanzinstitute verpflichtet, Informationen zu Finanzkonten zu sammeln und an nationale Steuerbehörden zu melden, wobei auch Daten von Nichtfinanzeinheiten (NFEs) wie Stiftungen und Trusts relevant sind.

    CRS: Darum geht’s

    Hinter CRS steht der Common Reporting Standard. Das formalisierte Verfahren zum Austausch steuerlicher Informationen verfolgt den Zweck, grenzüberschreitend die Quellenbesteuerung von Zins– und ähnlichen Einkünften sicherzustellen.

    Um insbesondere bei Zinseinkünften eine grenzüberschreitende Steuerhinterziehung zu unterbinden, haben sich unter anderem Mitgliedstaaten der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) auf ein Verfahren zum automatischen Austausch von Informationen zu Finanzkonten geeinigt. Neben den 28 EU-Mitgliedschaften nehmen aktuell über 100 weitere Staaten am CRS-Verfahren teil.

    CRS ist ein Teil dieses Verfahrens. Es verpflichtet insbesondere bestimmte Stellen dazu, Informationen zu Finanzkonten zu erheben und diese an nationale Steuerbehörden zu melden. In Deutschland gibt das Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz die Details zur Umsetzung des Verfahrens vor.

    Bei uns sammelt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) die von den Finanzinstituten gemeldeten Informationen. Die Behörde leitet die Informationen jeweils entweder an Partnerstaaten im Ausland oder im Falle von Informationen aus anderen Staaten an die zuständigen regionalen Finanzämter in Deutschland zur Auswertung weiter. Dem Austausch unterliegen insbesondere folgende Daten des Kontoinhabers:

    • Name
    • Adresse
    • Ansässigkeit
    • Steueridentifikationsnummer
    • Geburtsdatum und Geburtsort
    • Kontonummer
    • Name/ Identifikationsnummer des Finanzinstituts
    • der Kontosaldo
    • Zinserträge, Dividenden sowie sonstige Einkünfte

    Die Finanzinstitute müssen zur Einschätzung der möglichen Meldepflicht über eine Selbstauskunft die genannten Daten ihrer Kunden ermitteln. Deshalb werden Sie im Rahmen einer Selbstauskunft dazu befragt.

    Im Rahmen des CRS ist ein Finanzkonto meldepflichtig, wenn der Kontoinhaber in einem Staat Erträge beispielsweise aus Zinsen bekommt und in einem anderen Staat ansässig ist. Die Selbstauskunft zielt in der Regel insbesondere darauf ab, die Ansässigkeit des Finanzkunden und Kontoinhabers festzustellen. Die Ansässigkeit lässt sich nicht allein aus der Staatsbürgerschaft ermitteln, eine Ausnahme bildet hier zum Beispiel die USA. Der Begriff Ansässigkeit entspricht nicht immer dem Wohnsitz. Vielmehr geht es um eine Anknüpfung an persönliche Merkmale wie den ständigen Aufenthalt in einem bestimmten Staat oder die Begründung eines Wohnsitzes. Vielfach sind die Finanzinstitute bei der Ermittlung der Daten auch auf eine Indizienwirkung angewiesen. Telefonnummern in einem bestimmten Staat, Postadressen und ähnliche Umstände können auf die Ansässigkeit dort hinweisen.

    Im Zusammenhang mit der Datenerhebung und den Meldepflichten im Rahmen des CRS ist auch die Abkürzung NFE maßgeblich. NFE steht für Non-Financial-Entity. Diese Nichtfinanzeinheiten sind keine Finanzinstitute, können aber in aktiver und passiver Form in Finanzgeschäfte und Finanzdienstleistungen involviert sein. Für die Meldepflichten der Finanzinstitute kommt es insbesondere auf die Datenerhebung bei passiven NFEs wie Stiftungen, Trusts und ähnlichen Organisationen mit einem über 50-prozentigen Anteil an passiven Einkünften an. Hier müssen für die steuerliche Bewertung die Finanzinstitute die hinter den NFEs stehenden Berechtigten sowie Nutznießer ermitteln.

    Weitere Fragen zu CRS?

    Bei Fragen zum CRS und NFEs sind Finanzinstitute, Steuerberater und auch das Bundeszentralamt für Steuern Ihre Ansprechpartner.

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